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21.3565 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der internationale Seeverkehr, dessen Treibhausgasemissionen stetig zunehmen, fällt nicht unter das Pariser Übereinkommen. Dass mit einem solch umweltverschmutzenden Industriezweig derart nachgiebig umgegangen wird, ist unverständlich, zumal der Seeverkehr für den Transport eines grossen Teils der Waren unseres täglichen Gebrauchs verantwortlich ist: Möbel, Lampen, Kleider, Informatikausrüstung, Fahrzeuge usw. Als Treibstoff wird im internationalen Seeverkehr weitaus am häufigsten Schweröl verwendet. Dieses wird aus Rückständen der Erdölverarbeitung erzeugt und ist sehr umweltschädlich.

Der internationale Seeverkehr ist für ungefähr 3 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wäre dieser Industriezweig ein Land, wäre er der sechstgrösste Treibhausgasemittent weltweit.

Der internationale Seeverkehr geht die Schweiz nicht nur deshalb etwas an, weil die Schweiz ausserordentlich viele auf dem Seeweg transportierte Güter importiert, sondern auch, weil wichtige Akteure des Seeverkehrsmarkts ihren Sitz in der Schweiz haben. Im Oktober 2020 hat das europäische Parlament einem Vorschlag zugestimmt, der darauf abzielt, den Seeverkehr in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Ein Schiff, das in einen europäischen Hafen einläuft, müsste die auf der Fahrt bis zu diesem Hafen oder ab diesem Hafen ausgestossenen CO2-Emissionen durch den Kauf von Emissionszertifikaten kompensieren.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wenn dieser Vorschlag umgesetzt würde, was würde dies für unser Land bedeuten?

2. Gedenkt der Bundesrat, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass der internationale Seeverkehr die externen Kosten internalisiert, und wenn ja, wie gedenkt er dies zu tun?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Das Vorhaben, die Seefahrt in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EHS-EU) zu integrieren, muss noch definiert werden. Die politischen Erklärungen deuten darauf hin, dass die Europäische Kommission in Betracht zieht, den Gesetzgebungsprozess bis Ende 2021 einzuleiten. Seit September 2020 sind die Emissionshandelsregister der Schweiz und der EU miteinander verknüpft. Somit können Emissionsrechte zwischen den beiden Registern übertragen werden.

Allfällige Anpassungen des Schweizer EHS, beispielsweise eine Ausweitung auf die Seefahrt, erfordern voraussichtlich eine Änderung des CO2-Gesetzes (SR 641.71). Der Bundesrat wird dies zu gegebener Zeit prüfen.

2) 2018 hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ein Reduktionsziel verabschiedet. Die Emissionsintensität der Seefahrt soll bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2008 reduziert werden. Ferner sollen die Gesamtemissionen bis 2050 halbiert werden. Als Mitglied der IMO unterstützt die Schweiz die Einführung und Verschärfung von Verpflichtungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der Seefahrt. Solche Verpflichtungen sind nötig, damit die Reduktionsziele erreicht werden können.

Antwort des Bundesrates.