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21.3122 · Postulat · 2021-03-10

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Strategie für die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit und die Friedensförderung zu erstellen, welche die sozioökonomischen Grundbedingungen für die aktive Teilhabe von Frauen in diesen Themenfeldern garantiert.

Begründung

Dass die Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung zentral ist, um diese nachhaltig zu gestalten, ist mittlerweile weitgehend etabliert. Das verfolgt auch die Resolution des Sicherheitsrats 1325, "Frauen, Frieden, Sicherheit". Denn nur wenn Frauen mitreden, werden geschlechtsspezifische Auswirkungen von Krisen und Konflikten sichtbar. Noch immer aber herrscht in der Aussenpolitik eine einseitige Auffassung von Sicherheit und Wiederaufbau. Unterstützt werden nur sichtbare Folgen des Konflikts (physische Zerstörung und Verwundung von Infrastruktur und Individuen). Dabei werden die indirekten Folgen übersehen: der radikale Abbau oder oftmals die vollständige Zerstörung der staatlichen Dienstleistungen und damit der Wohlfahrt aller. Der letzte Zufluchtsort für Menschen, um ihren Alltag zu bewältigen ist der eigene Haushalt. Als Folge davon verschieben sich die Care-Aufgaben noch mehr als zuvor in die Privathaushalte und damit grösstenteils auf die Frauen. Diese leisten damit einen zentralen Beitrag an das alltägliche Sicherheitsbefinden ihrer Familien und Mitmenschen.

Eine geschlechtsspezifische Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung muss die Care-Ökonomie ins Zentrum stellen. Das bedeutet in erster Linie, Investitionen in die soziale und nicht nur in die physische Infrastruktur. Das ist die Voraussetzung für die tatsächliche Partizipation von Frauen an den Friedensprozessen und den Entwicklungsprojekten.

Die ersten Länder u.a. Schweden (seit 2014) und Mexiko (seit 2020) haben sich für eine feministische Aussenpolitik ausgesprochen. Sie setzen darauf, durch die Veränderung von Machtstrukturen die strukturellen Ursachen von Konflikten und Armut zu bekämpfen. Integraler Bestandteil davon ist ein geschlechtsspezifisches Budget innerhalb der Verwaltung, aber auch in der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensförderung. Die Schweiz ist nicht untätig. Um aber weiter zu kommen, braucht es erst nun eine Analyse des jetzigen Zustands: Was wird bezüglich genderspezifischem Budget bereits gemacht, wo ist man noch genderblind, wieviel der Mittel der EZA, der Humanitären Hilfe und der Friedensförderung fliessen explizit in die Förderung des Care-Sektors und die Entlastung der Frauen? Daraus kann die Strategie für eine Aussenpolitik, welche nachhaltige Sicherheit gewährleistet, entwickelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.