21.3219 · Interpellation · 2021-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der im Januar erschienene Bericht der UN Hochkommissarin für Menschenrechte zeichnet ein sehr düsteres Bild in Sri Lanka. Das Land sei "auf einem alarmierenden Weg zur Wiederholung schwerer Menschenrechtsverletzungen". Seit der Wiederkehr der Rajapakse Brüder, welche 2009 für die brutale Militäroffensive verantwortlich waren, wurden die demokratischen Institutionen in Sri Lanka geschwächt, die Macht auf den Präsidenten konzentriert, sowie eine Militarisierung verschiedenster Zivilbehörden vorgenommen. Die Zivilgesellschaft wird eingeschüchtert und bedroht, Anti-Terror Gesetze werden für willkürliche Verhaftungen verwendet und die Rechenschaftspflicht politisch behindert.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie wird sich die Schweiz für eine internationale Untersuchung der Verbrechen in Sri Lanka einsetzen?
2. Die Schweiz hat ihre Asylpraxis bzgl. Sri Lanka aufgrund der Versprechen der abgelösten Regierung für mehr Menschenrechte angepasst. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte empfiehlt nun aufgrund der aktuellen Menschenrechtslage die Überprüfung der Asylpraxis. Wird die Schweiz deshalb der drastisch verschlechternden Situation vor Ort Rechnung tragen und Ausschaffungen nach Sri Lanka stoppen?
3. Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der UN Hochkommissarin auf das Migrationsabkommen der Schweiz mit Sri Lanka?
4. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Lage in Sri Lanka auf das Büro in Jaffna, da die Schweiz eines der einzigen Staaten mit Präsenz im tamilischen Norden ist?
5. Gibt es eine interne Untersuchung aufgrund des Botschaftsentführungsfalls vom November 2019? Wie hat sich der Fall und die Reaktionen der sri-lankischen Behörden auf die Tätigkeiten der Schweiz in Sri Lanka ausgewirkt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweiz setzt sich seit Jahren für eine internationale Untersuchung der Verbrechen in Sri Lanka ein. So unterstützte sie 2015 die OHCHR Investigation on Sri Lanka (OISL) sowie alle entsprechenden Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat. Im März war sie Mitunterzeichnerin der jüngsten Resolution, die das Hochkommissariat für Menschenrechte damit beauftragt, Beweise von schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu sammeln, zu analysieren und aufzubewahren.
2. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung in Sri Lanka aufmerksam und setzt sich bilateral und multilateral für die Einhaltung der Menschenrechte ein. Die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration wird laufend an den Kontext angepasst; alle Asylgesuche werden einzelfallbezogen geprüft. Vor diesem Hintergrund ist ein genereller Rückführungsstopp nicht angezeigt.
3. Das Migrationsabkommen regelt Fragen der Identifikation und Rückführung von ausreisewilligen oder -pflichtigen Personen. Es dient als Grundlage für die operationelle Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Sri Lanka im Rückkehrbereich. Im Rahmen der regelmässigen Expertentreffen wird die korrekte Anwendung des Abkommens geprüft, namentlich auch die menschenrechtskonforme Behandlung von Rückkehrenden.
4. Aktuell ist das Büro in Jaffna geschlossen. Regelmässige Besuche der Botschaft im Norden sind jedoch nicht nur für die Lageeinschätzung wichtig, sondern auch für den Austausch mit den lokalen Behörden und die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Die Programme laufen weiter.
5. Der Sicherheitsvorfall wurde vom EDA aufgearbeitet und analysiert. In der Folge wurden entsprechende Massnahmen für die Sicherheit vor allem von Lokalangestellten getroffen. Die Zusammenarbeit mit den sri-lankischen Behörden konnte dank den diversifizierten Aktivitäten der Schweiz trotz COVID-19 wieder normalisiert werden. Die Schweiz führt derzeit Programme zu Versöhnung, Respekt für Diversität und Menschenrechten und unterstützt Projekte in Bereichen Berufsbildung und Safe Labour Migration (regionale Migration) sowie zur Bekämpfung der Corona Pandemie.
Antwort des Bundesrates.