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21.3337 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE) will der Bundesrat die Agenda 2030 in der Schweiz umsetzen. Die Agenda 2030 ist eine der wichtigsten internationalen Vereinbarungen, die im vergangenen Jahrzehnt abgeschlossen wurden und für dieses Jahrzehnt besonders relevant, um die nachhaltige Entwicklung der Schweiz und das schweizerische Engagement für nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern. Sie soll das menschliche Handeln in allen Sektoren so verändern, dass die Welt im Jahr 2030 nachhaltig ist.

Im Entwurf der SNE bestätigt der Bundesrat, dass die Schweiz die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung in seiner Gesamtheit umsetzen will. Leider wird die Strategie diesem Anspruch jedoch kaum gerecht. Es werden nur wenige der Unterziele der Agenda 2030 aufgenommen, und diese werden zudem teilweise stark verwässert.

Zu verschiedenen der 17 findet sich keine eigene Zielsetzung in der Strategie, obwohl erwiesenermassen Handlungsbedarf besteht: SDG 9 (Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen, SDG 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen), SDG 16 (Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern), SDG 17 (Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen).

Die Strategie hat neu eine Gültigkeit von 10 Jahren. Sie hat damit die gleiche Laufzeit wie die Agenda 2030. Die Corona-Krise hat uns dramatisch vor Augen geführt, dass Herausforderungen und Gewissheiten von einem Tag auf den anderen ändern können. Auch ohne solch dramatischen Ereignisse müssen wir davon ausgehen, dass die heute für 10 Jahre formulierten Schwerpunkte im Laufe der nächsten Jahre angepasst werden müssen.

Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie will der Bundesrat die Agenda 2030 in ihrer Gesamtheit umsetzen, wenn zu vier ihrer 17 Ziele keine eigenen Zielsetzungen formuliert sind und andere Ziele stark verwässert wurden?

2. Welche Prozesse sind vorgesehen, um die Strategie an neue Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen?

3. Welche Prozesse sind vorgesehen, um diese Anpassungen unter Einbezug der verschiedenen Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft vorzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat misst der Umsetzung der Agenda 2030 innen- und aussenpolitisch eine hohe Bedeutung bei und bekräftigt mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (Vernehmlassungsvorlage vom 4. November 2020) sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 wird von der Schweiz in ihrer Gesamtheit umgesetzt, wobei alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung gleichermassen von Bedeutung sind. In den Leitlinien der Strategie werden alle Bundesstellen aufgefordert, die in der Agenda 2030 und in der Strategie festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren. Durch das Setzen von drei Schwerpunktthemen (Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleichheit) verstärkt der Bundesrat seine Anstrengungen für die Umsetzung der Agenda 2030 besonders in jenen Bereichen, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Politikbereichen besteht.

2. Der Bundesrat wird seine Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 im ersten Halbjahr 2021 verabschieden. Er wird in diesem Rahmen entscheiden, ob und in welcher Form zu dieser Strategie Zwischenevaluationen durchgeführt und allfällige künftige Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen werden.

3. Der Bundesrat sieht vor, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Rahmen der Aktualisierung der Bestandsaufnahme, die die Grundlage des Länderberichts 2022 der Schweiz an die UNO bildet, sowie im Hinblick auf die Überarbeitung der Strategie zu konsultieren und in geeigneter Weise in die Arbeiten mit einzubeziehen.

Antwort des Bundesrates.