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Für ein rasches Ende der Coronavirus-Pandemie. Zwangslizenzen für Covid-19-Therapeutika jetzt!

21.3573 · Motion · 2021-05-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 40 und 40d des Patentgesetzes, Zwangslizenzen für Medikamente, Impfstoffe und andere medizinische Güter zur Bekämpfung des Coronavirus zu erwirken.

Begründung

Reiche Staaten, inklusive der Schweiz, haben bisher über die Hälfte aller Impfstoff-Vorräte gegen Covid-19 gekauft. Dies, obwohl in diesen Ländern nur 16 Prozent der Weltbevölkerung leben. Auf dem ganzen afrikanischen Kontinent wurden bis Ende April 2021 weniger als 1 Prozent aller Menschen geimpft. Derzeit stellen nur sehr wenige Pharmaunternehmen Impfstoffe und Medikamente gegen Covid-19 her. Über Patente werden andere Unternehmen und Staaten von der Produktion ausgeschlossen. Diese künstliche Verknappung von Therapeutika verlangsamt die Bekämpfung der Pandemie. Die Schweiz könnte über den Export von Impfstoffen, Medikamenten und medizinischen Gütern gegen Covid-19 durch das Erwirken von Zwangslizenzen eine Vorreiterrolle im globalen Kampf gegen die Pandemie einnehmen. In der Praxis könnte mit dieser Massnahme beispielsweise der in der Schweiz zugelassene Moderna-Impfstoff schneller und in grösseren Menge hergestellt werden, da eine Zwangslizenz anderen Unternehmen das Recht gibt, die Medikamente und Impfstoffe trotz der Existenz eines Patents zu produzieren und zu vertreiben. Da die Schweiz die Infrastruktur und die Produktionskapazitäten hat, kann sie andere Länder in der Bekämpfung der Corona-Pandemie mit dieser Massnahme bedeutsam unterstützen.

Auf internationaler Ebene laufen über den "TRIPS Waiver" bei der WTO und den im Mai 2020 gegründeten "Technology Access Pool (C-TAP)" der WHO ebenfalls Bestrebungen, den Zugang zu Wissen und Daten gegen die Coronavirus-Pandemie zu verbessern und die Produktionskapazitäten für Therapeutika global zu steigern. Leider werden diese multilateralen Bestrebungen bisher durch einige Staaten, inklusive der Schweiz, und die Pharmaindustrie blockiert. Hier muss sich der Bundesrat dringend für eine Lösung einsetzen.

Da die bisherige Forschung zu Corona-Impfstoffen und Medikamenten durch Steuergelder mitfinanziert wurde und ein übergeordnetes Interesse besteht weitere Corona-Mutationen in den ärmeren Weltregionen zu verhindern, ist das Mittel von Zwangslizenzen dringend angezeigt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Schweiz ist es im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ein zentrales Anliegen sicherzustellen, dass durch geeignete und nachhaltige Massnahmen, die alle Akteure einbinden, so viele Leben wie möglich geschützt werden und bald wieder eine Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens möglich wird. Daher teilt der Bundesrat das mit der Motion verfolgte Anliegen, einen gerechten Zugang zu Medizinprodukten und Arzneimitteln inklusive Impfstoffen auch für ärmere Länder zu erwirken. Der Patentschutz ist eine zentrale Grundlage hierfür.

Ein gerechter Zugang setzt voraus, dass die bestehenden Produktionskapazitäten deutlich ausgebaut werden. Schweizerische Pharmafirmen sind vertraglich, d.h. über freiwillige Lizenzen der Entwickler von Heilmitteln, in globale Fertigungsketten eingebunden. Solche Vereinbarungen beruhen auf Patentrechten. Anders als Zwangslizenzen ermöglichen sie nicht bloss den Zugang zu den in den Patentschriften offenbarten Erfindungen. Vielmehr stellen sie auch den Transfer von in der Patentschrift gerade nicht beschriebenem Know-how und Technologie sicher und erlauben es somit den Unternehmen erst, schnell, effizient und sicher zu produzieren. Vertraglich vereinbarte Lizenzen ermöglichen, dass rund um den Globus immer mehr solche Partnerschaften entstehen und bisherige auch weiter Bestand haben.

Der Bundesrat erachtet somit freiwillige Lizenzen als wirksamer als Zwangslizenzen, um den raschen Ausbau der Produktion zu fördern, insbesondere weil so der Transfer von Know-how zwischen den Lizenzpartnern stattfindet. Das Instrument der Zwangslizenz ist unter WTO-Recht (TRIPS-Abkommen) in bestimmten Situationen vorgesehen, um den Bedürfnissen der öffentlichen Gesundheit gerecht zu werden. Es ist auch im Schweizer Recht im Bundesgesetz über die Erfindungspatente (PatG, SR 232.14) vorgesehen. Art. 40 PatG regelt Zwangslizenzen, die im öffentlichen Interesse sind, und Art. 40d PatG Zwangslizenzen für den Export pharmazeutischer Produkte in Länder, die über keine oder ungenügende eigene Herstellungskapazitäten verfügen. In beiden Fällen muss die Erteilung einer Zwangslizenz aber vor Gericht eingeklagt werden. Der Entscheid über die Erteilung einer Zwangslizenz obliegt dem Gericht. Der Bundesrat kann somit keine Zwangslizenzen beschliessen.

Der Ausbau der Produktionskapazitäten trägt massgebend zum mittel- und langfristigen Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten bei. Um auch unmittelbar Hilfe zu leisten, bewilligte der Bundesrat im April 2020 und im April 2021 zwei Zusatzkredite für das globale Engagement zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Dazu gehören Beiträge zu bilateralen und humanitären Programmen in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz sowie zu multilateralen Initiativen wie dem "Access to Covid-19 Tools Accelerator" (ACT-A). Zudem unterstützt die Schweiz seit Beginn das sog. Covax-AMC (Covax Advance Market Commitment), das 92 einkommensschwachen Ländern den Zugang zu Impfstoffen ermöglicht. Zudem hat der Bundesrat am 30.06.2021 entschieden, vier Millionen nicht benötigte Impfdosen an Covax abzugeben. Der Bundesrat erwartet von der Pharmaindustrie, dass auch diese ihren Beitrag zum gerechten Zugang zu Impfstoffenleistet.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Aussetzung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Pandemie - wie von einigen Ländern in der WTO gefordert - keinen gerechten, bezahlbaren und raschen Zugang zu Medizinprodukten und Arzneimitteln inklusive Impfstoffen gegen Covid-19 gewährleisten kann. Ein solcher Zugang erfordert vielmehr eine enge und harmonische Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren sowie einen ganzheitlichen Ansatz, der sich auch mit Handelseinschränkungen befasst, die den Zugang zu Gesundheitstechnologien beeinträchtigen (z. B. Exportbeschränkungen für Pandemie-relevante Produkte). So setzt sich der Bundesrat in internationalen Foren wie der WTO und der WHO für eine sachliche Diskussion ein, die praktische Lösungen für konkrete Probleme finden soll.

Die Schweiz setzt sich also stark für einen gerechten Zugang zu Heilmitteln inkl. Impfstoffen ein. Der Beitrag des Bundesrates kann allerdings nicht in der Erteilung von Zwangslizenzen bestehen, da diese nicht in seiner Kompetenz liegt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.