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21.3313 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die Bedeutung des Wohnens deutlich zugenommen. Wir alle verbringen mehr Zeit in den eigenen vier Wänden. Dabei geraten auch neue Wohnformen in den Fokus. Hallenwohnen, Cluster-Wohnungen und andere Formen des gemeinschaftlichen Wohnens tragen nicht nur zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, sondern auch zu einem sparsamen Wohnflächenverbrauch.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie verbreitet sind neue Wohnformen in der Schweiz?

2. Welche Chancen sieht der Bundesrat bei neuen Wohnformen wie Cluster-Wohnungen oder Hallenwohnen?

3. Was tut der Bundesrat, um derartige neue Wohnformen zu fördern?

4. Sind diese Wohnformen auch förderlich für die Selbsthilfe und die nachbarschaftliche Unterstützung?

5. Ist dies in Genossenschaften vermehrt zu beobachten und was bedeutet dies für die Resilienz von insbesondere städtischen Gesellschaften?

Stellungnahme des Bundesrates

Unter dem Begriff "neue Wohnformen" werden meist Wohn- und Lebensstile verstanden, die in Bezug auf die Haushaltsbildung und die Anpassungsmöglichkeiten von konventionellen Wohnformen abweichen. Dazu gehören neben (grossen) Wohngemeinschaften (WG) auch Ansätze des Cluster- und Mikro-Wohnens, in denen Personen zusammenwohnen, die nicht miteinander verwandt sind oder in einer Paarbeziehung leben (kollaboratives Wohnen). Im Konzept des Hallenwohnens kommt hinzu, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohnung selber ausbauen.

Die gestellten Fragen lassen sich folgendermassen beantworten:

1. Spezifische Erhebungen zur Verbreitung von neuen Wohnformen in der Schweiz bestehen nicht. Insgesamt ist ihr Anteil eher bescheiden. Gemäss einer Raiffeisen-Studie von Anfang 2021 nahm der Anteil der Personen, die in einer WG wohnen, in den vergangenen zehn Jahren von 1,5 auf 2,7 Prozent zu.

Generell ist festzustellen, dass gemeinschaftliche Wohnformen vor allem in städtischen Regionen verbreitet sind.

2. Neue Wohnformen erlauben, unterschiedliche Lebensstile zu pflegen oder sind eine Möglichkeit, auf veränderte Wohnbedürfnisse, Haushaltsstrukturen oder Arbeitsmodelle zu reagieren. Gemeinschaftliche Wohnformen wie Mikro- oder Cluster-Wohnen führen zu einem tendenziell tieferen Wohnflächenkonsum pro Kopf. Meist dürften auch Konsumgüter geteilt werden. Damit gehen oft eine geringere Umweltbelastung und günstigere Wohnkosten für die Bewohnenden einher. Ob dies beim Hallenwohnen auch der Fall ist, hängt nicht zuletzt von der Nutzungsdichte ab. In Verbindung mit dem Selbstausbau können dabei auch mit der Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen experimentiert und Rahmenbedingungen dafür ausgelotet werden.

3. Eine spezifische Förderung von neuen Wohnformen durch den Bund besteht nicht. Im Rahmen der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus fördert der Bund hingegen auch Projekte, die neuen Wohnformen zuzurechnen sind. So wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Projekte mit Cluster-Wohnungen durch Darlehen aus dem Fonds de roulement unterstützt. Ausserdem hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) Ende 2020 die Verordnung des BWO über die Kostenlimiten und Darlehensbeträge für Miet- und Eigentumsobjekte (SR 842.4) angepasst und so die Förderung von grossen Wohnungen deutlich vereinfacht.

Weiter werden im Rahmen der Wohnforschung neue Wohnformen erforscht und entsprechendes Wissen verbreitet. Im Forschungsprogramm 2020-2023 schaffen die Themenschwerpunkte 3 "Anpassung des Gebäude- und Wohnungsbestandes an veränderte Bedürfnisse" und 5 "Wohnungspolitik, innovativ und stufengerecht umgesetzt: experimentieren, umsetzen, lernen" den entsprechenden Rahmen.

Das BWO kann zudem exemplarische Projekte mit innovativem und nachhaltigem Charakter als Referenzprojekte fördern (Art. 41 Abs. 2 Bst. c des Wohnraumförderungsgesetzes [SR 842]). Derzeit ist ein Referenzprojekt zum Thema Hallenwohnen/Selbstausbau in Vorbereitung.

4. Grundsätzlich tragen derartige Wohnformen zu nachbarschaftlicher Unterstützung und Selbsthilfe bei. Dies aufgrund gemeinschaftlicher Einrichtungen, aber auch weil den dort wohnenden Personen das gemeinschaftliche Leben besonders wichtig ist. Das erwähnte Referenzprojekt hat zum Ziel, Fragen dieser Art vertieft zu beleuchten.

5. Soweit ersichtlich sind es derzeit vor allem gemeinnützige Wohnbauträger, die Projekte für Mikro- und Cluster-Wohnen oder Hallenwohnen realisieren. In der marktwirtschaftlichen Wohnraumversorgung sind derartige Modelle wenig verbreitet.

Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind genossenschaftliche Prinzipien, die sich nicht nur auf neue Wohnformen beschränken. Diese Prinzipien tragen generell zur Resilienz bei, sei dies in einer städtischen oder ländlichen Gesellschaft.

Antwort des Bundesrates.