21.3602 · Motion · 2021-05-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte mit der EU einzuleiten, welche zum Ziel haben, dass
a) die Schweiz am im Rahmen des Green New Deal geplanten CO2-Grenzausgleichssystem partizipiert,
b) sie sich an der Erarbeitung beteiligt und darauf hinwirkt, dass das geplante Grenzausgleichssystem einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet und
c) die Unternehmen in der Schweiz durch ein solches Grenzausgleichssystem im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden (level playing field).
Eine Minderheit der Kommission (Martullo, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Hess Erich, Matter Thomas, Rüegger) beantragt, die Motion abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine Einführung des geplanten CO2-Grenzausgleichssystems in der EU wird sich aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen sowie aufgrund der Verknüpfung beider Emissionshandelssysteme auch auf die Schweiz auswirken. Der Bundesrat teilt daher die Ansicht, dass alle Handlungsoptionen für die Schweiz zu prüfen sind. Dazu gehört auch eine mögliche Teilnahme der Schweiz am geplanten CO2-Grenzausgleichssystem der EU, wie sie von der Motion gefordert wird.
Die Modalitäten eines allfälligen künftigen CO2-Grenzausgleichssystems der EU sind zwar seit dem am 14. Juli 2021 publizierten Legislativvorschlag der Europäischen Kommission besser einzuschätzen; die Diskussionen innerhalb der EU darüber, ob ein solches System letztlich eingeführt werden wird und wie es konkret ausgestaltet sein wird, sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen um das CO2-Grenzausgleichssystem der EU aufmerksam. Für die Erfüllung des Postulats 20.3933 APK-N "Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel" hat der Bundesrat eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) beauftragt, die Handlungsoptionen der Schweiz sorgfältig zu prüfen. Geprüft werden die aussenpolitischen, ökologischen, wirtschaftlichen und handelsrechtlichen sowie klima- und handelspolitischen Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien.
Gleichzeitig findet ein Austausch mit der Europäischen Kommission bezüglich dem geplanten CO2-Grenzausgleichssystem statt. Die Arbeiten wurden im Frühjahr 2021 im Rahmen eines umfassenden Prozesses aufgenommen und sehen eine regelmässige Berichterstattung an den Bundesrat vor. Die Arbeiten sollen Ende 2022 abgeschlossen sein.
Aufgrund der noch laufenden Diskussionen in der EU erachtet der Bundesrat den Auftrag der Motion als verfrüht. Solange die Umsetzungsmodalitäten des CO2-Grenzausgleichssystems der EU sowie die Bedingungen für eine allfällige Teilnahme von Drittstaaten nicht geklärt sind, kann er sich bezüglich einer Teilnahme der Schweiz am geplanten CO2-Grenzausgleichssystem der EU nicht abschliessend positionieren. Die laufenden Arbeiten im Rahmen des Postulats 20.3933 der APK-N erlauben dem Bundesrat eine vertiefte Prüfung aller Optionen bis Ende 2022. Damit wird eine fundierte Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung aller relevanten klima-, wirtschafts- und aussenpolitischen Aspekte gelegt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.