Sind gegen Herbizide resistente Pflanzensorten vereinbar mit dem Ziel, die mit Pestiziden verbundenen Risiken zu reduzieren?
21.3553 · Interpellation · 2021-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Betarübensorte Smart Belamia, die kürzlich in den Sortenkatalog aufgenommen worden ist und in der Schweiz angebaut wird, ist gegen das Herbizid Conviso One resistent. Der Anbau dieser Sorte ist problematisch: Der Herbizid-Einsatz erhöht sukzessive die Resistenz von Unkraut, weshalb die Landwirte und Landwirtinnen die Herbizide in immer grösseren Mengen einsetzen müssen. Es ist ein Teufelskreis. Artikel 8 der Vermehrungsmaterial-Verordnung hält fest, dass das BLW eine Sorte aus dem Katalog streichen kann, wenn sie unannehmbare Nebenwirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt hat. Zahlreiche Studien heben die Giftigkeit von Pestiziden und namentlich jene der Wirkstoffe von Conviso One (Foramsulfuron, Thiencarbazon) hervor. Im Wissen darum und mit Blick auf die von den Behörden bekundete Absicht, die mit dem Pestizid-Einsatz verbundenen Risiken zu senken, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Welches ist die Haltung des Bundesrates zu den Pflanzensorten, die gegen Herbizide resistent sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und der AP22+?
2. Erkennt der Bundesrat das Problem, dass in der Landwirtschaft Unkräuter immer resistenter gegen Herbizide werden?
3. Steht nach Ansicht des Bundesrates die Verwendung von Pflanzensorten, die gegen Herbizide resistent sind, im Einklang mit Artikel 104a BV, der "die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion" als Ziel festschreibt?
4. Wie rechtfertigt der Bundesrat unter diesen Umständen die Zulassung der Sorte Smart Belamia, die gegen das Herbizid Conviso One resistent ist?
5. Wie gross ist die Ackerfläche, auf der diese Sorte in der Schweiz angebaut wird?
6. Welche Menge von Conviso One wird in der Schweiz eingesetzt, einerseits vor und andererseits seit der Einführung der Sorte Smart Belamia? Steigt die Menge seit deren Einführung?
7. Hat der Bundesrat abgeklärt, wie sich die Verwendung von herbizidresistenten Pflanzensorten auf die Biodiversität auswirkt?
8. Es wird gesagt, die Sorte Smart Belamia sei vom Unternehmen KWS auf konventionelle Art entwickelt worden. Hat der Bundesrat die notwendigen Angaben erhalten, um bestätigen zu können, dass diese Betarübensorte nicht durch Gentechnik oder Genom-Editierung geschaffen worden ist?
9. Gibt es andere Pflanzensorten oder andere Kulturen, für die in der Schweiz eine derartige Technologie für die Resistenz gegen ein Herbizid vorgesehen ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 3. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und die Ausführungsgesetzgebung der parlamentarischen Initiative 19.475 bezwecken, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken zu verringern, insbesondere durch die Förderung von Produktionsmethoden, die ganz oder teilweise auf den Einsatz von Herbiziden verzichten. Diese Methoden sind jedoch teilweise noch nicht ausgereift oder noch nicht in allen Situationen anwendbar (die mechanische Unkrautbekämpfung führt zu zusätzlichen Problemen, was die Energieeffizienz und die Bodenverdichtung betrifft). Die Zuckerrübe ist eine Pflanze, die in den ersten Wochen des Wachstums empfindlich auf Unkrautkonkurrenz reagiert. Die Unkrautbekämpfung ohne Herbizide stellt bei dieser Kultur eine zentrale Herausforderung dar, denn das erwartete Produktionsniveau ist schwierig zu erreichen, wie der kleine Anteil des Bioanbaus sowie die geringe Beteiligung an Herbizidverzichtprogrammen zeigen. Die Pflanzen der Sorte Smart Belamia sind gegenüber spezifischen Herbiziden tolerant (die spezifisch für diese Kultur zugelassen sind) und gemäss dem Züchter reduziert ihr Anbau die Zahl der Behandlungen im Vergleich zu einer konventionellen Rübenkultur um die Hälfte. Der Bundesrat unterstützt die Suche nach Lösungen, um die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel und die Artikel 104a und b der Bundesverfassung umzusetzen.
