21.3172 · Motion · 2021-03-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen offiziellen Schweizer Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus und - falls erforderlich - die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der Gedenkort soll die Erinnerung wachhalten und durch Vermittlungsarbeit das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie und Rechtsstaat, insbesondere bei jungen Menschen, stärken.
Begründung
Die Katastrophe, die der Nationalsozialismus in Europa angerichtet hat, und wie die Schweiz als Demokratie und Rechtsstaat davon betroffen war, drohen in Vergessenheit zu geraten. Denn die Zahl der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen wird immer kleiner. Gleichzeitig ist es unbestritten, dass die Erinnerung aufrechterhalten werden muss. Auch künftige Generationen müssen wissen, was geschah, damit sie ein Bewusstsein dafür entwickeln können, wie fragil Demokratie und Rechtsstaat sind und wozu Rassismus und Diskriminierung führen können. Bundespräsident Guy Parmelin hat am 27. Januar dieses Jahres in der offiziellen Botschaft der Landesregierung zum internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, wie im Jahr zuvor Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, auf den Punkt gebracht, worum es geht: "Der Opfer gedenken, neuen Gräueltaten vorbeugen".
Von 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurden Millionen Menschen Opfer einer menschenverachtenden Politik. Dass darunter auch Schweizerinnen und Schweizer waren, ist lange kaum beachtet worden. Inzwischen ist dieser Umstand durch Forschungsarbeiten dokumentiert: Gegen 1000 Schweizerinnen und Schweizer oder in der Schweiz Geborene wurden in Konzentrationslagern inhaftiert. Über 450 von ihnen haben den Holocaust nicht überlebt. Neben den Verfolgten und Ermordeten stehen auch die an der Schweizer Grenze Abgewiesenen im Zentrum. Grosse Aufmerksamkeit erhalten ebenfalls die Schweizerinnen und Schweizer, die sich dem Nationalsozialismus beherzt entgegenstellten oder sich für Verfolgte einsetzten.
Aus all diesen Gründen ist die Schweiz seit 2004 Mitglied der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA), einer zwischenstaatlichen Einrichtung, die Regierungen und Experten zusammenbringt, um Aufklärung, Forschung und Erinnerung zu fördern und voranzutreiben. Diesem Zweck dient auch der 2005 eingeführte internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, an dem für die Schweiz seither jährlich die Nationalratspräsidentin oder der Nationalratspräsident in einer offiziellen Ansprache Stellung bezieht. 2017/2018 führte die Schweiz den Vorsitz dieser Allianz. Und 2019 hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Barrile (18.4270, Haltung des Bundesrates zu einem offiziellen Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus) fest, die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung stünden dem Vorschlag eines zentralen Denk- oder Mahnmals aufgeschlossen gegenüber. Sobald die Projektidee konkreter ausgestaltet sei, werde der Bund seine Unterstützung in Bezug auf Form und Inhalt präziser bestimmen können.
Diese Projektidee der Steuerungsgruppe "Schweizer Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus" liegt inzwischen vor und wird in den nächsten Wochen als Konzept dem Bundesrat und der Öffentlichkeit vorgelegt. Unterstützt wird das Konzept von zahlreichen Personen und Institutionen, darunter die Landeskirchen oder die Auslandschweizer-Organisation. Die Projektidee umfasst einen von der offiziellen Schweiz getragenen Gedenkort im öffentlichen Raum, wo es auch ein Bildungs- und Informationsangebot gibt. Damit die Arbeiten an diesem Projekt zum Ziel führen, braucht es vom Bundesrat jetzt nach den Worten auch Taten. Der Bundesrat soll deshalb einen Gedenkort an die Opfer des Nationalsozialismus schaffen, damit auch die Schweiz - wie die meisten anderen Mitgliedstaaten der IHRA, darunter neutrale Staaten wie Schweden - einen offiziellen, staatlich getragenen Ort der Erinnerung und Reflexion bekommt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit bewusst, die Bevölkerung für die schrecklichen Folgen des Nationalsozialismus, namentlich des Holocaust und des tragischen Schicksals aller seiner Opfer, zu sensibilisieren und die Erinnerung wach zu halten. Dies gilt insbesondere für die jüngeren Generationen. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der historischen Forschung sowie der Bemühungen um Erinnerung, Gedenken und Prävention. Daher steht der Bundesrat auch der Schaffung eines Schweizer Gedenkortes positiv gegenüber. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird in Zusammenarbeit mit den anderen mitinteressierten Departementen, insbesondere dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sowie unter Einbezug der betroffenen Kantone Optionen für die Realisierung eines solchen Gedenkortes in der Schweiz inklusive geeigneter Formen der Vermittlung dem Bundesrat vorlegen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.