Minderjährige in den Lagern der Demokratischen Kräfte Syriens in Nordsyrien. Das Völkerrecht gebietet die sofortige Rückführung der Kinder
21.3298 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Mehrere hundert Kinder werden in Lagern im Norden Syriens festgehalten. Häufig hat sich ein Elternteil der Organisation Islamischer Staat angeschlossen. Ein halbes Dutzend dieser Minderjährigen besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft. Diese Kinder werden unter miserablen Bedingungen und umgeben von Daesch-Mitgliedern festgehalten.
Unter diesen Minderjährigen befinden sich auch zwei Schweizer Halbschwestern, die 2006 und 2012 in Genf geboren wurden und von ihrer Mutter im Jahr 2016 entführt wurden.
Die Mutter wird von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen Entziehens von Minderjährigen (Art. 220 Strafgesetzbuch, StGB), Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 StGB), Beteiligung an und/oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter) sowie Verletzung des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen gesucht.
Die Väter der beiden Halbschwestern haben sich mehrfach um deren Rückführung bemüht, bisher ohne Erfolg.
Die Demokratischen Kräfte Syriens (DKS) verknüpfen die Rückführung ausländischer Kinder mit der Bedingung der gleichzeitigen Rückführung der ebenfalls dort festgehaltenen Eltern. Damit die beiden Halbschwestern rückgeführt werden können, muss deshalb die Schweiz die Rückführung der Mutter akzeptieren, die gemeinsam mit ihren Kindern festgehalten wird.
Der Bundesrat hat im März 2019 entschieden, nicht "aktiv" bei der Rückführung von Erwachsenen zu intervenieren, und hat alle Initiativen, die die Rückführung der beiden Halbschwester ermöglichen würden, blockiert.
Hinzu kommt, dass die Tätigkeit der Arbeitsgruppe für die Betreuung und Rückführung von Schweizer Kindern in DKS-Lagern vor Kurzem offenbar eingestellt wurde.
Zahlreiche internationale Organisationen haben sich kritisch zu dieser Haltung geäussert. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates hat die Mitgliedstaaten des Europarates, darunter die Schweiz, dazu aufgerufen, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre minderjährigen Staatsangehörigen, die im Al-Hol-Lager leben, unverzüglich zurückzuführen, und nach dem Grundsatz des Wohls des Kindes - der im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert ist - auch die Rückführung der Mutter dieser Kinder in Betracht zu ziehen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat die Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz, aufgefordert, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die unverzügliche Rückführung der Kinder zu gewährleisten und die Rückkehr der Kinder in Begleitung ihrer Mutter zu veranlassen, sofern diese Massnahme nicht dem Wohl des Kindes schadet. Die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat die Staaten, deren Staatsangehörige in Lagern im Nordosten Syriens festgehalten werden, dringend zum Handeln aufgerufen. Sie fordert sie auf, ihre Staatsangehörigen rückzuführen, und kritisiert jene Staaten, die betroffenen Personen ihre Staatsangehörigkeit entzogen haben.
Vor Kurzem, am 8. Februar 2021, schickten mehrere UNO-Berichterstatter ein Schreiben an 57 Staaten, darunter die Schweiz, um ihre grosse Besorgnis über die humanitären und sicherheitstechnischen Bedingungen in den Lagern auszudrücken. Diese Experten haben die Staaten dazu aufgerufen, wirksame Massnahmen zu ergreifen, um die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere der Frauen und Kinder, sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund dieser zahlreichen Aufrufe stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, seinen Entscheid vom März 2019 rückgängig zu machen, indem er die Rückführung der Kinder veranlasst, auch wenn dies bedeutet, dass auch die Mutter der Kinder in der Schweiz aufgenommen werden muss?
2. Sollte der Bundesrat nicht eingestehen, dass er, wenn er seine Position nicht ändert und die Rückführung der beiden Schweizer Kinder aus Genf zusammen mit ihrer Mutter gestattet, das Völkerrecht und insbesondere das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verletzt?
3. Beabsichtigt der Bundesrat, die Arbeitsgruppe für die Betreuung und Rückführung von Schweizer Kindern wiedereinzusetzen? Falls ja, welche konkrete Mission hätte sie, zumal es ihr nicht gelungen ist, eine Lösung für die Rückführung der beiden Kinder zu finden?
4. Hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, die Väter in ihrem privaten Vorgehen zur Rückführung ihrer Töchter zu unterstützen, indem er sich dafür einsetzt, dass die Väter die elterliche Sorge über ihre Töchter wiedererlangen und dass ihnen die Pässe ihrer Kinder ausgehändigt werden, da diese für die Rückreise unerlässlich sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hält an seinem Entscheid vom 8. März 2019 fest. Der Schutz und die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung haben Vorrang vor individuellen Interessen. Die Rückführung von Kindern ist immer möglich und wird von Fall zu Fall aktiv geprüft.
2. Für den Bundesrat ist das oberste Ziel die Sicherheit der Schweiz und der Schutz ihrer Bevölkerung. Beides geht Individualinteressen vor. Bei Minderjährigen kann jedoch eine Rückführung im Interesse des Kindes erwogen werden.
Konkrete Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass die Repatriierung von Kindern in ihre Herkunftsländer, allein, aber mit der Zustimmung der Mutter oder des Vaters oder aus humanitären Gründen, möglich ist. Der demokratische Rat Syriens (SDC) hat diese Option auch gegenüber der Schweiz bestätigt.
3. Die Bundesbehörden sorgen dafür, dass der Entscheid vom 8. März 2019 umgesetzt wird und die Rückführung von Kindern möglich ist.
4. Das EDA ist jederzeit bereit, die notwendigen Dokumente für die Repatriierung von Kindern auszustellen, wenn sich die Eltern an das EDA wenden und die Voraussetzungen für eine Rückführung (Ziff. 2) erfüllt sind. Der Bundesrat rät dringend von privaten Bemühungen zur Rückführung der Mädchen ab, da Reisen in diese Region mit zahlreichen Risiken verbunden sind.
Antwort des Bundesrates.