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Akteure mit einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Informationstechnologien. Gegen ihre Praktiken vorgehen, die dem öffentlichen Interesse schaden

21.3380 · Postulat · 2021-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es angebracht wäre, die Praktiken von Akteuren mit starken oder marktbeherrschenden Stellungen im Bereich der Informationstechnologien, insbesondere von sozialen Netzwerken, Onlineplattformen, Inhaltsaggregatoren oder Suchmaschinen, gesetzlich zu regeln.

Es soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Gesetzgebung die Bevölkerung bestmöglich schützt vor Entscheidungen dieser Unternehmen, die dem öffentlichen Interesse entgegengesetzt sind, zum Beispiel den Zugang zu Informationen ohne triftigen Grund zu beschränken. Insbesondere sollten Unternehmen, die viel genutzte Suchmaschinen betreiben, nicht Inhalte aus politischen Gründen zensieren dürfen. Soziale Netzwerke sollten nicht Inhalte blockieren dürfen als Vergeltungsmassnahme gegen einen politischen Entscheid. Videoplattformen (wie Youtube) sollten nicht Inhalte des Service public ohne triftigen Grund (z. B. in Zusammenhang mit den Urheberrechten) blockieren dürfen.

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, entweder eine Revision des gesetzlichen Rahmens zu beantragen oder in einem Bericht oder einer Analyse die Möglichkeiten zu präsentieren, die er in diesem Bereich sieht, sowie darzulegen, wie er beabsichtigt, mit den Problemen umzugehen, die sich aus der Vormachtstellung mancher Akteure im Bereich der Verbreitung von Informationen ergeben.

Das Ziel ist es, zu verhindern, dass sich jüngste Ereignisse in der Schweiz wiederholen, zum Beispiel:

- der Entscheid von Facebook, Nachrichten von australischen Newsportalen zu blockieren, als Vergeltungsmassnahme gegen einen politischen Entscheid und einen Gesetzesentwurf;

- der Entscheid von Youtube, Videos des RTS-Programms Géopolitis ohne triftigen Grund zu blockieren;

- zahlreiche Entscheide von Plattformen, Nutzerinnen und Nutzer zu sperren oder Inhalte zu beschränken, ohne Begründung und ohne eine Möglichkeit, sich zu beschweren oder Kontakt aufzunehmen, auch wenn die Nutzerinnen und Nutzer eindeutig keine Regeln, Nutzungsbedingungen oder Gesetze missachtet haben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist bewusst, dass mit den digitalen Plattformen der Intermediäre eine neue Kommunikationsinfrastruktur entstanden ist, die nach Regeln von privaten ausländischen Organisationen funktioniert, aber Wirkung in der Schweiz entfaltet. Er hat deshalb bereits einen Bericht in Auftrag gegeben, der Chancen und Risiken erfassen, empirische Erkenntnisse zusammentragen und gegebenenfalls mögliche Massnahmen aufzeigen soll. Die Thematik der Zensur durch Intermediäre wird Teil dieses Berichtes sein.

Der Bericht wird gegen Ende 2021 erwartet.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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