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Blutspenden. Nach britischem Vorbild die diskriminierende Beschränkung für homosexuelle Männer aufheben

21.3207 · Interpellation · 2021-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

2017 wurde in der Schweiz das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), aufgehoben. Die Alternative ist jedoch weiterhin diskriminierend, da homo- und bisexuelle Männer vor der Spende zwölf Monate (!) sexuell abstinent gewesen sein müssen, auch in einer festen Beziehung. Dies schliesst in der Praxis die Mehrheit der MSM aus.

In seinen Antworten aus dem Jahr 2015 auf die Interpellation 15.3483 von Daniel Stolz und die Motion 15.3401 der Fraktion BD erklärt der Bundesrat, dass "alles unternommen werden sollte, damit noch klarer wird, dass das Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung das Ausschlusskriterium ist". Kürzlich durchgeführte Studien belegen, dass das Risiko vom individuellen Verhalten und nicht von der sexuellen Orientierung abhängt.

Ende des Jahres 2020 hat das Vereinigte Königreich beschlossen, seine Praxis zu ändern, um diese Diskriminierung aufzuheben. Es unterscheidet nicht mehr zwischen hetero-, bi- und homosexuell und erlaubt Spenden von Menschen, die seit mindestens drei Monaten in einer festen Beziehung sind, zumal bekannt ist, dass eine HIV-Infektion nach sechs Wochen nachgewiesen werden kann. Im Fall von sexuellen Kontakten ausserhalb der Paarbeziehung analysieren die britischen Gesundheitsdienste jeweils die persönliche Situation der Spenderin oder des Spenders basierend auf dem individuellen Risikoprofil und nicht auf der sexuellen Orientierung. Mit diesem Ansatz werden stereotype oder diskriminierende Regelungen verhindert und es wird eine genauere Analyse gewährleistet. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. April 2015). Andere Länder wie Frankreich, Spanien, Portugal oder Polen haben ihr System ebenfalls angepasst.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

  • Ist ihm die Praxisänderung der britischen Regelung bekannt?
  • Ist er nicht der Meinung, dass die britische Regelung angemessener ist und es erlaubt, Diskriminierung zu vermeiden?
  • Teilt er die Ansicht, dass die Schweizer Regelung homo- und bisexuelle Männer weiterhin diskriminiert?
  • Teil er die Ansicht, dass die Dauer von zwölf Monaten zu lange ist und verkürzt werden könnte?
  • Teilt er die Ansicht, dass der Mangel an Blutreserven bei jungen Männern verringert werden könnte, wenn MSM zur Blutspende zugelassen würden?
  • Ist er im Gespräch mit dem Blutspendedienst des Schweizerischen Roten Kreuzes und mit Swissmedic, um gemeinsam mit diesen Institutionen die Möglichkeit zu prüfen, das System anzupassen? Falls ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Falls nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 4. Der Bundesrat hat die geplante Änderung der Doktrin in Grossbritannien zur Kenntnis genommen und stellt fest, dass in Europa, Australien und Nordamerika ein Trend zu Policy-Änderungen zu einer schrittweisen Reduktion der Rückweisungsfristen für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), zu erkennen ist. Diese Entscheide basieren jedoch stets auf einer nationalen Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der konkreten epidemiologischen Situation. Er begrüsst die Bestrebungen zur weiteren Implementierung einer individualisierten Risikobeurteilung von durch Blut übertragbaren Infektionen. Wie bereits in seinen Stellungnahmen zur Mo. Fraktion BD 15.3401 und zur Ip. Stolz 15.3483 ausgeführt, fungiert im Bundesrecht (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21 und Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV; SR 812.212.1) ausschliesslich das Risikoverhalten der blutspendenden Person als Ausschlusskriterium und nicht die sexuelle Orientierung. Mit der Änderung der Ausschlussgründe für MSM im 2017 wurde in der Schweiz eine erste Lockerung von Swissmedic genehmigt.

Die regionalen Blutspendezentren haften in ihrer Rolle als pharmazeutische Herstellerbetriebe für die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte. Als Dachorganisation legt die Blutspende SRK Schweiz basierend auf der Grundlage des Heilmittelrechts und dem Stand von Wissenschaft und Technik die Spendekriterien für die Blutspende als national verbindliche Richtlinien in der Praxis fest. Diese sind nach der Genehmigung durch die Swissmedic schweizweit für alle Blutspendezentren verbindlich. Es liegt somit in der Kompetenz der Blutspende SRK Schweiz, eine Anpassung der Spendekriterien bei der Swissmedic zu beantragen.

Der Bundesrat begrüsst es, wenn auch in der Schweiz eine Überprüfung der Spendekriterien erfolgt, damit MSM nicht kategorisch von der Blutspende ausgeschlossen werden. Eine Beurteilung soll möglichst auf Basis des individuellen Risikoprofils erfolgen. Eine Verkürzung der Karenzfrist erscheint denkbar, wenn gezeigt werden kann, dass sich dadurch das Risiko für die Blutprodukte-Empfänger nicht erhöht.

5. Gemäss der Blutspende SRK Schweiz besteht in der Schweiz kein genereller Blutmangel. Dies insbesondere auch nicht für einzelne Personengruppen. Blut kann unabhängig von Alter und Geschlecht eingesetzt werden. Die internationalen Erfahrungen zeigen bisher, dass Lockerungen der Rückweisungsfristen für MSM nicht zu einer besseren Versorgung mit Blutprodukten führen.

6. Basierend auf neuen Daten, aktuellen Risikobeurteilungen und dem neusten Stand von Wissen und Technik werden die Spendekriterien durch die Blutspende SRK Schweiz unter Mitarbeit von Blut- und Infektionsspezialisten einmal jährlich überprüft und falls möglich angepasst. Hierzu werden auch die Entwicklungen in anderen Ländern verfolgt und die sich neu ergebenden wissenschaftlichen Erkenntnisse als Basis für eine risikobasierte Überprüfung der Spendekriterien herangezogen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist mit der Blutspende SRK Schweiz in regelmässigem Kontakt. Eine mögliche Anpassung der Spendekriterien in der Schweiz soll auch in diesem Rahmen diskutiert werden.

Antwort des Bundesrates.