21.3591 · Motion · 2021-05-10
Justiz- und Polizeidepartement
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
1. den Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" sowie von in der Schweiz registrierten Marken in China besser um- und durchzusetzen; und
2. Massnahmen zu treffen, um den Import von chinesischer gefälschter Ware und Piraterie-Ware in die Schweiz zu unterbinden.
Begründung
Trotz Freihandelsabkommen mit China und neuerlicher "China-Strategie" wird dem Thema Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" kaum Bedeutung zugemessen. Dasselbe gilt für die Rechtsdurchsetzung von registrierten Schweizer Marken im Ausland und insbesondere in China. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, hier aktiver zu werden. Vorbilder sind etwa die neuerlichen FHA mit Russland, Jamaika und Georgien, denen das Ursprungslandprinzip zugrunde liegt: Hier gilt jeweils nicht mehr das Recht des (ausländischen) Schutzlandes, sondern dasjenige des Ursprungslandes (der Schweiz) exterritorial.
Andererseits soll der Bundesrat beauftragt werden, griffige Massnahmen zu treffen gegen die Flut von täglich am Schweizer Zoll eintreffenden Waren mit gefälschten Produkten und Piraterie-Waren aus China. Derzeit kann aus Kapazitätsgründen nur sehr rudimentär und stichprobenweise überprüft werden, ob all die Sendungen von chinesischen Onlineshops wie "Wish" und "Alibaba" illegale Ware beinhalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Freihandelsabkommen Schweiz-China (SR 0.946.292.492) enthält einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Die Schweiz bekundet zudem seit mehreren Jahren gegenüber China Interesse an der Aushandlung eines zusätzlichen bilateralen Abkommens über den Schutz von Herkunftsangaben und geografischen Angaben und wird das weiterhin tun. Allerdings schützt die chinesische Gesetzgebung im Gegensatz zu jener Russlands, Jamaikas oder Georgiens bereits jetzt Ländernamen wie die Herkunftsangabe "Schweiz". Ausserdem überwacht das Eidg. Institut für geistiges Eigentum (IGE) die Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China systematisch und führt mit China einen bilateralen Dialog zum geistigen Eigentum. Beide Massnahmen zeigen konkrete Resultate: Während das IGE bis 2017 noch jeweils über 100 Mal pro Jahr Widerspruch gegen "falsche" Swissness-Marken einlegen musste, nehmen die Fallzahlen seit 2017 markant ab. 2019 musste das IGE nur noch in vier Fällen intervenieren, 2020 in 14 Fällen. Im September 2020 wurde schliesslich mit dem Verein "Swissness Enforcement" eine öffentlich-private Partnerschaft gegründet, mit der die Schweizer Behörden und Branchenverbände die Durchsetzung der Herkunftsangabe "Schweiz" weiter koordinieren und verstärken. Marken und Firmenbezeichnungen hingegen sind rein private Individualrechte. Deren Durchsetzung ist folgerichtig Aufgabe der betroffenen Unternehmen. Der Bundesrat setzt sich aber im Rahmen des genannten Dialogs für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schweizer Markeninhaber in China ein.
2. Die starke Zunahme des Onlinehandels stellt die Eidg. Zollverwaltung (EZV) in der Tat vor grosse Herausforderungen. Mit dem laufenden Transformationsprogramm DaziT soll sie hierfür besser aufgestellt werden. Hauptpfeiler sind eine Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse und der Abbau von administrativem Aufwand, hinzu kommt eine organisatorische Weiterentwicklung. So werden Kontrollen effektiver und effizienter. Heute gelangen über 90 Prozent der Fälschungen, davon über die Hälfte aus China und Hongkong, als Kleinsendungen im Onlinehandel in die Schweiz. Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht überweisen. Durch eine Straffung und Vereinfachung des Verfahrens sollen Bagatellfälle mit spürbar weniger Aufwand erledigt werden können. Unter anderem soll in diesen Fällen neu das IGE für das Administrativverfahren nach einem Aufgriff von Fälschungen zuständig sein. Die EZV wird damit administrativ entlastet, kann sich vermehrt der Kontrolle widmen und so noch mehr gefälschte Produkte identifizieren.
Aufgrund der oben erwähnten Ausführungen und der laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.