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21.310 · Standesinitiative · 2021-04-27

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesparlament und die Bundesbehörden werden ersucht, sicherzustellen, dass Menschen auf den griechischen Inseln in der Schweiz Schutz geboten wird, damit ihnen hier ein ordentliches Asylverfahren gewährleistet werden kann. Das Bundesparlament soll den Bundesrat zudem beauftragen, die Kapazitäten der Bundesasylzentren, sowie der kantonalen Asylzentren vollständig auszulasten. Der Bundesrat soll zusätzlich andere Staaten in Europa auffordern, es ihm gleichzutun.

Begründung

Nach der Öffnung der türkisch-griechischen Grenze für Flüchtlinge ist die Lage auf den griechischen Inseln, insbesondere auf Lesbos und Samos, eskaliert. Bis zu 80 000 Menschen sind auf dem Weg an die EU-Aussengrenze in Griechenland. Bisher reagierte die EU ausschliesslich mit einer Aufstockung des Frontex-Personals. Die griechische Küstenwache schiesst auf Menschen, die in Booten die Küste zu erreichen versuchen. Die Chance, dass die europäischen Länder in angemessener Frist einen Verteilschlüssel finden, um geflüchtete Menschen auf die Länder zu verteilen, ist verschwindend klein. Das System Dublin ist nicht funktionsfähig, der griechische Staat nicht fähig, die Asylgesuche in sinnvoller Zeit zu bewältigen. Die Situation ist eine absolute humanitäre Katastrophe und der Geschichte des europäischen Kontinents nicht würdig. Die Schweiz muss zusammen mit anderen willigen Staaten handeln, um den Menschen auf der Flucht ihr Recht auf Asyl zu gewährleisten. Wir haben die finanziellen Mittel und die benötigte Infrastruktur, um mehr Menschen in die Schweiz zu holen. Der Kanton Basel-Stadt kann mit dieser Standesinitiative zeigen, dass er sich hinter diese Forderung stellt und bereit wäre, seinen Anteil für eine mögliche Umsetzung zu leisten.

Die Migrationslage in Griechenland hat sich in den letzten Monaten nicht verbessert. Mobbing- und Korruptionsvorwürfe sowie die Verwicklung in illegale Pushbacks belasten die EU-Grenzsicherungsagentur Frontex schwer. Die Zustände in den Flüchtlingslagern auf den Inseln sind unverändert prekär. Auf der Insel Lesbos ist zwar nach dem verheerenden Brand des Flüchtlingslagers Maria, in dem über 12 000 Personen gelebt hatten, ein neues Zeltlager errichtet worden. Hilfsorganisationen und Medienberichte kritisieren, die Lebensumstände seien unverändert katastrophal und menschenunwürdig. Das Lager ist für 3500 Menschen konzipiert, beherbergt aber über 7000 Personen.

Immerhin sind die Unterkünfte auf den Inseln durch die kontinuierliche Umsiedlung von Migranten aufs Festland entlastet worden. Aktuell sind noch rund 16 000 Migrantinnen und Migranten in den Hotspots auf den Inseln untergebracht, im Gegensatz zu über 40 000 Personen vor dem Brand im Lager Maria. Aber auch nach dem Transfer aufs Festland bleiben die Lebensbedingungen der Flüchtlinge prekär. Zwar sollen die Asylverfahren beschleunigt und Berechtigten innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Einreise Asyl gewährt werden. Mit der Asylgewährung wird den anerkannten Flüchtlingen jedoch die staatliche Unterstützung gestrichen. Der Zugang zu Arbeitsmarkt, Wohnraum, zu Bildung und Gesundheitsversorgung ist in der aktuellen Wirtschaftslage für Geflüchtete kaum oder nur schwerlich möglich.

Mitte Mai unterzeichneten in der Schweiz mehr als 50'000 Privatpersonen, zahlreiche NGO und nebst Basel-Stadt verschiedene Städte, Gemeinden und vereinzelt Kantone den Appell vom asylpolitischen Bündnis "evakuierenJetzt" und forderten den Bundesrat auf, sich auf europäischer Ebene für eine Verbesserung der Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern einzusetzen sowie rasch und unbürokratisch besonders verletzliche Flüchtlinge von dort aufzunehmen. Diesem Anliegen ist am 29. März 2021 im Rahmen einer Medienkonferenz von "evakuierenJetzt" und der Allianz "Städte und Gemeinden für die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen" erneut Nachdruck verliehen worden. Der Kanton Basel-Stadt erklärte sich einmal mehr bereit, zusätzlich zu den Kantonszuweisungen gemäss nationalen Verteilschlüssel weitere 30 Geflüchtete aufzunehmen.

Der Bund hält aber an seiner bisherigen Haltung fest. Die Schweiz habe sich mit humanitärer Nothilfe vor Ort und der Aufnahme von 92 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) aus Griechenland in der Sache ausreichend engagiert. Auch wolle man sich in Brüssel weiterhin für eine Verbesserung des Asylsystems einsetzen. Es wird argumentiert, vom EU-Mitgliedstaat Griechenland werde die Einhaltung europäischer Vorgaben im Umgang mit Geflüchteten erwartet. Es bestehe kein politischer Wille zur verstärkten Aufnahme Geflüchteter aus Griechenland in die Schweiz bzw. in Schweizer Städte. Das Angebot von Städten und Gemeinden zusätzlicher Aufnahmen ausserhalb des Verteilschlüssels sei nicht der richtige Weg. Der Bund verweist dabei auf das Resettlement-Konzept, welches alle zwei Jahre die Aufnahme von 1500 bis maximal 2000 Resettlement-Flüchtlingen ermögliche.

Der Kanton Basel-Stadt ist jedoch der Meinung, dass der Bund mehr tun soll und kann. Er schlägt mit dieser Standesinitiative vor, dass ein Erlass der Bundesversammlung zur zusätzliche Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ausgearbeitet werden soll. Auch ohne rechtsetzenden Bestimmungen wäre ein solcher für den Bundesrat verpflichtend.

Vorzugsweise sollte dabei die eingangs formulierte Forderung der Standesinitiative, notleidende Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen, auf Geflüchtete in Notsituationen in EU/EFTA- oder Drittstaaten erweitert werden. Damit bliebe es dem Bund überlassen, situationsabhängig über die Ausgestaltung dringlicher humanitäre Sofortmassnahmen zu entscheiden. Es können dies die zusätzliche Aufnahme vulnerabler Flüchtlinge aus Drittstatten über eine Beteiligung der Schweiz an UNHCR-Resettlement-Programmen, über eine Beteiligung an europäischen Relocation-Programmen für Schutzbedürftige aus EU/EFTA-Staaten, über einzelstaatliche Aufnahmeentscheide mittels humanitärer Visa oder gemäss Selbsteintrittsrecht (Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO in Verbindung mit Art. 29a Abs. 3 AsylV1) sein.

Die Anzahl zusätzlicher Aufnahmen von Städten und Gemeinden könnte dem Bund jährlich über die jeweilige Kantonsregierung gemeldet und den vom Bund beschlossenen Aufnahmekontingenten angerechnet werden. Mit diesem Vergehen würden sowohl geltende Kompetenzregelungen eingehalten wie auch dem Bund weiterhin die Planungsfreiheit gewährt, über die konkrete Form der Aufnahme zu bestimmen.