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21.3339 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Gibt es neben dem Aktionsplan Holz weitere Projekte oder Massnahmen über die der Holzbau in der Schweiz unterstützt wird?

2. Welche Mittel fliessen jährlich über die unterschiedlichen Massnahmen in den Holzbau?

3. Welcher Anteil betrifft davon Projekte des Branchenverbands Lingum?

4. Wie lässt sich der einseitige Mitteleinsatz für den Holzbau mit der Schweizer Zurückhaltung zu einer lndustriepolitik vereinbaren?

5. Plant der Bundesrat ähnliche Programme zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Schliessung der Stoff- und Energiekreislaufe bei anderen Baumaterialien, Förderungen von Investitionen zur Energieeffizienz oder Prämierung von innovativen Projekten zum Einsatz anderer Baumaterialien) respektive warum plant er das nicht?

6. Der Bundesrat wird gebeten zu erörtern, ob er Bauten über ihre Funktion oder über das entsprechend eingesetzte Baumaterial ökologisch bewertet.

Begründung

Mit dem Aktionsplan Holz unterstützt der Bund Projekte die sich mit dem Rohstoff Holz und seiner Verwendung auseinandersetzen. Dem Aktionsplan stehen laut der Seite des BAFU jährlich rund 4 Millionen Franken für Projekte zur Verfügung. Damit soll die Ressourcenpolitik Holz des Bundes umgesetzt werden. Einen Blick auf die Webseite zeigt aber auch, dass eine intensive Förderung des Holzbaus und insbesondere des Branchenverbands Lingum mit den Geldern erfolgt.

Beispiele sind der Prix Lignum, Woodvetia zur Beeinflussung von Konsumenten, das Lable Schweizer Holz, Holzbaukennzahlen für Investoren, aber auch die Empfehlung "Holzbau in der lmmobilienstrategie" der KBOB.

Der Bund fördert damit eine Technologie bzw. ein Baumaterial was zwangsweise andere Technologien oder Materialien benachteiligt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der verpassten Chancen tragisch. Auch mit der Ausweitung des Holzbaus wird langfristig kein Weg an anderen Materialien vorbeiführen. Die potenziellen Einsparungen im Bereich CO2 sind bei diesen Materialien sehr hoch, sind jedoch mit immensen Investitionen verbunden, die ein entsprechendes langfristiges lnvestitionsklima benötigen.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Aktionsplan Holz ist das Umsetzungsinstrument der Ressourcenpolitik Holz. Es wird ergänzt mit der Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz. Die beiden Instrumente unterstützen Projekte in Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer.

Mit der Ressourcenpolitik Holz besteht ein eigenständiges Handlungsprogramm zur Unterstützung von Zielen weiterer Sektorpolitiken. Holz aus Schweizer Wäldern soll nachhaltig und ressourceneffizient bereitgestellt, verarbeitet und verwertet werden. Eine vermehrte Nutzung der einheimischen, nachwachsenden und dezentral verfügbaren Ressource Holz trägt zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung bei und leistet einen Beitrag zu wald-, klima-, energie- und regionalpolitischen Zielen. Die Instrumente basieren auf den Artikel 34a und 34b des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0).

2) Der Aktionsplan Holz hat in den Jahren 2017-2020 jährlich Projekte im Umfang von CHF 4 Mio. unterstützt. Davon lassen sich Forschungs- und Innovationsprojekte im Umfang von durchschnittlich CHF 514'000 pro Jahr direkt dem Thema Bauen mit Holz zuordnen (Grundlagen zum Schallschutz, Brandsicherheit, Kennwerte zu Building Information Modeling BIM, Kennwerte zu Produktelisten; ohne übergreifende Projekte zur gesamten Wertschöpfungskette Wald und Holz).

Der Wald- und Holzforschungsförderung Schweiz stehen zur Unterstützung von Projekten jährlich insgesamt CHF 770'000 zur Verfügung, wovon der Bund CHF 470'000 (60%) und die Kantone CHF 300'000 (40%) finanzieren. Davon lassen sich im Zeitraum 2017-2019 Projekte im Umfang von durchschnittlich CHF 293'000 pro Jahr (davon 60 Prozent Bund und 40 Prozent Kantone) direkt dem Thema Bauen mit Holz zuordnen. Die finanzielle Unterstützung betrifft Forschungs- und Innovationsprojekte in Bereichen wie Brandsicherheit, ökologische Bewertung von Bauprodukten, statische Optimierung von Holz(hybrid)bauten oder erdbebengerechte Gebäudeaussteifungen.

Die Unterstützung der Projekte durch den Bund erfolgt mittels Finanzhilfen und beträgt jeweils grundsätzlich maximal 50 Prozent der Projektkosten, wodurch sich die Gesuchstellenden entsprechend an der Finanzierung beteiligen müssen.

3) Der Dachverband Lignum Holzwirtschaft Schweiz hat jährlich Projekte im Bereich Bauen mit Holz im Umfang von durchschnittlich CHF 280'000 beim Aktionsplan Holz (Periode 2017-2020) und keine Projekte bei der Wald- und Holzforschungsförderung umgesetzt.

4) Der Schweizer Zurückhaltung in der Industriepolitik wird damit Rechnung getragen, dass diese Massnahmen bewusst nicht direkt in den Markt eingreifen und sich auf den vorwettbewerblichen und überbetrieblichen Bereich wie Projekte in Forschung und Innovation konzentrieren (Art. 37b Abs. 1 WaV; SR 921.01). Die Förderinstrumente im Bereich Holz leisten einen spezifischen Beitrag an die Umsetzung des Waldgesetzes, wobei weitere Gesetzgebungen entsprechend ihrem Zweck gleichwertige Instrumente für andere Materialien anbieten (vgl. Antwort 5).

5) Zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft besteht mit der Umwelttechnologieförderung ein Programm für innovative Projekte im Umfang von CHF 4 Mio. pro Jahr. Damit kann die Entwicklung von Anlagen und Verfahren unterstützt werden, die zur Verminderung der Umweltbelastung im öffentlichen Interesse beitragen (Art. 49 Abs. 3 USG; SR 814.01). Dazu gehören auch die Entwicklung von Herstellungsverfahren für klimaschonenden Zement und Beton sowie von Verfahren, die Rohstoffe aus Abfall für die Herstellung von neuen Produkten verwenden. Weiter wurden Projekte unterstützt, die zur direkten Wiederverwendung von Bauteilen wie Treppen, Geländer, Böden und Stahlträger beitragen.

6) Bei Massnahmen zur Förderung des nachhaltigen Bauens und der Kreislaufwirtschaft stehen für den Bundesrat die Verminderung der Gesamtumwelt-belastung sowie der Treibhausgasemissionen im Fokus. Die ökologische Bewertung erfolgt bei der Ökobilanzierung über die Funktion der Bauten. Das Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz (NNBS) hat mit Unterstützung von mehreren Bundesämtern die beiden Standards SNBS Hochbau und SNBS Infrastruktur entwickelt. Diese Standards unterstützen nachhaltiges Bauen mit allen Materialien über den gesamten Lebenszyklus von Bauten, Anlagen und Infrastrukturen (Planung, Bau, Unterhalt, Instandhaltung, Rückbau und Immobilienmanagement).

Antwort des Bundesrates.

Mit welchen Projekten und welchen Mitteln wird der Holzbau respektive der Dachverband Lignum gefördert? | Lexipedia | Lexipedia