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Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens anwenden und die Personenfreizügigkeit im Kanton Tessin und in den am stärksten von der Krise betroffenen Regionen vorläufig aussetzen

21.3261 · Motion · 2021-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU einzuberufen, damit eine Lösung gefunden wird für den Arbeitsmarkt der Regionen und Kantone, die von der Krise am stärksten betroffen sind.

Die Regionen und Kantone, deren Wirtschaft am anfälligsten ist, sollen die Möglichkeit eines Moratoriums betreffend die Anwendung der Personenfreizügigkeit erhalten. Es sind griffige Instrumente bereitzustellen, damit der Inländervorrang und die Kontingentierung der Bewilligungen vorübergehend wiedereingeführt werden können, bis auf dem Arbeitsmarkt wieder "normalere" Bedingungen herrschen.

Begründung

Als Folge der Pandemie ist in der Schweiz die Zahl der Arbeitsplätze um 0,35 Prozent gesunken. Im Tessin ist der Rückgang hingegen viel einschneidender: Hier ging die Zahl der Arbeitsplätze um 1,7 Prozent zurück, was fast fünfmal mehr ist als in der Schweiz insgesamt. Hinzu kommt eine weitere beunruhigende Zahl: Trotz dem Verlust an Arbeitsplätzen stieg die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiter an und übersteigt inzwischen 70 000.

2004 gab es im Tessin 35 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, was einem Anteil von 18,7 Prozent der Beschäftigten insgesamt entsprach. Neuerdings wurde nun die Schwelle von 70 000 Personen überschritten, was 28,4 Prozent aller Beschäftigten entspricht. Diese starke Zunahme erfolgte einzig im tertiären Sektor - in dem die Tessinerinnen und Tessiner arbeiten wollen - und häufig aufgrund des Verdrängungseffekts, was bedeutet, dass anstelle einer einheimischen Arbeitskraft eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger zu tieferen Kosten eingestellt wurde.

Im Tessin hat die Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte (mit C-, B- und G-Bewilligung) diejenige der Schweizerinnen und Schweizer schon lang überstiegen. Es ist offensichtlich, dass der Kanton Tessin eine sehr negative Situation erlebt und unter den verheerenden Auswirkungen der Personenfreizügigkeit leidet.

Viele Junge ziehen in die Deutschschweiz, um eine berufliche Zukunft zu haben, und häufig kehren sie gar nicht mehr oder erst nach der Pensionierung wieder ins Tessin zurück.

Die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation noch verschlimmern. Daher ist es zentral, dass unverzüglich Massnahmen getroffen werden, mit denen eine Begrenzung vorgesehen und den Tessiner Bürgerinnen und Bürgern entsprechend eine Perspektive gegeben wird.

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit haben sich als absolut unwirksam erwiesen. Der Verdrängungseffekt ist unübersehbar, und Schweizerinnen und Schweizer, in der Schweiz wohnhafte Personen sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ergänzen sich auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr auf ausgewogene und harmonische Art.

Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens lautet wie folgt: "Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen tritt der Gemischte Ausschuss auf Verlangen einer Vertragspartei zusammen, um geeignete Abhilfemassnahmen zu prüfen. Der Gemischte Ausschuss kann innerhalb von 60 Tagen nach dem Antrag über die zu ergreifenden Massnahmen beschliessen. Diese Frist kann der Gemischte Ausschuss verlängern. Diese Massnahmen sind in Umfang und Dauer auf das zur Abhilfe erforderliche Mindestmass zu beschränken. Es sind solche Massnahmen zu wählen, die das Funktionieren dieses Abkommens so wenig wie möglich beeinträchtigen."

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen der Coronapandemie auf die Schweizer Wirtschaft und insbesondere auf gewisse Regionen oder Kantone wie das Tessin bewusst.

Er ist seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt. In den vergangenen Monaten hat er eine Reihe von Massnahmen getroffen. Um den Verlust von Arbeitsstellen in der Schweiz zu verhindern, wurde unter anderem der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und das entsprechende summarische Verfahren nochmals verlängert. In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament zusätzliche Massnahmen im COVID-19-Gesetz beschlossen und damit unter anderem auch das Härtefallprogramm ausgebaut. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung am 1. April 2021 angepasst.

Bei der Eindämmung des Coronavirus stehen für den Bundesrat nebst der Sicherung der Arbeitsplätze die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden wie auch für Selbstständige in der Schweiz im Vordergrund. In dieser Hinsicht prüft er laufend zusätzliche Massnahmen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit ein wichtiges Element für die wirtschaftliche Erholung in der Schweiz nach dem Abklingen der Pandemie ist. Seiner Ansicht nach trägt die Personenfreizügigkeit auch dazu bei, das Überleben der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze der inländischen Arbeitskräfte zu sichern. Die Schweizer Wirtschaft ist in Branchen mit Arbeitskräftemangel von ausländischen Arbeitnehmenden abhängig. Auch während der Pandemie bleibt dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) das benötigte Personal insbesondere im Gesundheitssektor sowie in den Grenzkantonen und in den von der Krise besonders betroffenen Regionen stets verfügbar.

Die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bleibt für den Bundesrat ein vorrangiges Ziel. Die Schweizer Arbeitgeber sollen die in unserem Land lebenden Arbeitskräfte optimal einsetzen. Dank der seit dem 1. Juli 2018 geltenden Stellenmeldepflicht erhalten die bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registrierten Stellensuchenden einen Informations- und Bewerbungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Aufgrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten seit Januar 2021 deutlich erhöht. Gleichzeitig hat der Bundesrat im Mai 2019 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials ergriffen. In erster Linie geht es darum, die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften zu sichern und schwer vermittelbaren Stellensuchenden den Schritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Deshalb ist es nach Ansicht des Bundesrates nicht angebracht, dem Gemischten Ausschuss Schweiz-EU die Aussetzung des FZA für bestimmte Regionen oder Kantone vorzuschlagen. Auch die Einführung von Kontingenten oder eines Inländervorrangs erachtet der Bundesrat als nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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