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21.3248 · Postulat · 2021-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, anhand einer unabhängigen Überprüfung die Abläufe für die Beschaffungsprozesse im VBS zu analysieren, die Schwachstellen aufzuzeigen, daraus Empfehlungen für Anpassungen der Beschaffungsprozesse zu ziehen und dem Parlament Bericht zu erstatten.

Begründung

Manche Mängel im Beschaffungswesen des VBS kamen in den letzten Jahren nur aufgrund von öffentlichem Druck ans Licht. Das Maskendebakel ist nur der neueste Fall. Tamedia berichtete am 5. Januar 2021 über die "Blackbox VBS": "Das Verteidigungsdepartement kauft oft ohne jegliche Transparenz ein - für zig Millionen an Steuergeldern. Weshalb das problematisch ist, zeigt das Beispiel einer kaum bekannten IT-Firma." Und weiter: "Gemäss einem Bericht des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) hat das VBS 2019 nur jeden dritten grossen Auftrag offen im Wettbewerb ausgeschrieben. Die grosse Mehrheit der übrigen Vergaben hat das VBS freihändig direkt an bestimmte Firmen vergeben, nämlich 252. Und lediglich 34 dieser Freihänder ist auf der Beschaffungsplattform Simap.ch öffentlich einsehbar. (...) Bei 39 der VBS-Freihänder von 2019 ist kein Leistungsumfang definiert und kein Pflichtenheft vorhanden. Zudem wurden die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in 27 Fällen nicht dokumentiert".

Das VBS beauftragte die mit dem Superhornet-Lieferanten Boeing verbandelte Deloitte Consulting AG, die Beschaffungsabläufe zu durchleuchten. Der Bericht enthält aber kein Wort zu den bisherigen Problemen und wie diese künftig zu vermeiden wären. Entsprechend zieht er falsche Schlussfolgerungen und will u.a. auf die Feststellung der "Beschaffungsreife" verzichten. Diese ist laut Artikel 9 der Armeematerialverordnung (MatV; SR 514.20) eine Voraussetzung für Rüstungsvorlagen ans Parlament. Genau die zu Unrecht attestierte Beschaffungsreife führte in den letzten Jahren zu massiven Problemen: Beim "Papierflieger" Gripen, dem der Rüstungschef 2011 die "Beschaffungsreife" zuerkannte und 2019 wieder aberkannte; die Drohne Hermes 900, die er 2015 für "beschaffungsreif" erklärte, die bis 2019 hätte ausgeliefert sein sollen, deren vorläufiger Prototyp aber am 5. August 2020 bei einem Testflug abstürzte; der 12 cm Mörser 16, den er 2016 "beschaffungsreif" erklärte, der aber noch 2020 "nicht truppentauglich" war; auch die Probleme um das FIS-Heer und den Duro hatten viel mit der ungenügend abgeklärten "Beschaffungsreife" zu tun.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Eidgenössische Finanzkontrolle führt regelmässig unabhängige Prüfungen bei Beschaffungsprojekten durch. So wurden etwa die im Postulat erwähnten Projekte 12-cm Mörser (Bericht vom Juni 2020) und ADS 15 (März 2020 und Juni 2017) kürzlich geprüft. Die Berichte und Empfehlungen sind öffentlich einsehbar.

Die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte haben zudem jederzeit die Möglichkeit, zusätzliche und spezifische Informationen zu Beschaffungsprojekten zu verlangen.

Die Chefin VBS hat im Jahr 2019 eine externe Analyse bei der Firma Deloitte AG in Auftrag gegeben, die das Ziel verfolgte, die Abläufe der Rüstungsbeschaffungen zu verbessern. Deloitte AG gehört zu den bedeutendsten Management- und Strategieberatungsunternehmen weltweit und gilt auch im internationalen Vergleich als Expertin im Rüstungsbereich. Aus der Analyse gingen acht Empfehlungen hervor. Das Thema der "Beschaffungsreife" wurde vertieft analysiert. Gleichzeitig wurde eine Begleitgruppe bestehend aus externen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik eingesetzt. Die Aufgabe der Begleitgruppe bestand darin, die Erkenntnisse und Empfehlungen von Deloitte kritisch zu reflektieren und eigene Empfehlungen zu unterbreiten.

Die Empfehlungen der Firma Deloitte AG und der Begleitgruppe werden aktuell vom VBS schrittweise umgesetzt. Der Bundesrat sieht daher zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, eine erneute Analyse der Beschaffungsabläufe im VBS durchzuführen.

Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen des Postulats als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.