2. Unkraut kann eine natürliche Resistenz gegenüber bestimmten Herbiziden aufweisen oder entwickeln. Dieses Phänomen ist bekannt und wird auf nationaler Ebene im Rahmen eines Überwachungsprogramms von Agroscope verfolgt; Karten über die Verbreitung von resistenten Unkräutern werden jeweils auf der Webseite von Agroscope veröffentlicht. Als Lösung bietet es sich an, auf ein und derselben Parzelle Herbizide mit verschiedenen Wirkungsweisen alternierend einzusetzen. Dank einer diversifizierten Fruchtfolge, die es erlaubt, die Herbizide in den verschiedenen Kulturen abzuwechseln, ist das Resistenzniveau in der Schweiz gemäss Agroscope derzeit gering. Im Falle der Sulfonylharnstoffe ist die Problematik eine besondere, weil Herbizide dieser Gruppe in den meisten Ackerkulturen zugelassen sind, was die Exposition des Unkrauts gegenüber den Wirkstoffen erhöht. Der kürzlich erfolgte Widerruf bestimmter Wirkstoffe (z. B. Isoproturon) begrenzt die Zahl der für eine alternierende Verwendung zur Verfügung stehenden Wirkungsweisen zusätzlich. Es ist daher wichtig, die Entwicklung der Unkrautresistenz im Auge zu behalten. Es ist eine Überwachung vorgesehen, und die Daten werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
4. Die Zuckerrübensorten müssen, damit sie in den nationalen Sortenkatalog aufgenommen werden, zwei Überprüfungen durchlaufen. Erstens die Prüfung, ob die Sorte unterscheidbar zu allen bekannten Sorten sowie homogen und beständig ist.
Zweitens die Prüfung der Anbau- und Verwendungseignung; hier wird geprüft, ob die Sorte in ihrer Gesamtheit im Vergleich zu den aktuellen Sorten einen Mehrwert erbringt. Gemäss dieser Überprüfung entspricht Smart Belamia den Anforderungen, die eine Sorte erfüllen muss, um für die landwirtschaftliche Produktion zugelassen zu werden. Abgesehen von ihrer Herbizidtoleranz weist sie eine hohe Resistenz gegenüber Cercospora auf, einer häufigen Blattkrankheit der Zuckerrüben. Dank dieser Resistenz kann der Einsatz von synthetischen kupferhaltigen Fungiziden reduziert werden.
5 und 6. Die Sorte Smart Belamia wurde 2019 in der Schweiz eingeführt. Gemäss der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenanbau (SFZ) wird diese Sorte im Jahr 2021 auf 27 Prozent der Zuckerrübenanbaufläche angebaut, was 4400 Hektaren entspricht. Conviso One ist nur in toleranten Zuckerrübenkulturen zugelassen. Deshalb wurde es vor 2019 noch nicht verwendet.
7. Das Risiko für Gewässer und Biotope wird während des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel beurteilt. Falls nötig werden in den Anwendungsbedingungen technische Anwendungsvorschriften vorgeschrieben, um dieses Risiko auf ein annehmbares Niveau zu senken. Im Falle von Conviso One sind in der Bewilligung Massnahmen zur Minimierung der Risiken von Abdrift und Abschwemmung vorgeschrieben.
8. Im Rahmen des Gesuchs um Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog wurden entsprechende Informationen vorgelegt, die bestätigen, dass es sich nicht um eine genetisch veränderte Sorte handelt. Bei der Sorte Smart Belamia wurde eine natürliche Mutation eines Gens für die Toleranz gegenüber Sulfonylharnstoff-Herbiziden auf der Grundlage von Zellkulturen identifiziert, selektiert und in die zur Züchtung dieser Sorte verwendeten Linien rückgekreuzt.
9. Alle Zuckerrübensorten, die im EU-Katalog aufgeführt sind, darunter rund 35 Sorten mit dieser Herbizidtoleranz, sind auf der Grundlage des bilateralen Abkommens mit der EU auch in der Schweiz für den Anbau zugelassen. Für einzelne von der SFZ ausgewählte Sorten sind Zulassungsgesuche für den Schweizer Markt eingereicht worden. Es liegen keine Zulassungsgesuche für herbizidtolerante Sorten anderer Kulturen vor. Im Grunde berücksichtigt der europäische Sortenkatalog die Herbizidtoleranz nicht und enthält auch keine Angaben dazu. Allerdings sind einzelne herbizidtolerante Raps-, Weizen-, Reis- und Sonnenblumensorten bekannt.
Antwort des Bundesrates.