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Bessere Arbeitsbedingungen für "Live-in care"-Arbeiter und -Arbeiterinnen in der Altersbetreuung. Wie weiter?

21.3671 · Interpellation · 2021-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In seinem Bericht "Rechtliche Rahmenbedingungen für Pendelmigration zur Alterspflege" zum Postulat Schmid-Federer 12.3266 vom 16. März 2012 stellte der Bundesrat in Bezug auf live-in Betreuer*innen fest: "[Es] fehlen fur diese Beschaftigungsgruppe spezifische und klare rechtliche Vorgaben in verschiedenen zentralen Fragen wie Begrenzung der Arbeitszeit, ubermassige Verantwortung, Regelung der prekaren arbeitsvertraglichen Situation, fehlende Privatsphare. Daraus abgeleitet werden kann ein Bedarf, die Arbeitsbedingungen der Betagtenbetreuerinnen besser zu regeln." Im Juni 2018 stellte das SECO hierzu eine Modellvorlage für die Revision der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) im Hausdienst zur Verfügung und lud die Kantone ein, deren Bestimmungen zu übernehmen. Zwei Jahre später hatten die Hälfte der Kantone ihre NAV noch nicht überarbeitet. Die übrigen unterschreiten die Modellvorlage in zentralen Punkten. An den konkreten Arbeitsbedingungen der live-in Betreuer*innen hat sich bis heute nichts geändert. Durch die Corona-Pandemie haben sich ihre prekären Arbeitssituationen in vielen Fällen noch verschärft.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Über welche Informationen verfügt der Bundesrat zur Frage, wie sich die Arbeitsbedingungen von live-in Care-Arbeiter*innen unter Corona verändert haben und ob die Massnahmen des Bundes sie als Angestellte von Privathaushalten und als verliehene Arbeitskräfte mit Kurzzeitverträgen vor negativen finanziellen Folgen der Pandemie ausreichend schützen konnten?

2. Über welche Informationen verfügt der Bundesrat zum gegenwärtigen Stand der Übernahme der NAV-Modellvorlage durch die Kantone - drei Jahre nach deren Einladung? Wie schätzt der Bundesrat die heutige Umsetzung der Kantone materiell ein?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt wird eine umfassende Evaluation zur Übernahme der einzelnen Bestimmungen der NAV-Modellvorlage durch die Kantone vorliegen?

4. Wie wird der Bundesrat überprüfen, inwiefern sich die konkreten Arbeitsbedingungen der live-in Care-Arbeiter*innen durch die Revision der (allesamt wegbedingbaren) Bestimmungen in den kantonalen NAV tatsächlich verbessert haben?

5. In welchem Zeithorizont wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob es im Bereich der Arbeitsbedingungen von live-in Care-Arbeiter*innen fortbestehenden Regulierungsbedarf gibt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu Frage 1: Es gibt noch keine detaillierte Analyse der Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die verschiedenen Arbeitnehmergruppen. Hingegen ist es allgemein bekannt, dass sich Pandemien für Arbeitnehmende in prekären Arbeitsverhältnissen tendenziell besonders negativ auswirken. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass dies auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der 24-Stunden-Betreuung während dieser Pandemie zutrifft. Dies insbesondere auch deshalb, weil das für diese Tätigkeit typische Pendeln zwischen Ursprungsland und der Schweiz während längerer Zeit nicht möglich bzw. erschwert war. Zudem ist es naheliegend, dass Haushalte mit Betagten während einer gewissen Zeit keinen engen Kontakt mehr mit aussenstehenden Personen haben wollten. Diese Vermutung bestätigen verschiedene Umfragen, die getätigt wurden: Care-Arbeiterinnen und -Arbeiter, die nicht einreisen konnten, verloren meist auf einen Schlag ihr Einkommen, ohne Anspruch auf staatliche Kurzarbeitsentschädigungen oder auf andere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu haben. Da wegen Problemen bei der Einreise die Ablösung nicht stattfinden konnte, mussten die vor Ort anwesenden Betreuerinnen und Betreuer oft viel länger in der Schweiz an ihrem Arbeitsplatz bleiben und konnten nicht wie geplant nach Hause zurückkehren.

Zusätzlich fielen durch die Kontaktbeschränkung wichtige Entlastungen für die Betreuerinnen und Betreuer durch Mithilfe von Nachbarinnen und Nachbarn, Familienangehörigen oder Entlastungsdiensten weg. Konkrete Zahlen, wie viele solche Fälle es in der Schweiz insgesamt gab, liegen zurzeit nicht vor. Hingegen wurden 2020 nicht mehr Verstösse gegen die geltenden Mindestlöhne festgestellt: Im Sektor der Erbringung von Dienstleistungen für private Haushalte nehmen die Kontrollen der kantonalen tripartiten Kommissionen seit Jahren zu. Dabei fallen die meisten Sachverhalte unter den nationalen NAV Hauswirtschaft, welcher einen verbindlichen Mindestlohn vorgibt. Dies galt auch in Zeiten von Corona: Trotz eines Rückgangs der Kontrolltätigkeit im Jahr 2020 (-20%) war der Bereich der Dienstleistungen für private Haushalte in Bezug auf die Anzahl der jährlich durchgeführten Betriebskontrollen bei Schweizer Arbeitgebern die am drittmeisten kontrollierte Branche. Dabei wurden - genau gleich wie im Vorjahr - in 20 Prozent der Kontrollen Verstösse gegen die geltenden Mindestlöhne festgestellt. Zumindest diesbezüglich hat sich die Situation unter Corona also nicht verschlechtert.

Zu den Fragen 2 - 5: Das SECO wird per Ende 2021 den Stand der Übernahme der Regeln gemäss Modell-NAV durch die Kantone eruieren und Anfangs 2022 publizieren. Es wird aufgrund der mittelfristig feststellbaren Tendenzen entscheiden, ob weitere Untersuchungen angezeigt sind.

Antwort des Bundesrates.

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