21.3433 · Postulat · 2021-03-19
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Neuunterstellung der Armeeapotheke in die LBA und deren Neuorganisation durch eine externe, unabhängige, nachweislich neutrale und fachkompetente Auditorganisation beurteilen zu lassen. Diese Organisation muss gleichzeitig Massnahmen vorschlagen, wie die Armeeapotheke ihre Aufträge erfüllt und wie die notwendigen Prozesse gestaltet werden, unter Einhaltung der gleichen Standards im Sicherheits- und Qualitätsbereich wie vor der Neuunterstellung, dies beinhaltet auch die Einhaltung des rechtlichen Rahmens und das Bestehen der Zertifizierungen zB. ISO.
Begründung
Die Armeeapotheke ist die einzige Verwaltungseinheit des Bundes, welche über die Bewilligungen der Swissmedic zur Herstellung, zur Einfuhr, zum Grosshandel und zur Ausfuhr von Arzneimitteln sowie über die Bewilligung des BAG für die Einrichtung und den Betrieb von medizinischen Röntgenanlagen verfügt. Umso wichtiger ist, dass deren Organisation höchsten Ansprüchen im Sicherheits- und Qualitätsbereich genügt. Die Armeeapotheke muss die Bedürfnisse der Bevölkerung, des koordinierten Sanitätsdienstes und der Armee im pharmazeutischen Bereich im Krisenfall abdecken können.
Angesichts der Wichtigkeit der Armeeapotheke für die Schweiz, wie es die COVID-19 Pandemie zeigte, soll eine fundamentale Neuunterstellung mit all ihren Auswirkungen extern auf die Auftragserfüllung, die Zweckmässigkeit und die Nachhaltigkeit geprüft werden.
Der vom Bundesrat auf meine Frage 21.7048 angekündigte Prüfbericht der internen Revision VBS genügt nicht, fokussiert dieser doch auf eine betriebswirtschaftliche Analyse.
Allein eine externe, unabhängige und nachweislich neutral Auditorganisation verbunden mit Fachexperten aus den Gebieten Pharmakologie, Medizin, Medizintechnik, Pharmamanagement kann beurteilen, ob die neue Unterstellung, Organisation und Führung geeignet ist, die Aufträge zu erfüllen.
Nicht zielführend wäre die Vergabe an schon vom VBS mandatierte Firmen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Ab 2019 wurde eine umfangreiche Analyse der Bereiche Sanität und Armeeapotheke durchgeführt. Mehrere Organisationsformen und Unterstellungsmöglichkeiten innerhalb des VBS wurden erarbeitet und ausgewertet. Im Mai 2020 wurde entschieden, die Armeeapotheke der Logistikbasis der Armee zu unterstellen. Dieser Entscheid basiert auf den Ergebnissen der vorangegangenen Analysen sowie ersten Erkenntnissen aus der Covid-19-Pandemie und stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit der Armeeapotheke künftig weiter gesteigert werden kann.
Die Armeeapotheke - unabhängig des Unterstellungsverhältnisses - ist seit dem 5. Mai 2011 nach ISO 13485 zertifiziert. Dieser Standard legt die Anforderungen fest, um eine Organisation zu befähigen, Medizinprodukte und zugehörige Dienstleistungen im Rahmen der geltenden Vorschriften bereitzustellen.
Die ISO-Zertifizierung muss regelmässig erneuert werden. Dazu wird die Armeeapotheke jeweils von einer unabhängigen Fachstelle auditiert. Ein solches Überwachungsaudit fand Mitte März 2021 statt und wurde von der unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle "Swiss Safety Center" durchgeführt. Das Überwachungsaudit ist erfolgreich verlaufen. Das Zertifikat behält damit seine Gültigkeit bis zum 4. Mai 2022. Zudem ist vorgesehen, im März 2022 ein Rezertifizierungsaudit bei der Armeeapotheke durchzuführen.
Das VBS hat die Erarbeitung einer Vision und Strategie für die Armeeapotheke an die Hand genommen. Das Anliegen des Postulats 21.3448 Rieder, welches der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, wird in diese Arbeiten einfliessen.
Mit der bereits vorhandenen ISO-Zertifizierung und den laufenden Arbeiten zur künftigen Ausrichtung der Armeeapotheke erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.