Finanzielle Notlage für Auszubildende. Covid-19 macht dringendes Handeln für Auszubildende und Studierende notwendig!
21.3271 · Motion · 2021-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, um finanzielle Härtefälle bei Auszubildenden und Studierenden aufzufangen und so Studienabbrüche zu verhindern. Die Organisation und Durchführung der Auszahlung kann in Form einer public private partnership mit gemeinnützigen Stiftungen erfolgen, welche in der direkten Bildungsförderung grosses Know-how vorweisen können.
Begründung
Bereits vor der Corona-Krise blieb eine angestrebte Aus- oder Weiterbildung jährlich über 10 000 Personen aus finanziellen Gründen verwehrt.
Von den fast 300 000 Studierenden arbeitet ein Grossteil in den vom Lockdown stark betroffenen Branchen wie Gastronomie, Kultur, Tourismus etc. Viele haben ihr benötigtes Einkommen als Konsequenz verloren. Es droht ein Abbruch des Studiums. Wie dramatisch sich die Abbruchquote an den Hochschulen erhöht, wissen wir in 1-2 Jahren. Dann sind korrigierende Massnahmen zu spät: die Narben der Krise wären kaum mehr heilbar. Diese Entwicklung wird die Schweiz in Zukunft sehr belasten, denn ohne Ausbildung fehlen qualifizierte Arbeitskräfte.
Einige Hochschulen und Stiftungen haben seit Beginn der Pandemie zinslose Notfall-Darlehen und teils Stipendien gesprochen. Diese Angebote fallen regional sehr unterschiedlich aus. Es fehlt ein koordiniertes bundesweites Angebot für alle. Zur Unterstützung der Studierenden in der Corona-Krise ist deshalb der Bund in der Mitverantwortung. Die Unterstützung soll nur denjenigen Studierenden zukommen, welche durch die Corona-Krise in eine Notlage geraten sind. Dies muss pragmatisch, aber nach klar definierten Kriterien nachgewiesen werden (Immatrikulation, Erklärung der Not, Zusammenhang zur Covid-19 Pandemie, kurzes Budget der nächsten 12 Monate). Erfahrungen von gemeinnützigen Stiftungen wie Educa Swiss zeigen, dass eine Vergabe von maximal 5000 Franken pro betroffene Person als Stipendium die unmittelbare Notlage und damit Studienabbrüche verhindert. Über diesen Betrag hinausgehender Bedarf soll durch Bildungsdarlehen aus der Privatwirtschaft oder Privatpersonen gedeckt werden. Die Organisation und Durchführung kann so effizient durch private Organisationen oder Stiftungen durchgeführt werden, welche sich bereits heute genau damit beschäftigen und grosses Know-how vorweisen können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, dass die aktuelle Situation sowohl für die Hochschulen als auch die Studierenden eine grosse Herausforderung darstellt. Bezüglich der Auswirkungen der Pandemie auf die Abbruchquote im Hochschulbereich zeigen erste Rückmeldungen aus den Hochschulen, dass bei der Anzahl Studienabbrüche keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr 2019 festzustellen sind.
Die Hochschulen haben umfangreiche Massnahmen getroffen, um Nachteile für Absolvierende aufgrund der Corona-Pandemie abzufedern. Zur finanziellen Unterstützung für Studierende in Notsituationen ist festzuhalten, dass diese in der Kompetenz und Verantwortung der Hochschulen und Kantone liegt: Die Hochschulen verfügen über zahlreiche Instrumente zur Unterstützung benachteiligter Studierender (Vergabe von Stipendien, Ermässigung der Studiengebühren, Wohngeld usw.). Als Reaktion auf die Auswirkungen der Pandemie haben rund die Hälfte der Schweizer Hochschulen sogar zusätzliche Massnahmen und Instrumente entwickelt, um den Studierenden bei der Bewältigung der Krise zu helfen (z.B. Nothilfe, Solidaritätsfonds, Erleichterung der Voraussetzungen für den Erhalt von Darlehen und Stipendien usw.), zum Teil auch mit Stiftungen und Privatspendern. Die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) hat beispielsweise ein eigenes Soforthilfesystem eingerichtet, um Studierende, die von der Pandemie finanziell betroffen sind, zu unterstützen. Die Universität Luzern stellt für Studierende in dieser Situation Mittel für eine Überbrückungshilfe bereit. Diese Beispiele zeigen, dass Kantone und Hochschulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation ihre Kompetenz und Verantwortung wahrnehmen.
Ob und wie sich die finanzielle Lage der Studierenden aufgrund der Covid-19-Krise verändert hat, wird die Umfrage 2021 des BFS im Rahmen der Absolventenstudie zeigen. In der diesjährigen Umfrage sind zusätzliche Fragen zur psychischen, physischen und finanziellen Situation, die sich speziell auf COVID-19 beziehen, vorgesehen. Eine Publikation zu den Auswirkungen der Pandemie auf die wirtschaftliche Situation der Studierenden ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) als oberstes hochschulpolitisches Organ von Bund und Kantonen steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen, swissuniversities, und beobachtet die Entwicklung an den Hochschulen.
Aus den genannten Gründen ist die Bereitstellung von Bundesmitteln oder eine öffentlich-private Partnerschaft mit Beteiligung des Bundes nicht angezeigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.