Hausservice der Post. Beim ursprünglichen System bleiben, um einen Dienstleistungsabbau, der die gesamte Bevölkerung betrifft, zu vermeiden und um die digitale Kluft zwischen den Generationen nicht zu vergrössern
21.3054 · Motion · 2021-03-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Post zu intervenieren, um zu bewirken, dass sie die derzeitige Praxis beim Hausservice beibehält; dies mit dem Ziel, die Grundversorgung für alle Generationen und in allen Regionen der Schweiz zu gewährleisten, so wie es die revidierte Postverordnung vom 29. August. 2012 vorsieht.
Begründung
Der Hausservice der Post wird digitalisiert. Bis Ende Mai 2021 werden 400 000 Haushalte in der Schweiz von dieser Entwicklung betroffen sein. In der Westschweiz sind es 460 Orte und 108 000 Haushalte. Im Kanton Jura sind es 7000 Haushalte. Die Kundinnen und Kunden, die heute die Leistungen des Hausservice nutzen, werden ihre Gewohn- und Gepflogenheiten ändern müssen. Bei den betroffenen Leistungen handelt es sich um das Bestellen von Briefmarken, das Versenden von Briefen und Paketen, das Beziehen von Bargeld und das Bezahlen von Rechnungen. Auch einige Dienstleistungen, die von der Post "auf der letzten Meile" erbracht werden, könnten in naher Zukunft betroffen sein. Bisher konnten die Kundinnen und Kunden ein Steckschild an ihrem Briefkasten befestigen, um der Pöstlerin oder dem Pöstler mitzuteilen, dass eine oder mehrere Leistungen gewünscht sind. Dieses Vorgehen wird sukzessive durch neue Arten des Bestellens ersetzt: online, telefonisch beim Kundendienst oder via einen Bestellstift. Diese Neuerungen sind nur für Kundinnen und Kunden, die in einem Bezirk ohne Postbüro wohnen und bereits heute vom effizienten und gut funktionierenden Hausservice profitieren, vorgesehen.
Die Digitalisierung des Hausservice ist nicht unproblematisch, insbesondere für die älteren Kundinnen und Kunden und solche, die in einer abgelegenen Region wohnen. Die Studie "Digitale Senioren 2020" von Pro Senectute zeigt: Obwohl die Internetnutzung bei den über 65-Jährigen - auch aufgrund der Covid-19-Krise - stark zugenommen hat, nutzen 26 Prozent der Befragten das Internet noch immer nicht. In 77 Prozent der Fälle ist die Komplexität der Anwendung der Grund dafür. Die Post muss sicherstellen, dass bei der laufenden Weiterentwicklung des Hausservice das Prinzip der Grundversorgung gewahrt bleibt und die Dienste somit allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen des Landes leicht zugänglich sind. So erreicht das LoRaWAN-Netz, das niederfrequente Funksignal von Swisscom, über das der Bestellstift kommuniziert, nicht die gesamte Schweizer Bevölkerung, sondern nur 97 Prozent.
Die von der Post vorgeschlagenen Lösungen sind weder einfach noch benutzerfreundlich für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für jene, die in einer Region leben, wo die Internetversorgung und/oder das Funksignal nicht ausreichend sind. Sie werden nun doppelt bestraft. Nachdem bereits ihre Poststelle gestrichen und durch den einfach zugänglichen Hausservice ersetzt wurde, droht nun die digitale Umwandlung der Post, zwischen gewissen Bevölkerungsgruppen eine Kluft zu schaffen. Das offizielle Bestreben der Post, herausragende Leistungen zu gewährleisten, das in ihrer Strategie "Die Post von morgen" für die Jahre 2021 bis 2024 festgehalten ist, muss für alle gelten. Es geht darum, den Service-public-Auftrag zu erfüllen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Umfang der Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sind im Postgesetz und in der Postverordnung festgelegt. Die Post muss den Zugang zu diesen Dienstleistungen der Grundversorgung in allen Landesteilen in angemessener Distanz sicherstellen. Unter der Voraussetzung, dass sie die gesetzlichen Erreichbarkeitsvorgaben einhält, kann die Post nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Da die Post die Grundversorgung aus eigenen Mitteln finanzieren muss, benötigt sie bei der Ausgestaltung ihres Poststellennetzes innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen gewissen unternehmerischen Handlungsspielraum, um bei ihren. Entscheidungen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen zu können.
Namentlich in dünn besiedelten Gebieten bietet sich der Hausservice als Alternative zu einer Poststelle oder einer Postagentur an. Dabei erbringt die Zustellerin oder der Zusteller die Dienstleistungen direkt am Wohnsitz der Kundschaft. In den letzten Jahren hat die Post die Zahl der Gebiete mit Hausservice leicht erhöht (2013: 1269 / 2019: 1384). Beim Ausbau des Hausservice hat die Post auf die fortschreitende Digitalisierung und die sich verändernden Gewohnheiten ihrer Kundschaft reagiert.
Mit einem modernen Hausservice kommt die Post den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Kundinnen und Kunden nach. Dank des digitalen Hausservices können Dienstleistungen künftig nicht mehr nur von zu Hause aus angefordert werden, sondern auch von unterwegs. Die Zustellung von Briefen und Paketen ist davon nicht tangiert. Das Angebot ändert sich nicht, nur der Zugang dazu. Das digitale Format bietet gewisse Vorteile: Die Kundinnen und Kunden müssen Dokumente nicht mehr in ihrem Hausbriefkasten deponieren, wo sie von aussen sichtbar sind. Das erhöht die Sicherheit der Transaktionen. Zudem können die gewünschten Dienstleistungen mit wenigen Klicks angefordert werden. Bei Bestellungen, die vor 7.30 Uhr eingehen, kommt die Zustellerin oder der Zusteller gleichentags vorbei, bei später eintreffenden Bestellungen am nächsten Zustelltag (Montag bis Freitag). Aus Sicht der Post lassen sich auf diese Weise überflüssige Zustelltouren vermeiden, was vor allem auch den CO2-Ausstoss reduziert. In anderen Worten: Ressourcen können gezielter eingesetzt werden, und gleichzeitig verringern sich die Kosten, die durch den Hausservice entstehen.
Kundinnen und Kunden, die den digitalen Hausservice nicht nutzen können, weil sie in einer abgelegenen Region mit ungenügender Netzabdeckung wohnen, oder Personen, die mit den neuen Technologien wenig vertraut sind (namentlich ältere Menschen), stehen zwei Alternativen zur Verfügung: Sie können entweder kostenlos einen Bestellstift anfordern, welcher in 97 Prozent aller Zonen in der Schweiz einsetzbar ist, oder sie können die Leistungen des Hausservice telefonisch beim Contact Center der Post bestellen. Um den Zugang zum Hausservice auszuweiten und zu verbessern, wird am 1. Mai 2021 eine Direktnummer in Betrieb genommen, die von einem speziell ausgebildeten Team betreut wird.
Mit dem Ausbau des Hausservice will die Post die Digitalisierung ihrer Angebote fortsetzen, ohne jedoch eine digitale Kluft zwischen den Generationen entstehen zu lassen. Aus diesem Grund bietet sie Alternativen zum Online-Angebot an. Sie will weiterhin einen leicht zu bedienenden und allen zugänglichen Hausservice anbieten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.