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Für eine kohärente Bundespolitik zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Infektionen

21.326 · Standesinitiative · 2021-11-15

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

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Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,

Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung

und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung und den Bundesrat dazu auf, die Methoden zur Prävention gegen sexuell übertragbare Infektionen, insbesondere die HIV- Präexpositionsprophylaxe (PrEP-HIV), in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzunehmen.

Begründung

Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:

  • die wirkungsvollsten Methoden zur Bekämpfung der HIV-Infektion und anderen sexuell übertragbaren Infektionen Information, Bekämpfung der Stigmatisierung, eine effiziente Prävention, eine frühe Diagnose und eine schnelle Betreuung infizierter Personen durch das Gesundheitssystem sind;
  • die Präexpositionsprophylaxe (PrEP), die regelmässig oder bei Bedarf eingenommen wird, eine weitere wirksame Methode ist, um das Risiko einer HIV-Übertragung zu vermindern;
  • jene Länder, Regionen oder Städte den grössten Rückgang an HIV-Neuinfektionen verzeichnen, die Gesundheitsprogramme geschaffen haben, mit denen sie verschiedene Methoden zur Risikominderung (Kondome, PrEP, Nichtnachweisbarkeit dank entsprechender Behandlung usw.) und zur Diagnose kostenlos anbieten und gleichzeitig den Zugang zu Behandlungen sicherstellen und die Stigmatisierung von Infizierten angehen;
  • die Zahl der Neuinfektionen in der Schweiz und in Genf weniger stark zurückgegangen ist als in Regionen, die auf diesem Gebiet eine proaktive Politik verfolgen;
  • die PrEP seit 2016 in der Schweiz verschrieben werden darf, was mit dazu beitrug, dass die Zahl der Neuinfektionen 2017 stark sank (16 Prozent weniger neue Fälle);
  • der Zugang zu dieser wirksamen Präventionsmethode und die Bekämpfung von HIV ganz allgemein behindert wird aufgrund der von Swissmedic ohne stichhaltige Begründung beschlossenen Importrestriktion, wegen der seit April 2019 nur noch Medikamente für einen Monat (statt wie früher für drei Monate) importiert werden dürfen;
  • die Schweiz aufgrund des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts, das Patent von Truvada zu verlängern, eines der wenigen europäischen Länder ist, das auf diesem Gebiet der HIV-Bekämpfung kein Generikum anbietet;
  • die Kosten der PrEP, die in der Schweiz extrem hoch sind, sowie die Nichtübernahme des Medikaments durch die Grundversicherung eine Zugangshürde darstellen für die meisten Personen, denen die PrEP zugutekäme;
  • der hohe Kostenanteil für HIV-Tests und -Therapie zulasten der Versicherten eine abschreckende Wirkung haben kann auf Personen, die sich in einer prekären Situation befinden;
  • die verschiedenen genannten Punkte den Präventionsgrundsätzen von Artikel 26 KVG zuwiderlaufen;
  • mit einer proaktiven Politik in Sachen Information, Bekämpfung der Stigmatisierung, effiziente Prävention, frühe Diagnose und schnelle Betreuung infizierter Personen durch das Gesundheitssystem kurz- und mittelfristig die Gesundheitskosten gesenkt werden können.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 08.03.2023

Keine Folge gegeben

Debatte im Nationalrat, 05.03.2024

Keine Folge gegeben

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