21.3300 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Arbeitslosigkeit nimmt wegen der Corona-Krise zu, und es ist davon auszugehen, dass diese Tendenz anhalten wird. Die Situation ist je nach Branche unterschiedlich; besonders stark betroffen sind das Gastgewerbe, die Hotellerie und der Kulturbereich. Auch regional gibt es Unterschiede; in einigen Kantonen liegt die Arbeitslosenquote bereits bei über 4 Prozent, dies namentlich in der Westschweiz und im Tessin.
Jugendliche sowie Migrantinnen und Migranten sind derzeit besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen. Die Jugendlichen erhalten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung von der Arbeitslosenkasse gewöhnlich gerade einmal 90 Taggelder. Angesichts der Corona-Krise sollte die Anzahl Taggelder zumindest für eine bestimmte Zeit erhöht werden (auf 180 oder 365). So würde den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, eine erste Stelle zu finden, und sie wären nicht dem Risiko ausgesetzt, nach nur 90 Tagen Sozialhilfe beantragen zu müssen.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat angesichts der Corona-Krise die Situation der jungen Erwachsenen, die nach einer Lehre den Schritt ins Erwerbsleben machen möchten (Übergang II)?
2. Welche zusätzliche Unterstützung gibt es für diese Personengruppe?
3. Wie stellt der Bundesrat sich zum Vorschlag, die Arbeitslosenentschädigung zu verlängern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Jugendliche hatten im Frühjahr 2020 einen überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Ab Juni bildete sich die Jugendarbeitslosigkeit bis im Herbst 2020 dann aber wieder etwas zurück. Im ersten Quartal 2021 lag die Jugendarbeitslosenquote mit 3,2 Prozent (16 885 Personen) um 0,7 Prozentpunkte höher als ein Jahr zuvor. Im Vergleich dazu lag die Gesamtarbeitslosenquote bei 3,6 Prozent (165 225 Personen) und damit um 1,1 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Im ersten Quartal 2021 waren durchschnittlich 2173 Lehrabgängerinnen und abgänger bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) arbeitslos gemeldet, 419 mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der arbeitslosen Schul- und Studienabgängerinnen und abgänger lag bei durchschnittlich 922 und damit um 86 höher als vor einem Jahr. Der negative Effekt der Covid-Krise war damit auch beim Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt spürbar, er fiel aber nicht überproportional stark aus.
Die RAV sind gut gerüstet, um die Jugendlichen bei der Stellensuche zu unterstützen.
Vergangene Krisen haben gezeigt, dass Jugendliche bei einer wirtschaftlichen Erholung überdurchschnittlich profitieren können.
2. Für den Berufseinstieg von Lehrabgängerinnen und abgängern gibt es sowohl seitens der Arbeitslosenversicherung (ALV) wie auch seitens der Berufsbildung verschiedene Instrumente. Ab März 2020 wurden zudem verschiedene Leistungen ausgeweitet, so besteht für Betriebe mit Kurzarbeit etwa die Möglichkeit, ihre Lernenden nach dem Lehrabschluss weiterzubeschäftigen. Diese Leistungen werden in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 20.4567 Locher Benguerel erläutert.
3. Um Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger aber auch Personen, die wegen der Covid-Krise ihre Stelle verloren haben, zu unterstützen, hatte der Bundesrat allen Personen, die in den Monaten März bis August 2020 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hatten, zusätzlich bis zu 120 Taggelder zugesprochen. Auch Personen, die zwischen März und Mai 2021 Arbeitslosenentschädigung beanspruchen können, erhalten nochmals bis zu 66 zusätzliche Taggelder. Von der längeren Bezugsdauer profitieren insbesondere auch Jugendliche, sowie Schul-, Lehr- und Studienabgängerinnen und abgänger, die von Gesetzes wegen unterdurchschnittliche Taggeldbezugsdauern haben. Wie das Monitoring der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zeigt, konnte ein Anstieg der Sozialhilfe dank erweiterten Sozialleistungen wie der verlängerten Arbeitslosenentschädigung oder dem Corona-Erwerbsersatz bisher vermieden werden. Ende Februar 2021 lagen die Fallzahlen der Sozialhilfe auf dem durchschnittlichen Niveau von 2019.
Mit den zusätzlich gesprochenen Taggeldern werden Personen, die im aktuellen Kontext Mühe haben, eine Stelle zu finden, wirkungsvoll unterstützt. Der Bundesrat rechnet im Verlauf von 2021 mit einer kräftigen wirtschaftlichen Erholung und in der zweiten Jahreshälfte mit allmählich rückläufigen Arbeitslosenzahlen. Eine zusätzliche Erhöhung des Arbeitslosengeldes beurteilt er daher nicht als angezeigt.
Antwort des Bundesrates.