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Siedlungsböden und Klima. Degradierte Böden in Siedlungsgebieten wiederherstellen, um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Ist die Schweiz bereit?

21.3439 · Interpellation · 2021-03-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es eine Beurteilung des Zustands der Böden im Siedlungsgebiet in der Schweiz?

2. Welche positiven Beispiele und Mängel bei der Umsetzung gibt es im Bereich des nachhaltigen Umgangs mit Siedlungsböden?

3. Sind die bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere die Verordnung über Belastungen des Bodens, angemessen, um das Ziel der Bodenstrategie Schweiz, die Funktionen von Böden in Siedlungen wiederherzustellen und dadurch eine Anpassung an den Klimawandel sicherzustellen, zu erreichen?

4. Was sieht der Bundesrat zur Verbesserung der Situation vor?

Begründung

In mehreren Berichten des Bundes wird Böden eine zentrale Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel zugesprochen, vor allem in Städten und Agglomerationen. Durch funktionierende Böden können die immer häufiger werdenden Hitzewellen im Sommer abgeschwächt werden. Ausserdem tragen sie dazu bei, Überschwemmungen aufgrund immer öfter auftretender starker Regenfälle zu vermeiden und eine Biodiversität zu fördern, die sich positiv auf die Lebensqualität in Siedlungsgebieten auswirkt. Die Europäische Umweltagentur kommt in ihrem Bericht "Soil resource efficiency in urbanised areas" zu demselben Schluss. Die Erhaltung und Wiederherstellung von Siedlungsböden kommt der Gesundheit, der Wirtschaft und der Biodiversität zugute.

In der Schweiz stehen Böden in Siedlungsgebieten aufgrund von Verdichtung und Bautätigkeiten jedoch unter grossem Druck, wenn sie nicht bereits versiegelt, belastet oder verdichtet sind. Zudem werden die zentralen Funktionen, die sie erfüllen, bei der Raumplanung nur selten berücksichtigt.

Die Wiederherstellung degradierter Böden, insbesondere im Siedlungsgebiet, ist Teil der Verpflichtungen des Bundes. Die Schweiz hat die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ratifiziert; in deren Ziel 15.3 wird die Bedeutung der Wiederherstellung degradierter Flächen und Böden betont. Die Bodenstrategie Schweiz des Bundesrates legt als Ziel für Böden in Siedlungsgebieten die "Wiederherstellung der Bodenfunktionen von physikalisch und durch Schadstoffe belasteten, unversiegelten Böden innerhalb der Siedlung" fest. Als weiteres Handlungsfeld sind in der Bodenstrategie Schweiz die Prüfung der rechtlichen Grundlagen und ihrer Umsetzung festgelegt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der Schweiz entspricht das Siedlungsgebiet den Siedlungs- und Infrastrukturflächen, die 7,5 Prozent der Landesfläche einnehmen. Davon sind etwa ein Drittel unversiegelte Flächen, das heisst, sie sind nicht mit Infrastrukturen oder mit Asphalt bedeckt. Auf nationaler Ebene sind derzeit keine Daten über den Zustand oder die Qualität dieser Böden verfügbar. Einzelne Daten aus kantonalen Bodenbeobachtungsnetzen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen zeigen jedoch, dass die Qualität der Böden im Siedlungsgebiet sehr unterschiedlich ist. Lokal wurden Bodenbelastungen gemeldet, die die gesetzlich festgelegten Werte überschreiten.

2. Wissenschaftliche Studien (darunter auch Untersuchungen in der Schweiz) zeigen, dass es im Siedlungsgebiet Böden von guter Qualität gibt und dass sie ein erhebliches Potenzial aufweisen, zur Abschwächung von Hitzewellen (Projekt THER-SOL [GE]), zur Verringerung des Überschwemmungsrisikos und zur Erhaltung der Artenvielfalt beizutragen (Projekt Bioindication in Urban Soils [NE]). Im Jahr 2020 wurde ein vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstütztes Pilotprojekt gestartet. Dabei soll untersucht werden, wie die Bodenqualität bei Raumplanungsentscheiden in der Region Morges (VD) berücksichtigt werden kann.

Die Erkenntnisse sind jedoch sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht lückenhaft, und insbesondere auf Gemeindeebene fehlen das Bewusstsein und ein entsprechendes Engagement. Dies erschwert die Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Siedlungsböden und den Erhalt ihrer Funktionen für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Bundesrat evaluiert derzeit die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen mit dem Ziel, Verbesserungen vorzuschlagen (siehe Antwort 4).

3. Der Schwerpunkt der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) ist gegenwärtig die Vermeidung von Belastungen des Bodens durch Schadstoffe. Die Wiederherstellung von belasteten Böden ist bisher noch nicht vorgesehen. Die Verwertung von abgetragenem Boden von Baustellenflächen ist derzeit in der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Art. 18 VVEA; SR 814.600) geregelt. Sie ist die gesetzliche Grundlage für den Erhalt der Bodenfunktionen im Siedlungsgebiet.

4. Im Rahmen der vom Bundesrat im Mai 2020 verabschiedeten Bodenstrategie Schweiz sollen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen zum Bodenschutz überprüft werden. Diese Evaluierung ist derzeit im Gange. Die ersten Ergebnisse sollen im Frühling 2022 vorliegen. Neben der VBBo werden auch die einschlägigen Bestimmungen des Landwirtschaftsrechts und des Raumplanungsrechts durchleuchtet. Ziel ist es, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, um die Funktionen des Bodens auch innerhalb des Siedlungsraums zu erhalten und zu fördern.

Antwort des Bundesrates.

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