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21.3630 · Motion · 2021-06-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den 30. Oktober zum "nationalen Tag der betreuenden Angehörigen" zu erklären.

Angehörigen tägliche Hilfe zu leisten, wenn sie dies benötigen, ist für die meisten Personen selbstverständlich. Sie leisten diese Hilfe, ohne mit ihrer Zeit oder Energie hauszuhalten, und gehen manchmal über das hinaus, was sie körperlich und psychisch verkraften können. Dieses Engagement beruht auf ihrer eigenen Entscheidung und ist somit ihre private Angelegenheit. Es ist aber im öffentlichen Interesse, die Personen zu unterstützen, die diese Hilfe leisten und die dadurch die öffentlichen Dienste zur Unterstützung von pflegebedürftigen Personen entlasten. Die Beiträge der Angehörigen zur Betreuung zu Hause von Menschen, die in ihrer Gesundheit oder Autonomie beeinträchtigt sind, belaufen sich auf Milliarden von Franken. Vor allem aber erlauben sie es, den Willen der unterstützten Personen, weiterhin zu Hause zu leben und von Angehörigen umgeben zu sein, zu achten.

Das Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" hat wertvolle Erkenntnisse über das Engagement und die Bedürfnisse von betreuenden Angehörigen sowie über die Angebote der Kantone geliefert.

Die Westschweizer Kantone haben sich auf Initiative des Kantons Waadt vor mehreren Jahren zusammengetan, um am 30. Oktober den Tag der offiziellen Anerkennung und des Dankes zu feiern (betreuende-angehoerige-tag.ch). Die Kantone Tessin, Graubünden und Bern werden sich dieser Bewegung anschliessen. Über dreissig nationale und regionale Organisationen, die im Bereich der betreuenden Angehörigen tätig sind, haben sich in der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB zusammengeschlossen, um ihnen auf nationaler Ebene eine Stimme zu geben. Das Bewusstsein ist praktisch in der ganzen Schweiz gegenwärtig und wird von nationalen Hilfswerken und regionalen Organisationen getragen. Im Parlament haben zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter fast aller nationalen Parteien die Frage der betreuenden Angehörigen auf die eine oder andere Weise bereits aufgeworfen.

Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat den 30. Oktober zum nationalen Tag der betreuenden Angehörigen erklärt. Dies würde es erlauben, auf höchstem Niveau unsere Anerkennung an alle betreuenden Angehörigen zu bekunden und sie über die vorhandenen Unterstützungsangebote zu informieren. Zudem würden alle Kantone dazu ermutigt, in Zusammenarbeit mit den Organisationen daran teilzunehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz übernehmen etwa 600'000 Personen Betreuungsaufgaben - das entspricht ca. 8 Prozent der Bevölkerung. Sie betreuen unterstützungsbedürftige Personen in der Familie, aber auch im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft und übernehmen damit eine unverzichtbare Aufgabe in der Gesundheitsversorgung und der Gesellschaft.

Der "Tag der betreuenden Angehörigen" wurde 2012 vom Kanton Waadt lanciert und findet jeweils am 30. Oktober statt. Mittlerweile hat sich dieser Tag zu einem interkantonalen Format entwickelt. Verschiedene Kantone (Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt, Wallis) und Organisationen nutzen dieses Datum, um betreuenden Angehörigen Dank und Anerkennung auszusprechen und bestehende Unterstützungsmöglichkeiten bekannt zu machen. Der Bundesrat erachtet den Tag der betreuenden Angehörigen und die damit verbundenen Sensibilisierungsaktivitäten als wichtigen Ansatz, um die Sichtbarkeit der von den betreuenden Angehörigen geleisteten Arbeit zu erhöhen.

Es liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Bundesrates, "nationale Tage" zu bezeichnen. So wurde beispielsweise der Tag der Kranken vom gleichnamigen Trägerverein initiiert und wird mittlerweile von einer Vielzahl von Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen getragen. Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin engagiert sich im Rahmen dieses Tages jeweils mit einer Ansprache. Ein weiteres Beispiel für die Entstehung eines "nationalen Tages" ist der "Zukunftstag". Dieser wurde 2001 als nationaler Tochtertag im Rahmen des Lehrstellenprojekts 16+ von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten initiiert. Auch an diesem Tag hat sich der Bundesrat in der Vergangenheit mit verschiedenen Aktivitäten und Ansprachen engagiert.

Der Bundesrat begrüsst, wenn die betroffenen nationalen Verbände oder Organisationen einen nationalen "Tag der betreuenden Angehörigen" ins Leben rufen würden. Er und insbesondere die zuständigen Bundesstellen sind gerne bereit, sich an den für den "Tag der betreuenden Angehörigen" geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen zu beteiligen, wie dies bis anhin auch bereits erfolgt ist.

Eine Lancierung eines nationalen "Tag der betreuenden Angehörigen" durch den Bundesrat wäre auch vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von anderen relevanten Themen und Anliegen problematisch. Aufgrund der aufgeführten Argumente beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.