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21.3585 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Juni 2020 legte das ASTRA das Ausführungsprojekt "A2/A14 Gesamtsystem Bypass Luzern" öffentlich auf. Die Stadt Kriens machte dabei auf gewünschte Projektverbesserungen aufmerksam und reichte eine entsprechende Einsprache beim UVEK ein.

Die Stadt Kriens unterstützt das Gesamtsystem, verlangt aber auf ihrem Gemeindegebiet eine komplette Einhausung der A2 zwischen Sonnenbergtunnel bzw. dem neuen Tunnel Bypass und Tunnel Schlund. Gespräche zwischen der Gemeinde und dem ASTRA haben zwar einen Kompromiss, aber für die Stadt Kriens noch keine Lösung gebracht. So wurden eine Verlängerung des Tunnels Sonnenberg bzw. des Tunnels Bypass um etwa 240 m sowie eine Neugestaltung der Grosshofbrücken in das Projekt eingearbeitet. Die Stadt Kriens andererseits entwickelte als Vision die "Chance Bypass", welche die Maximalforderung der vollen Einhausung beinhaltet. Der Wunsch der Stadt Kriens ist an sich verständlich. Jedoch stellen sich zum Status des Projektperimeters und zum STEP-Bundesbeschluss nun Fragen. Aus den vorangehenden Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung derselben:

1. Könnte diese Erweiterung innerhalb des im Jahre 2019 bewilligten Ausbauschritt einfliessen?

2. Falls eine komplette Einhausung zwischen dem Sonnenbergtunnel bzw. dem neuen Tunnel Bypass und dem Tunnel Schlund realisiert wird, würde der bestehende Tunnel Schlund den technischen Anforderungen genügen oder müsste dieser dann auch aufgerüstet werden? Mit welchem Aufwand wäre zu rechnen?

3. Würde die komplette Einhausung zu einer wahrnehmbaren Lärmreduktion der umliegenden Quartiere führen? Und auf Basis dieser Analyse, würden sich die Zusatzkosten mit der damit einhergehenden Lärmreduktion rechtfertigen lassen?

4. Mit dem Gesamtsystem Bypass soll u.a. nicht nur der Engpass auf der A2/A14 beseitigt werden, sondern auch eine Netzredundanz im Ereignisfall in Form dieses neuen Tunnels Bypass geschaffen werden. Wäre diese Netzredundanz auch mit einer Einhausung des erwähnten Strassenabschnittes vorhanden oder würde dies eine weitere Projektausdehnung notwendig machen?

5. Welche Projekterweiterung lässt der Bundesbeschluss aus dem Jahre 2019 zu? Wäre eine Projekterweiterung eher als Zusatzprojekt anzugehen oder als Neuformulierung des Bundesbeschlusses?

6. Falls eine Neuformulierung notwendig wäre, wie beurteilt der Bundesrat die Risiken bezüglich der Projektrealisierung?

Stellungnahme des Bundesrates

1. bis 4. Das Parlament hat 2019 die Kapazitätserweiterung "Gesamtsystem Bypass Luzern" in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen und den dazugehörigen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,47 Milliarden Franken bewilligt.

Die Forderung der Stadt Kriens nach einer kompletten Eindeckung zwischen dem Portal Süd des Tunnels "Bypass" und dem Portal Nord des Tunnels "Schlund" ist nicht im Verpflichtungskredit enthalten.

Ein wichtiges Ziel des Gesamtsystems Bypass Luzern ist die Schaffung von alternativen Ausweichrouten (Netzredundanz). Bei einer vollständigen Eindeckung könnte die damit verbundene betriebliche Anforderung nach unabhängigen Lüftungssystemen der Tunnel "Schlund", "Bypass" und "Sonnenberg/Reussport" nicht mehr erfüllt werden. In der Folge müsste das heutige Lüftungssystem des Tunnels "Schlund" ergänzt und das Lüftungssystem des Tunnelsystems komplett neu konzipiert werden. Die Mehrkosten gegenüber dem genehmigten generellen Projekt des Bundesrates würden für die vollständige Eindeckung und die Anpassung des Lüftungssystems ca. 540 Millionen Franken betragen. Der Lärmpegel in den umliegenden Quartieren könnte mit einer vollständigen Eindeckung reduziert werden. Im Sinne des Umweltschutzrechts ist diese Massnahme jedoch nicht als wirtschaftlich tragbar zu betrachten, sodass die Mehrkosten nicht gerechtfertigt werden können. Eine komplette Eindeckung setzt daher gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) voraus, dass sich Dritte - namentlich der Kanton und die Standortgemeinden - an den Mehrkosten beteiligen. Dieses Vorgehen stellt die Gleichbehandlung aller Regionen sicher. Ein vergleichbares Vorgehen wurde zum Beispiel bei der Einhausung Schwamendingen (Finanzierungsanteil Bund 56 Prozent, Kanton Zürich 24,6 Prozent, Stadt Zürich 19,4%) gewählt.

5./6. Das Projekt "Gesamtsystem Bypass Luzern" befindet sich auf Stufe Ausführungsprojekt. Für die Realisierung der kompletten Einhausung müsste in einem separaten Verfahren das Generelle Projekt angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Anschliessend müsste für den Abschnitt ein neues Ausführungsprojekt erarbeitet werden. Ob auch der im Bundesbeschluss enthaltene Verpflichtungskredit angepasst werden müsste, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden. Die Projektarbeiten könnten grundsätzlich parallel zum bestehenden Projekt "Gesamtsystem Bypass Luzern" aufgenommen werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass eine komplette Einhausung die Realisierung des "Gesamtsystem Bypass Luzern" zeitlich verzögern würde.

Antwort des Bundesrates.