21.3400 · Postulat · 2021-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Höhe von BVG-Beiträge altersunabhängig ausgestaltet werden kann.
Begründung
Neben dem Lohn und des Vorsorgeplans ist das Alter ein bestimmendes Kriterium, wie hoch die Beiträge für die berufliche Vorsorge ausfallen. So belaufen sich die Pensionskassenbeiträge für die Alterskategorie 25-34 Jahre bei 7 Prozent des versicherten Gehalts. Für Angestellte, welche zwischen 55 und 64 Jahre alt sind, liegt der Satz bei 18 Prozent. Ältere Menschen auf Jobsuche haben es nicht zuletzt aus diesem Grund um einiges schwerer, eine Stelle zu finden. In der Gastrobranche wird hingegen mit einem anderen Modell gearbeitet. Dort sind die PK-Beiträge altersunabhängig, sprich sie sind für alle gleich hoch - egal ob jung oder alt. Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, ob solche altersunabhängigen BVG-Beitragshöhen generell einzuführen sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen der Reform BVG 21 wird die Gestaltung der Altersgutschriftensätze behandelt. Die Botschaft des Bundesrates sieht vor, die heutige altersabhängige Staffelung zu vereinfachen und abzuflachen. Statt der bisherigen vierfachen Staffelung wird nur noch zwischen einem Gutschriftensatz von 9 Prozent im Alter von 25 bis 44 Jahren, und einem Gutschriftensatz von 14 Prozent ab Alter 45 unterschieden. Die Vorlage befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.
Gemäss seinen Antworten auf frühere parlamentarische Vorstösse (zuletzt Motion Grin 19.3883, "Beiträge an die berufliche Vorsorge. Solidarität zwischen den Altersgruppen wiederherstellen") hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge einen einheitlichen Altersgutschriftensatz festzulegen. Würden die Altersgutschriften für die ältere Generation stark gesenkt, wie dies bei einem Einheitssatz der Fall ist, hätte dies ohne Ausgleichsmassnahmen eine massive Kürzung der Rente zur Folge. Soll das Rentenniveau hingegen gehalten werden, würden während einer Übergangsphase von mindestens 20 Jahren hohe zusätzliche Kosten anfallen. Dies würde die Reform der beruflichen Vorsorge weiter verteuern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.