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21.3058 · Interpellation · 2021-03-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Übergänge zwischen politischer Tätigkeit und Informations- und Bildungsarbeit sind fliessend. Anhand welcher Kriterien grenzt der Bundesrat gegenwärtig bei landwirtschaftlichen NGOs diese Bereiche ab?

2. Die betreffenden NGOs betonen, dass die Gelder buchhalterisch abgegrenzt werden. Ist der Bundesrat sicher, dass keine Bundesgelder in politische Tätigkeiten fliessen? Können Synergieeffekte bei der Infrastruktur, der Kommunikation und im Personalwesen ausgeschlossen werden?

3. Besteht die Gefahr, dass durch die öffentlich finanzierten Tätigkeiten auch die selbstfinanzierte Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit dieser NGOs mehr Reichweite und politisches Gewicht erhält und es zu einer Verzerrung in der politischen Meinungsbildung kommt?

4. Erwägt der Bundesrat, die neue Regelung der DEZA im Sinne der rechtlichen Gleichbehandlung bei allen von Bundesbeiträgen profitierenden NGOs anzuwenden?

- Wenn nein, warum nicht? Was wären die Folgen für die Landwirtschaft und für die NGOs in diesem Bereich?

5. Die Absatzförderung ist Informations- und Bildungsarbeit im Werbeformat, die von NGOs gemacht und vom Bund mitfinanziert wird. Muss bei einer Übernahme der neuen Regelung die Beteiligung an der Absatzförderung eingestellt werden?

6. Werbung blendet negative Aspekte aus, etwa in den politisch aktuellen Bereichen Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz. Die Absatzförderung ist daher zumindest nicht unpolitisch und steht teilweise im Widerspruch zu politischen Zielen des Bundes. Ist der Bundesrat deshalb bereit, die Absatzförderung für tierische Produkte einzustellen oder anzupassen?

Begründung

Nach den letzten Abstimmungen gab es Kritik am politischen Engagement von NGOs, die sich in einer neuen Regelung der DEZA für NGOs der Entwicklungszusammenarbeit manifestierte. War diesen bis anhin nur die Finanzierung von Politkampagnen und Lobbyarbeit mit Programmbeiträgen verboten, darf nun auch Informations- und Bildungsarbeit im Inland nicht mehr mit Bundesgeldern finanziert werden.

Im Bereich der Landwirtschaft gibt es zahlreiche NGOs, die im Rahmen von Leistungsvereinbarungen und der Absatzförderung Bundesgelder erhalten oder von Beiträgen für ihre Öffentlichkeitsarbeit profitieren. Diese NGOs machen gleichzeitig Informations- und Bildungsarbeit in eigener Sache und engagieren sich mit Lobbying und Kampagnen auch stark politisch.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) regelt, unter welchen Bedingungen Subventionen ausgerichtet werden. Demnach muss der Bund ein Interesse an der Aufgabenerfüllung haben und die Aufgabe zweckmässig sowie kostengünstig vom Subventionsempfänger ausgeführt werden (Art. 7 SuG). Anrechenbar sind insbesondere nur Aufwendungen, die tatsächlich entstanden und für die zweckmässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind. Informations- und Bildungsarbeit werden nur unterstützt, wenn dies ausdrücklich dem Hauptzweck der Subvention dient (siehe Antwort des Bundesrats auf die Frage 21.7193 Molina).

Bundesmittel dürfen und durften nicht für politische Kampagnen und Lobbyarbeit in der Schweiz eingesetzt werden. Als Teil der Zivilgesellschaft nehmen NGO aber am politischen Leben teil, was zu einer vielfältigen politischen Kultur der Schweiz gehört. Die Praxisänderung der DEZA bei der Informations- und Bildungsarbeit im Inland hat keine Kürzung der Programmbeiträge zur Folge, sondern führt dazu, dass mehr DEZA-Mittel für Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern investiert, anstatt in der Schweiz ausgegeben werden.

1. Der Bund unterstützt einzelne Aktivitäten verschiedener Organisationen im Agrarbereich mit Finanzhilfen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Finanzhilfen für Aufgaben im Bereich der Beratung, Forschung oder Tierzucht, oder um Finanzhilfen zur subsidiären Unterstützung der Absatzförderung. Alle diese Finanzhilfen stützen sich auf konkrete Gesetzesartikel und dienen der Erfüllung der Verfassungsziele gemäss Art. 104 und Art. 104a.

2. Die für Finanzhilfen anrechenbaren Kosten sind von den nicht anrechenbaren Kosten abzugrenzen. Dies wird im Rahmen der Abrechnungsmodalitäten durch die zuständigen Bundesstellen überprüft. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass keine Bundesgelder in politische Tätigkeiten dieser Organisationen fliessen. Synergieeffekte mit anderen Tätigkeiten der betreffenden Organisationen sollen nicht ausgeschlossen werden. Sie können dazu führen, dass eine Organisation die vom Bund unterstützten Leistungen wirtschaftlicher und wirkungsvoller erbringen können.

3. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 20.4395 Portmann "Keine öffentlichen Gelder an Projekte von NGO, welche sich an politischen Kampagnen beteiligen" dargelegt, dass NGO, unabhängig davon, ob sie Bundesmittel erhalten oder nicht, als Teil der Zivilgesellschaft am politischen Leben teilnehmen. NGO sind in der Schweizer Bevölkerung breit verankert. Eine starke und vielfältige Zivilgesellschaft gehört zur politischen Kultur der Schweiz.

4. und 5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Kontrollmechanismen ausreichen. Die Regelung der DEZA betrifft Programmbeiträge an Schweizer NGO (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.4611 Schneider-Schneiter). Informations- und Bildungsarbeit kann auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit mit gezielten Beiträgen weiterhin unterstützt werden (siehe Antwort des Bundesrates auf die Frage 21.7187 Friedl).

6. Der Bundesrat hat unter anderem im Zusammenhang mit der Motion 19.3354 Glättlidargelegt, weshalb er die Unterstützung der Werbung für Schweizer Fleisch, zwecks Schaffung einer Konsumpräferenz für Fleisch mit schweizerischer Herkunft, als gerechtfertigt erachtet. An dieser Haltung des Bundesrates hat sich nichts geändert. Würde man der Argumentation der vorliegenden Interpellation folgen, so dürfte beispielsweise auch die von ökologisch orientierten bäuerlichen Organisationen betriebene Absatzförderung nicht mehr unterstützt werden, wenn sich diese daneben auch noch politisch engagieren.

Antwort des Bundesrates.