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21.3348 · Interpellation · 2021-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am letzten Treffen der Parlamentarischen Gruppe Rotes Kreuz haben die Fachleute des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) ihre Besorgnis über die schwierige Lage der Sans-Papiers geäussert. Denn auch wenn die Covid-19-Tests und -Impfungen heute gratis sind, besteht die Gefahr, dass sich zahlreiche Sans-Papiers aus Angst vor einer Anzeige nicht testen oder impfen lassen wollen. Andere haben keine Krankenversicherung oder kennen die Sprache oder das schweizerische System zu wenig gut, um sich richtig über ihre Situation zu informieren.

Nach Auffassung des Bundes ist es wichtig, dass die Kantone auch die gefährdete Gruppe der Sans-Papiers testen und impfen lassen. Das ermöglicht auch die Senkung des Risikos, dass sich das Virus ausbreitet.

Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie hilft der Bund den Kantonen dabei, die Sans-Papiers zu Tests und Impfungen zu bewegen?

2. Wie stellt der Bund sicher, dass die Sans-Papiers, die bereit sind, sich testen und impfen zu lassen, in den Kantonen nicht Gefahr laufen, gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz strafrechtlich verfolgt oder mit Sanktionen belegt zu werden?

3. Welche Rolle spielt die Zivilgesellschaft oder soll sie aus Sicht des Bundes in dieser Kampagne spielen? Welche Rolle spielen beispielsweise die Gesundheitsversorgung für Sans-Papiers des SRK und andere Freiwilligenaktionen in der Test- und Impfkampagne?

Begründung

Laut dem Bericht des Bundesrates vom Dezember 2020 leben zwischen 58 000 und 105 000 Sans-Papiers, Männer und Frauen, in der Schweiz. Es geht somit im Rahmen der Kampagne für freiwillige Tests und Impfungen gegen Covid-19 um eine zahlenmässig starke Bevölkerungsgruppe. Sowohl in einem Artikel vom 28. August 2020 in "Le Temps" als auch kürzlich am Treffen der Parlamentarischen Gruppe Rotes Kreuz wurden Befürchtungen bezüglich des Schutzes der Sans-Papiers vor dieser Pandemie geäussert. Ohnehin in prekären Verhältnissen, sind Sans-Papiers statistisch gesehen grösseren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und angesichts der Pandemie verletzlicher. Aber aus Angst, angezeigt zu werden, oder aus mangelhafter Kenntnis des schweizerischen Systems verzichten womöglich zahlreiche Sans-Papiers darauf, sich testen oder impfen zu lassen. Damit setzen sie nicht nur ihre eigene Gesundheit aufs Spiel, sondern auch diejenige ihrer Angehörigen und allgemein diejenige der Schweizer Bevölkerung.

Dass die Tests und Impfungen gratis sind, beseitigt weder die Furcht der Sans-Papiers vor Anzeigen noch die Umstände, derentwegen sie den Ernst der Lage nicht zu erfassen vermögen. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, detailliert aufzuzeigen, welche Anstrengungen unternommen werden, um diese Zehntausenden von Personen - die besonders verletzlich sind - zu erreichen.

Stellungnahme des Bundesrates

Tatsächlich erachtet der Bund es als wichtig, dass alle in der Schweiz lebenden Personen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus Zugang haben zur Covid-19-Testung und -Impfung. Die Kantone, die für die Umsetzung der Testung und Impfung zuständig sind, aber auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) spielen hier eine zentrale Rolle.

1. Damit Sans Papiers zur Testung und Impfung erreicht werden können, ist die Sprachenvielfalt der Information zentral. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sorgt daher dafür, dass zu wichtigen Themen einfach verständliche Informationen in verschiedenen Formen zur Verfügung stehen (z.B. Factsheets in Sprachen der Migrationsbevölkerung, Erklärvideos) und hat Massnahmen zur zielgruppengerechten Verbreitung dieser Informationen ergriffen. So werden die Informationen beispielsweise - in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz - über verschiedene Medien der Migrationsbevölkerung verbreitet.

Test- und Impfzentren stehen in der Verantwortung der Kantone. Um diese dabei zu unterstützen, ihre Angebote niederschwellig und damit auch für Menschen ohne geregelten Aufenthalt zugänglich auszugestalten, ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) derzeit daran, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren, Empfehlungen mit Best Practices für Test- und Impfzentren zu entwickeln und zu verbreiten.

Das BAG klärt zudem momentan, ob und in welcher Form den Kantonen ein zusätzliches Unterstützungsangebot im Bereich des Testens und Impfens gemacht werden könnte, welches sich spezifisch an prekär lebende Menschen richtet und nationale oder lokale NGOs einbinden kann.

2. Bezüglich der Möglichkeit von straf- oder ausländerrechtlichen Konsequenzen für test- und impfwillige Sans Papiers sind die Situationen der Anmeldung sowie die konkrete Situation der Testung oder Impfung zu beachten.

Die bereits erwähnten Checklisten für niederschwellige Test- und Impfzentren seitens des SRK werden auch auf die Thematik der Anmeldung eingehen und hier die besonderen Zugangshindernisse für Menschen ohne geregelten Aufenthalt thematisieren. Die vom BAG den Kantonen empfohlenen und von diesen genutzten IT-Instrumente zur Registrierung von Impfwilligen und zur Vergabe von Impfterminen sowie zur Dokumentation von Impfungen wiederum können von allen Personen genutzt werden, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die eingegebenen Informationen lassen keine Rückschlüsse auf den Aufenthaltsstatus einer Person zu. Mithilfe der genannten IT-Instrumente gibt es somit keine Möglichkeit, eine Person als Sans Papier zu identifizieren.

Artikel 59 des Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 (EpG, SR 818.101) hält fest, unter welchen Voraussetzungen sich die für den Vollzug des EpG zuständigen Behörden gegenseitig Personendaten, einschliesslich Daten über die Gesundheit, bekannt geben dürfen. Dies betrifft aber einzig die Bekanntgabe von Daten, die von den genannten Behörden für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem EpG benötigt werden. Für die Weitergabe von Daten an weitere Behörden zu Zwecken, die nicht dem Vollzug des EpG dienen, besteht im EpG keine gesetzliche Grundlage; eine solche wäre aber nötig, um die Daten an andere Behörden weiter leiten zu dürfen. Aus dem Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 (AIG; SR 142.20) ergibt sich ebenfalls keine Verpflichtung zu einer automatischen Information der Migrationsbehörden über medizinische Massnahmen bei Sans Papiers (Art. 97 Abs. 1 AIG). Alle Behörden sind zwar grundsätzlich verpflichtet, die für den Vollzug des AIG notwendigen Daten und Informationen den Migrationsbehörden auf Verlangen und im Einzelfall bekannt zu geben (Art. 97 Abs. 2 AIG). Da die Migrationsbehörden jedoch keine Angaben über medizinischen Behandlungen von Sans Papiers besitzen, können sie auch keine derartigen Anfragen im Einzelfall stellen.

3. Gemäss dem BAG vorliegenden Informationen sind es zumindest teilweise auch die lokal organisierten Anlaufstellen für die Gesundheitsversorgung von Sans Papiers, welche diese Personen auf Covid-19 testen und gegebenenfalls auch das Contact-Tracing vornehmen. Beim Impfen können die Anlaufstellen für Sans Papiers, koordiniert über die "Plattform Santé Sans Papiers", eine wichtige Vermittlungsfunktion hin zu den kantonalen Impfstellen wahrnehmen.

Antwort des Bundesrates.