21.3647 · Motion · 2021-06-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Entscheidungsgrundlagen zur Schaffung eines nationalen Pandemie-Frühwarnzentrums (PFZ) vorzulegen.
Begründung
Die Welt muss künftig mit weiteren Pandemien rechnen. Expertinnen und Experten gehen weltweit davon aus, dass sich weitere Pandemien ausbreiten werden. Weit über eine Million Viren sind in Tieren nachgewiesen worden: Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass sich weitere Viren auf den Menschen übertragen und ausbreiten werden.
Es ist daher zielführend und sehr dringlich, ein nationales Pandemie-Frühwarnzentrum (PFZ) zu etablieren. Seine Hauptaufgaben bestünden darin, Bund, Kantone, Gemeinden und Bevölkerung frühzeitig vor neuen Epidemien und Pandemien zu warnen, die Entscheidungskräfte zeitnah und zuverlässig zu beraten und ihnen bei deren Bewältigung mit Fakten und Modellen beizustehen. Das Zentrum hätte eine übergeordnete, koordinierende Funktion. Es soll menschliche Gesundheit, Tiergesundheit und "environmental health" miteinschliessen.
Die Erfahrungen mit Covid-19 zeigten mit aller Deutlichkeit, dass die frühzeitige Analyse und Beurteilung einer nahenden Epidemie oder Pandemie bei der Lagebeurteilung, inklusive der zu ergreifenden Massnahmen, eine Schlüsselstellung einnehmen. Der Bevölkerungsschutz muss in diesem wichtigen Handlungsfeld verstärkt werden. Für eine erfolgreiche Bewältigung neu ausbrechender Pandemien ist ein permanent einsatzbereites, nationales Frühwarnzentrum von grösster Wichtigkeit und hoher Dringlichkeit. Es würde, basierend auf soliden Daten, rechtzeitig - schneller als ad hoc einberufene Gremien - die relevanten Instanzen informieren können. Es müsste mit den Frühwarnzentren anderer Länder, die entweder seit längerer Zeit bestehen oder zur Zeit neu geschaffen werden, sowie mit Forschungszentren der Epidemiologie, Virologie und weiterer Disziplinen eng zusammenarbeiten. Eine Kooperation mit dem WHO BioHub System, welches in Spiez eingerichtet wird und den schnellen Austausch von Viren und anderen Krankheitserregern zwischen Laboren und Partnern weltweit erleichtern soll, ist anzustreben.
Die Motion geht davon aus, dass die Gesetzesgrundlagen mit einer Ergänzung des Epidemiengesetzes geschaffen werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Früherkennung einer Pandemie kann grundsätzlich nur durch koordinierte Leistung der internationalen Staatengemeinschaft und ihrer Überwachungssysteme gelingen.
Eine wichtige Rolle in der Früherkennung nimmt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) der WHO regeln die internationale Zusammenarbeit zur Eindämmung von Infektionskrankheiten. Sie beauftragen die WHO, die globalen Informationen zur Überwachung von übertragbaren Krankheiten zu sammeln, zu beurteilen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen und zu koordinieren. Die WHO arbeitet ausserdem sektorübergreifend eng mit weiteren internationalen Organisationen wie der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zusammen. Die Schweiz wendet die IGV der WHO an.
Die Schweiz verfügt sowohl im Human- als auch im Veterinärbereich bereits über ein routinemässig funktionierendes, bewährtes und international eng vernetztes Früherkennungs- und Überwachungssystem. Diese Systeme und ihre Schnittstellen sind traditionell interdisziplinär konzipiert, denn neu auftretende Infektionskrankheiten sind bekanntermassen oft zoonotischen Ursprungs. Das Unterorgan "One Health" (Art. 83, 84 EpV) des Koordinationsorgans Epidemiengesetz (Art. 54 EpG) unterstützt die zuständigen Bundesämter bei der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Zoonosen.
Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich "One Health" noch stärker gewichtet und das Bewusstsein gefördert werden muss. Auf nationaler Ebene wurde zu diesem Zweck bereits eine interdepartementale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Am 1. Januar 2021 wurde das Multidisziplinäre Zentrum für die Erforschung von Infektionskrankheiten und Immunität gegründet. Dieses Zentrum untersucht die Entstehung von Infektionskrankheiten und deren Auswirkungen auf die Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur epidemiologischen Früherkennung in der Schweiz sind im Epidemiengesetz (EpG, SR 818.101, Art. 11), in der Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (818.101.126), in der Epidemienverordnung (EpV, SR 818.101.1) als auch im Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40, Art. 57) bereits verankert.
Gestützt auf die Erfahrungen in der Früherkennung und Überwachung in den betroffenen Institutionen sowie auf die Ergebnisse aus den nationalen und internationalen Evaluationen der Covid-19-Pandemie werden die Früherkennungs- und Überwachungssysteme überprüft und entsprechend optimiert werden. Die Anpassungen der Systeme und Strukturen sind mit den nationalen und internationalen Partnern abzustimmen und sind bereits heute auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen uneingeschränkt möglich; eine Änderung der Gesetzesgrundlagen ist deshalb hierzu nicht nötig.
Gleichwohl werden im Rahmen der anstehenden Gesetzesrevision auch die Möglichkeiten zur Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen der Früherkennung geprüft werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit Beschluss vom 19. Juni 2020 beauftragt, die Revisionsarbeiten für das Epidemiengesetz aufgrund der Erfahrungen der Bewältigung der Covid-19-Pandemie in der Schweiz an die Hand zu nehmen. Hingegen ist es zu früh, bereits heute Präzisierungen am EpG vorzunehmen, bevor die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie systematisch ausgewertet sind.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.