Lexipedia

21.3098 · Motion · 2021-03-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zu schaffen, um Aus-, Weiterbildung und Umschulung von Menschen zu finanzieren, die aufgrund des Strukturwandels in der Luftfahrtbranche ihre Arbeit verlieren.

Begründung

Die Luftfahrtbranche befindet sich in einer doppelten Krise: Durch die Coronakrise kam der Flugverkehr praktisch zum Erliegen. Eine rasche Erholung auf das Niveau vor der Corona-Krise ist nicht in Sicht. Angesichts der Klimakrise, die durch die Gesundheitskrise etwas aus dem Bewusstsein geschieden ist, aber nichts an Dringlichkeit eingebüsst hat, ist eine Redimensionierung des Luftfahrtsektors unumgänglich, zumindest, bis die technologische Entwicklung eine emissionsfreie Luftfahrt ermöglicht.

Leidtragende dieses Strukturwandels ist das Personal in den beschäftigten Sektoren der Flugbranche. Die Unterstützung durch die Kurzarbeitsentschädigung ist nur ein Pflaster, und muss ergänzt werden durch neue Perspektiven für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Bund muss darum Hand bieten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue berufliche Möglichkeiten zu bieten, beispielsweise in klimaverträglichen Sektoren des öffentlichen Verkehrs.

Der Bund kann gestützt auf Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) Grundsätze für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen festlegen; dabei soll er auch berücksichtigen, dass es eine Lösung braucht für die Lebenshaltungskosten bei länger dauernden Umschulungen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der wirtschaftlichen Schwierigkeiten bewusst, mit denen Fachkräfte in Sektoren zu kämpfen haben, welche besonders stark von den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie betroffen sind. Anstelle von individuellen Lösungen für einzelne Sektoren sorgt der Bund zusammen mit den Kantonen und der Wirtschaft generell für günstige Rahmenbedingungen, damit Erwachsene sich weiterbilden und ihre Berufslaufbahn neu ausrichten können.

Eine Voraussetzung ist die Gewährleistung der beruflichen Mobilität. Das Schweizer Bildungssystem ist so aufgebaut, dass Berufswechsel und lebenslanges Lernen jederzeit möglich sind. Entsprechend hoch ist denn auch die berufliche Mobilität in der Schweiz. Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik üben mehr als die Hälfte der Personen, die ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Sekundarstufe II) erworben haben, fünf Jahre später einen anderen Beruf aus. 26 Prozent sind dann in einem Beruf mit höherem Qualifikationsniveau tätig und 22 Prozent in einem anderen Beruf mit gleichem Qualifikationsniveau.

Die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie am Arbeitsplatz erworbenen Kompetenzen können häufig auch in anderen Sektoren eingesetzt werden und ermöglichen so einen Berufswechsel. Die Mehrheit der Angestellten in der Luftfahrtbranche verfügt über einen Abschluss in der beruflichen Grundbildung oder einen Abschluss auf Tertiärstufe. Dank der damit erworbenen Kompetenzen können sie in einen anderen Sektor wechseln - vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Dass ein solcher Branchenwechsel möglich ist, zeigt beispielsweise die bei der SBB und der Rhätischen Bahn geplante Umschulung von Pilotinnen und Piloten zu Lokführerinnen und Lokführern.

Ist nach einem Stellenwechsel eine ergänzende Weiterbildung nötig, muss dies individuell mit dem neuen Arbeitgeber abgesprochen werden. In vielen Branchen stehen dafür spezifische Fonds für Weiterbildungen und Umschulungen zur Verfügung, die von der Wirtschaft finanziert werden. Seitens der öffentlichen Hand können die Kantone Stipendien und Darlehen gewähren, wobei der Bund die Kantone gemäss Artikel 66 der Bundesverfassung mit Beiträgen unterstützt.

Für Berufsleute, die von einem Stellenabbau betroffen sind und aufgrund fehlender Kompetenzen nicht in einen anderen Sektor einsteigen können, deckt die Arbeitslosenversicherung den Lohnausfall; sie kann zudem Ausbildungszuschüsse gewähren. Ebenso können im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen die Kosten für Weiterbildungskurse oder -module vergütet werden, dies nach einer Beurteilung des individuellen Bedarfs und sofern die Ausbildung durch die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus setzt sich der Bund gemeinsam mit der Wirtschaft und den Kantonen in der Initiative "Berufsbildung 2030" dafür ein, die Rahmenbedingungen für das lebenslange Lernen zu verbessern. Die Initiative umfasst u.a. die Projekte "Indirekte Bildungskosten Berufsabschluss für Erwachsene - kantonale Stipendien und Darlehen", "viamia: Kostenlose Standortbestimmung für Erwachsene ab 40 Jahren" und "Erwachsenengerechte Angebote der beruflichen Grundbildung".

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass günstige Rahmenbedingungen für das lebenslange Lernen, einschliesslich Neuorientierung und Umschulung, gegeben sind. Die entsprechenden Massnahmen stehen auch dem Personal aus der Luftfahrtbranche zur Verfügung. Ein vom Bund finanzierter spezifischer Fonds ist deshalb nicht nötig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.