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21.3450 · Postulat · 2021-03-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche strafrechtlichen, präventiv-polizeilichen, aber auch andere öffentlich-rechtlichen (z.B. fernmelderechtlichen) Massnahmen und Mittel heute zur Verfügung stehen, um das öffentliche Auffordern zu Hass (so genannte Hassreden; hate speech) und die Einfuhr und Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial zu verhindern. Er soll dabei aufzeigen, ob und wo insofern gesetzgeberische Lücken bestehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist der Schutz der Bevölkerung vor Hassreden und extremistischer Propaganda ein grosses Anliegen. Schutznormen in diesem Bereich existieren sowohl im Strafrecht, im Zivilrecht als auch im Verwaltungsrecht. Speziell zu nennen ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Gestützt darauf kann Gewaltpropagandamaterial sichergestellt, beschlagnahmt und eingezogen werden. Weiter kann fedpol den Widerruf eines schweizerischen Domain-Namens oder die Löschung von Websites verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Server liegt. Zudem hat der Bund als Elemente der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung (BBl 2015 7487) zwei Gesetzesprojekte ausgearbeitet: das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) und eine Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Über das PMT wird am 13. Juni 2021 abgestimmt. Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) enthält seinerseits weitere präventive Massnahmen. Auch die nationale Plattform "Jugend und Medien" des Bundesamts für Sozialversicherungen setzt im Rahmen der Schwerpunktthemen "Extremismus und Radikalisierung" (2017 bis 2019) sowie "Hass im Netz" (2020/2021) präventive Massnahmen um. Zur Bekämpfung rassistischer Hassrede im Internet unterstützt zudem die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) Projekte, die Massnahmen insbesondere in den Bereichen Prävention und Sensibilisierung, Beratung und Meldung, Gegenrede sowie Monitoring entwickeln.

Dem Bundesrat ist bewusst, dass insbesondere die öffentliche Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda im Internet ein Risiko darstellt. Die meisten rechtswidrigen Online-Inhalte, die in der Schweiz entdeckt oder gemeldet werden, stammen von anonymen Autoren und werden über ausländische Plattformdienste (z.B. Facebook oder YouTube) verbreitet. Schweizer Behörden können deshalb nicht direkt dagegen vorgehen, sondern müssen den Rechtshilfeweg beschreiten (vgl. etwa Interpellation Seiler Graf 19.3787 und Grüter 17.3751 sowie Nachfolgebericht vom 10. Mai 2017 "Rechtliche Basis für Social Media: Erneute Standortbestimmung" in Erfüllung des Postulates Amherd 11.3912). Daher werden aktuell Lösungen vorgezogen, die auf dem freiwilligen Engagement der Plattformdienste beruhen. Dabei behandeln gewisse soziale Netzwerke Meldungen sogenannter Trusted Flaggers vorrangig. Einen solchen Sonderstatus hat fedpol bei YouTube. Der Bundesrat sieht ferner vor, die Rechtsdurchsetzungsprobleme gegenüber ausländischen Plattformdiensten zumindest teilweise zu lösen, indem sie verpflichtet werden, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (siehe die Motionen Glättli 18.3306 und Levrat 18.3379).

Um die Risiken im Bereich der öffentlichen Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda im Online-Bereich besser zu erfassen, hat der Bundesrat zudem bereits einen Bericht zur Prüfung einer schweizerischen Governance von Plattformdiensten (u.a. Suchmaschinen, Social Media, Videoplattformen) in Auftrag gegeben. Der Bericht wird empirische Erkenntnisse zusammentragen, die bestehenden Massnahmen in der Schweiz darlegen und mit Blick auf den effektiven Schutz vor Hassrede diskutieren. Dabei werden auch mögliche Lösungsansätze wie z.B. neue gesetzliche Instrumentarien gegenüber Plattformdiensten aufgezeigt. Der Bericht wird gegen Ende 2021 erwartet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Erkenntnisse aus dem Governance-Bericht abgewartet werden sollen, bevor weitere Schritte ins Auge gefasst werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.