Lexipedia

21.3217 · Motion · 2021-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine freiwillige Branchenvereinbarung auszuarbeiten und vorzulegen mit dem Ziel, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag zu erheben, mit dem die Wiederverwertung aller Kunststoffarten, die zur Verwendung in der Industrie oder zu Hause auf den Markt gebracht werden, finanziert werden soll. Sollte die freiwillige Variante auch fünf Jahre nach der Einführung keinen Erfolg zeitigen, wird der Bundesrat beauftragt, den gesetzlichen Gesamtrahmen in Zusammenhang mit dem freiwilligen vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB) und der obligatorischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) zur Finanzierung der Wiederverwertung aller Kunststoffarten anzupassen und zu vereinheitlichen mit dem Ziel, das Recycling zu fördern.

Begründung

In seiner Antwort auf die Anfrage Chevalley 14.1061 sagte der Bundesrat 2014 deutlich, dass die stoffliche Verwertung (Recycling) von Kunststoffen der Verbrennung vorzuziehen sei. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat weiter, dass er die Einführung einer staatlich verordneten VEG nicht als sinnvoll erachte, da er volles Vertrauen in die freiwilligen Massnahmen hatte. Leider war die Sammlung von gemischtem Kunststoff nicht wie vom Bundesrat erwartet von Erfolg gekrönt und ist bis heute in der Schweiz nicht verbreitet: Heute werden 80 Prozent der Kunststoffe aus Haushalten verbrannt.

Im Unterschied zu anderen Kunststoffarten ist das Sammeln und Recycling von PET-Getränkeflaschen, gerade auch dank dem VRB, ein Modell, das seit Jahren ausgezeichnet funktioniert und eine Rücklaufquote von 82 Prozent erreicht (Angabe 2019 von PET-Recycling).

Damit auch andere Kunststoffarten (PP, PE usw.) einen solchen Erfolg verbuchen können, muss der Preis um einen differenzierten und verursacherabhängigen Betrag erhöht werden. So kann die Finanzierung des gesamten Recyclingprozesses gewährleistet werden, vom Sammeln über den Transport und das Trennen bis zur Behandlung, bis schliesslich ein neues Grunderzeugnis entsteht, das wiederverwendet werden kann. Dieser Betrag könnte ebenfalls dazu dienen, die unbedingt nötige Sensibilisierung- und Informationskampagne zu finanzieren, um der Bevölkerung das Entsorgungskonzept zu erklären.

Mit diesem Ansatz wird es möglich, den Prozess der Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen aktiv zu fördern, was zu konkreten Verbesserungen im Umweltbereich führen wird mit positiven Auswirkungen auf die Gesundheit, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger und die ganze Gemeinschaft. Ein differenziertes System erlaubt es zudem, dass auf Kunststoffe, die nur schwer wiederverwertbar sind, wie etwa Verpackungen aus verschiedenen Materialien, nach und nach verzichtet wird. Die Technologie der automatisierten Bearbeitung bei der Trennung der verschiedenen Kunststoffarten ist unterdessen sehr effizient und zuverlässig. Es ist daher wünschenswert, das die Planung solcher Anlagen und die entsprechenden Vorschriften nun auf nationaler Ebene erfolgen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Kunststoffbereich ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Überweisung verschiedener Vorstösse bereits beauftragt, Grundlagen für einen ökologisch nachhaltigen Umgang mit Kunststoffen zu erarbeiten (z.B. die Postulate Thorens Goumaz (18.3196) und Munz (18.3496)). Zudem ist der Bundesrat mit der Umsetzung der überwiesenen Motion Dobler (20.3695) "Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren" beauftragt. Diese verlangt eine schweizweit koordinierte und flächendeckende Sammlung von Kunststoffabfällen sowie deren hochwertiges Recycling. In diesem Rahmen werden die grundsätzlichen Anliegen der vorliegenden Motion bereits berücksichtigt.

Es ist Aufgabe der Branchen, freiwillige Branchenvereinbarungen zu entwickeln. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) regelt in Artikel 41a, dass der Bund und - im Rahmen ihrer Zuständigkeiten - die Kantone Branchenvereinbarungen durch die Vorgabe mengenmässiger Ziele und entsprechender Fristen fördern können. Der Bundesrat kann anschliessend eine abgeschlossene Branchenlösung in das Verordnungsrecht übernehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.