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21.3164 · Interpellation · 2021-03-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2020-2023) erwartet der Bundesrat von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. lm Rahmen des NAP möchte der Bundesrat multinationale Unternehmen gezielt unterstützen und den Austausch von Good Practices fördern.

Neben der Schweizer Textilbranche sind auch die Maschinenindustrie sowie der Finanzsektor in Ostturkestan (chin. Xinjiang) aktiv. Gleichzeitig haben die Repressionen gegen die uigurischen, kasachischen und kirgisischen Gemeinschaften genozidale Züge angenommen. Die chinesische Regierung verweigert gegenwärtig eine unabhängige Untersuchung der Situation vor Ort durch die UNO. Ebenso können internationale Zertifizierungsfirmen seit Sommer 2020 keine unabhängige Überprüfung chinesischer Firmen als Zulieferer für internationale Unternehmen gewährleisten. Gemäss Medienberichten und Schweizer Menschenrechtsorganisationen ist die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung von Schweizer Unternehmen, welche in Ostturkestan tätig sind oder Geschäftsbeziehungen pflegen, uneinheitlich und oft ungenügend.

Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Frage:

1. Was unternimmt der Bundesrat, um die Schweizer Unternehmen branchenübergreifend auf die menschenrechtlichen Risiken in Ostturkestan zu sensibilisieren, Good Practices zu verankern und somit den NAP umzusetzen? Ist er bereit, ein entsprechendes Forum/Symposium mit Expert_innen, Wirtschaftsvertreter_innen und Vertreter_innen der Verwaltung zu veranstalten und dadurch den im NAP formulierten Erwartungen Nachdruck zu verleihen?

2. Gemäss Medienberichte ist es insbesondere für die Schweizer MEM-Industrie herausfordernd, die UNO-Leitsätze und OECD-Richtlinien in Ostturkestan einzuhalten. Wie sensibilisiert der Bundesrat proaktiv die MEM-Industrie? Ist er mit dem Branchenverband Swissmem im Kontakt?

3. Auch in der Finanzbranche gibt es verifizierten Handlungsbedarf. Wie sieht diesbezüglich die branchenspezfische Sensibilisierung aus?

4. Was unternimmt die Schweizer Botschaft in China, um die Schweizer Unternehmen, welche in Ostturkestan tätig sind, auf die Einhaltung der UNO-Leitsätze und OECD-Richtlinien zu sensibilisieren und sie entsprechend zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3.: Der Bundesrat ist tief besorgt angesichts der Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in China. Die China-Strategie 2021-2024 legt die thematischen Schwerpunkte der Schweiz in ihren Beziehungen zu China fest. Die Thematik Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Rechte der religiösen und ethnischen Minderheiten sind Teil davon (China-Strategie 2021-2024, 4. Thematische Schwerpunkte, 4.1. Frieden und Sicherheit, S. 22.).

Wie im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2020-2023) dargelegt, erwartet der Bundesrat von den in der Schweiz ansässigen und/oder tätigen Unternehmen, dass sie überall, wo sie tätig sind, ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen, und dass sie eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung einführen. Er kommuniziert seine Erwartungen an die Unternehmen im Rahmen von Sensibilisierungsmassnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung.

Um die Schweizer Unternehmen bei der Identifizierung von und Reaktion auf Risiken im Zusammenhang mit der Situation in Xinjiang zu unterstützen, führt der Bund in Absprache mit den betroffenen Branchen weiterhin runde Tische und andere Sensibilisierungsaktivitäten durch.

Dieses Jahr organisiert der Bund zudem ein Schweizer Forum "Wirtschaft und Menschenrechte". Dabei werden die menschenrechtlichen Herausforderungen bestimmter Sektoren in Bezug auf die Risiken der Zwangsarbeit und den Umgang mit Minderheiten und gefährdeten Gruppen angesprochen, auch was die Lage in Xinjiang angeht. Darüber hinaus wird das SECO im Juni dieses Jahres eine Veranstaltung zur Sensibilisierung für die OECD-Instrumente zur Sorgfaltspflicht, einschliesslich der Menschenrechte, im Finanzsektor organisieren.

4.: Die Schweizer Botschaft und die Generalkonsulate in China stehen in Kontakt mit den Schweizer Firmen und ihren lokalen, meist chinesischen Vertretungen. Erhalten sie Kenntnis davon, dass diese in Xinjiang tätig sind, informieren sie sie über die Politik des Bundes und die internationalen Grundsätze, unter Hinweis insbesondere auf die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen und ihrer Vertretungen.

Antwort des Bundesrates.