21.3274 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bericht der ElCom vom 27. Februar 2020 legt dar, dass die aktuellen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer angemessenen Winterproduktion nicht genügend sind. Sie bezeichnet die Festsetzung von verbindlichen Ausbauziele bis 2035 von mindestens 5 TWh Erzeugungskapazitäten als notwendig, um den nötigen Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben. Zudem stellt die ElCom die zukünftige Exportfähigkeit und -willigkeit der Nachbarländer während der Wintermonate in Frage. Im Weiteren macht sie auf mögliche Netzengpässe im europäischen Stromnetz aufmerksam.
In der Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes sind für erneuerbare Energien in erster Linie Investitionsbeiträge für alle Technologien vorgesehen. Mit diesen Investitionsbeiträgen kann nur äusserst beschränkt darauf Rücksicht genommen werden, wann die Stromproduktion anfällt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie will der Bundesrat durch die Investitionsbeiträge die Winterproduktion vermehrt fördern?
2. Welche verfügbaren Produktions-Technologien haben einen hohen prozentualen Anteil im Winterhalbjahr?
3. Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Anlagen und Technologien zu fördern, bei denen der grössere Teil der Stromproduktion im Winterhalbjahr erreicht wird?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Risiken von Import- und Netzengpässen zu verringern?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1-3: Dem Bundesrat ist die Versorgungssicherheit ein zentrales Anliegen. Als Weiterentwicklung der Energie- und Stromversorgungspolitik wird er dem Parlament deshalb bis Mitte 2021 die Botschaft zum "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" vorlegen, in dem er die Revisionen des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes zusammenfasst. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sieht der Bundesrat darin drei wesentliche Massnahmen vor:
- Erstens soll der Ausbau von im Winter sicher abrufbarer, klimaneutraler Stromproduktion von 2 TWh bis 2040 finanziell unterstützt und so die heutige Selbstversorgungsfähigkeit von im Mittel rund 22 Tagen langfristig erhalten werden. Der Ausbau setzt prioritär bei der grossen Speicherwasserkraft an. Sollte sich abzeichnen, dass das Ausbauziel mit der Grosswasserkraft nicht erreicht werden kann, sind technologieoffene Ausschreibungen für zusätzliche, im Winter sicher abrufbare und klimaneutrale Kapazitäten möglich.
- Zweitens soll eine Energiereserve die Verfügbarkeit von Energie Ende Winter zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt absichern.
- Und drittens leistet der beabsichtigte verstärkte Ausbau der Stromproduktion aus allen erneuerbaren Energien einen wichtigen Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit. Die vorgesehene Verlängerung der Förderung bis 2035 (mittels Investitionsbeiträgen) verstärkt den Zubau der Stromproduktion aus Photovoltaik, Klein- und Grosswasserkraft, Wind, Geothermie, Biogas und Holz. Zwar leisten diese Technologien unterschiedlich bedeutende Beiträge an die Winterproduktion, ihr Ausbau ist jedoch als Basisbeitrag an die Versorgungssicherheit relevant. Das verbleibende Defizit im Winterhalbjahr soll - wie dies heute bereits der Fall ist - durch Importe gedeckt werden. Die Importe im Winter könnten gemäss den Energieperspektiven 2050+ des BFE von heute rund 4 TWh vorübergehend auf maximal 15 TWh ansteigen, werden danach aber wieder deutlich sinken. Inwieweit die Importe auch mittel- bis längerfristig gewährleistet werden können, ist Gegenstand von weiteren Abklärungen.
Zu 4.: Um die Stellung der Schweiz im europäischen Strombinnenmarkt zu stärken und rechtlich abzusichern, strebt der Bundesrat weiterhin ein Stromabkommen mit der EU an. Das UVEK analysiert zurzeit in Zusammenarbeit mit der Swissgrid und der ElCom die möglichen Auswirkungen für die Versorgungssicherheit, falls ein Stromabkommen mittelfristig nicht realisiert werden kann.
Netzsicherheitstechnisch konnten bisher Lösungen gefunden werden. Bereits heute verfügt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid über Massnahmen zur Bewältigung von Netzengpässen. Dazu gehören Umschaltungen im Netz oder der Einsatz von Systemdienstleistungen und Redispatch-Massnahmen (Produktionsverlagerung von einem Ort zu einem anderen). Mit Blick auf den Importbedarf und den aktuell fehlenden institutionellen Rahmen strebt die Swissgrid (mit Unterstützung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom und des BFE) entsprechende technische Vereinbarungen mit 14 EU-Staaten an, die die Gewährleistung der Schweizer Netzsicherheit unterstützen. Weiter leisten die geplanten Netzentwicklungsprojekte im Inland einen wichtigen Beitrag zur Netz- und Versorgungssicherheit, vorausgesetzt, sie können rechtzeitig realisiert werden. Darüber hinaus ist die oben genannte geplante Energiereserve spezifisch zur Absicherung von unvorhersehbaren Ereignissen und damit insbesondere auch gegen Importrisiken konzipiert.
Antwort des Bundesrates.