21.3173 · Postulat · 2021-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie der gesetzliche Ferienanspruch um zwei Wochen für alle erhöht werden kann sowie das Rentenalter für Frau und Mann auf Alter 67. Weitere Reformen des Rentensystems sollen auf der Basis dieses Prüfungsauftrags gemacht werden.
Begründung
Wie werden die Produktivitätsgewinne, die eine Gesellschaft erwirtschaftet, auf die Generationen verteilt? Durch das aktuell sehr hohe Rentenversprechen, das nicht finanziert ist, besteht die Gefahr, dass grosse Teile des Produktivitätswachstums einseitig nur der Rentenfinanzierung zugutekommen und nicht der heute aktiven Generation. Das strapaziert die Solidarität der Generationen. Wir brauchen Lösungen für alle und nicht nur Lösungen, die umverteilen.
Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie die in den nächsten Jahren die stark wachsende Finanzierungslücke der AHV um etwa die Hälfte reduziert werden und einer spürbaren Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG entsprechen kann. Dies ohne das er gesenkt wird, von rund 0,5 Prozent, und ohne dass die künftigen Rentnerinnen und Rentner Einbussen in Kauf nehmen müssen. Und ohne Erhöhung von Abgaben auf Löhnen oder einer höheren MWST! Gleichzeitig wirkt die zur Prüfung vorgeschlagene Massnahme auch effektiv gegen den demografiebedingt stark wachsenden Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt und berücksichtigt ausgewogen die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen. Der Prüfungsauftrag verschafft uns zudem auch Zeit, um die weiteren erforderlichen Massnahmen in AHV und BVG sorgfältig anzugehen. Die Lösung ist einfach und schnell umsetzbar. Alle profitieren von den Produktivitätsgewinnen in unsere Volkswirtschaft. Wer arbeitet, profitiert von einem höheren Ferienanspruch und bleibt länger fit auf dem Arbeitsmarkt, die Rentnerinnern und Rentner profitieren von sicheren Renten. Die Mehrkosten fallen für die Wirtschaft gleichzeitig geringer aus als durch eine Anhebung von Lohnbeiträgen und MWST.
In der Arbeitswelt gibt es immer mehr Termindruck. Immer öfters fehlt eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit aufgrund der dauernden Erreichbarkeit. Diese Faktoren führen dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich einer höheren Belastung und Stress ausgesetzt fühlen. In dieser Situation ist Erholung von der Arbeit immer wichtiger. Indem man die Ferien für alle unter Alter 50 auf 6 Wochen und für diejenigen ab 50 auf 7 Wochen bei gleichem Lohn erhöht, bekommen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr Erholungszeit zugesprochen, werden weniger krank und weniger Menschen scheiden frühzeitig aus dem Arbeitsprozess aus. Im Gegenzug und unter Berücksichtigung der demografischen Alterung der Gesellschaft wird das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben, ohne dass sich dadurch die Lebensarbeitszeit erhöht. Das heisst, Junge und Familien haben mehr Ferien, während ältere Arbeitnehmer mehr Erholungszeit geniessen, dafür gehen wir zwei Jahre später in Rente.
Per Stichtag wechseln alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in das neue System. Eine Übergangsgeneration ab Alter 55 erhält die Wahlfreiheit, im bestehenden System zu bleiben, kann aber freiwillig auch ins neue System wechseln. Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass viele Menschen ab 55 ihre Planung für die Pensionierung bereits gemacht haben, was nicht auf jüngere Menschen zutrifft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hatte die zurückgezogene Motion Noser 20.3225 "Mehr Lebensqualität und sichere Renten für alle" mit demselben Inhalt zur Ablehnung empfohlen. Für den Bundesrat hat ein mehrheitsfähiger Kompromiss über die notwendigen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV Priorität.
Aktuell ist es wichtiger denn je, sich auf den Erfolg der Reform AHV 21 zu konzentrieren. Heute eine generelle Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre zu thematisieren, dürfte den Widerstand gegen die Reform verstärken und die notwendige Stabilisierung der AHV und Sicherung der Renten gefährden. Eine solche Analyse parallel zur jetzigen Reform durchzuführen, würde daher ein falsches Signal setzen.
Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Auswirkungen einer Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf den Arbeitsmarkt. Bei einer Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs ist grundsätzlich von negativen Auswirkungen auf das Lohnniveau und/oder die Beschäftigung auszugehen. Die Volksinitiative 10.057 "6 Wochen Ferien für alle" wurde auch aus solchen Überlegungen von der Stimmbevölkerung mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Die Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs würde zudem nur einen Teil der Erwerbsbevölkerung betreffen. Selbständigerwerbende oder Nichterwerbstätige, die ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen, könnten von der vorgeschlagenen Kompensationsmassnahme nicht profitieren. Zudem geniesst bereits heute eine Vielzahl von Arbeitnehmenden vertraglich einen höheren Ferienanspruch und würde daher keine Verbesserung sehen.
Wie in seiner Antwort auf die vom Nationalrat angenommene Mo. Silberschmidt 20.4078 "Netto-null-Ziel im Jahr 2050. Ein Nachhaltigkeitsziel auch für die AHV" erwähnt, ist der Bundesrat bereit, alles Notwendige zu unternehmen, um eine längerfristige Finanzierung der AHV sicherzustellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.