21.3699 · Interpellation · 2021-06-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Wahrnehmung der Elternschaft und die Schwangerschaftsbetreuung haben sich im Laufe der Zeit stark verändert.
Die Betreuung umfasst heute mehr medizinische Eingriffe, die Sterblichkeit bei der Entbindung ist stark gesunken, und die Anwesenheit des Vaters bei und nach der Geburt ist zur Norm geworden. Gleichzeitig leiden jedoch jede achte Frau und fast ebenso viele Männer während der Schwangerschaft oder im Jahr nach der Geburt eines Kindes an einer Depression.
Eine gewisse Anzahl Frauen hat medizinische Verfahren als gewaltvolle Handlungen erlebt, weil ihnen nicht ausreichend zugehört wurde und sie nicht genug moralische Unterstützung erhalten haben.
Die Geburt ist für viele ein wunderbares Ereignis; für andere wiederum kann sie eine sehr schwierige Zeit sein. Fruchtbarkeitsprobleme, eine schwierige Schwangerschaft, eine sehr schwere Entbindung, manchmal die Konfrontation mit dem Tod bei einer Fehlgeburt oder beim Verlust des Kindes bei der Geburt: All das können manche Eltern oder werdende Eltern erleben.
Dank ihrer fachlichen und menschlichen Fähigkeiten begleitet die Doula Paare/Frauen von Beginn an: während der Schwangerschaft, der Geburt und den ersten Lebensmonaten des Kindes. Sie bietet emotionale, physische und organisatorische Unterstützung. Sie wird als beruhigend und vertrauensvoll wahrgenommen und bietet spezifische Informationen zu Themen rund um die Geburt, damit Eltern informierte Entscheidungen treffen können.
Die Geburtsbegleitung durch eine Doula ist eine uralte Tradition, die darin besteht, dass eine Frau während der Geburt zusätzlich zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger durch eine Frau, die ihr nahesteht, begleitet wird. Dieser uralte "Beruf" wurde 1970 in den Vereinigten Staaten infolge von Studien und Beobachtungen in verschiedenen Spitälern wiederentdeckt.
Eine Doula begleitet eine Frau immer ergänzend zu Hebamme oder Entbindungspfleger und/oder Gynäkologe oder Gynäkologin. Sie hat keine medizinische Ausbildung und stellt keine Diagnosen.
Die Doula-Ausbildung dauert ein Jahr und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Sie wird in mehreren Schweizer Schulen angeboten und mit einem Diplom abgeschlossen, das vom Verband Doula Schweiz anerkannt ist. Während der Ausbildung erwirbt die Doula praktisches Wissen, um Paare/Frauen von der Empfängnis bis nach der Geburt zu begleiten. Allerdings hat jede Doula eine Grundausbildung und einen anderen Beruf. Oft arbeiten Doulas im Bereich (Para-)Medizin, Soziales, Psychologie, Pädagogik, Kleinkindererziehung, Persönlichkeitsbildung oder Ähnlichem oder sind Therapeutinnen. Der Verband hat derzeit 212 aktive Doulas.
Eine der Besonderheiten der Doulas ist ihre uneingeschränkte Verfügbarkeit. Die Doula kennt das Paar und ist während der Schwangerschaft und während und nach der Geburt fortlaufend anwesend, um zu beruhigen, zuzuhören und zu begleiten. Diese einfache kontinuierliche Präsenz hilft, das Risiko von medizinischen Eingriffen bei der Geburt zu verringern oder die verschiedenen Etappen, die zu medizinischen Eingriffen führen, bestmöglich zu begleiten.
Im Rahmen einer "normalen" gynäkologischen Betreuung mit einer Spitalgeburt trifft das Paar die Hebamme oder den Entbindungspfleger erst bei der Ankunft auf der Geburtsstation. Der Gynäkologe oder die Gynäkologin übernimmt die medizinische Betreuung, und manchmal werden emotionale Fragen aus Zeitmangel beiseitegeschoben.
Begründung
Während der Schwangerschaft trifft sich die Doula mit der Frau und/oder dem Paar drei bis fünf Mal (oder, je nach den Bedürfnissen der Eltern, auch öfter). Die Doula bietet emotionale Unterstützung durch ein nicht wertendes, fürsorgliches Zuhören und kann eine Nachbesprechung der gynäkologischen Termine anbieten, die eigenen Fähigkeiten des Paares aufzeigen und sie in ihrer Fähigkeit bestärken, ihr Kind zur Welt zu bringen. Sie ist eine Bezugsperson, damit die Eltern die Zeit der Schwangerschaft positiv erleben können. Die Doula kann auch organisatorische Unterstützung leisten, indem sie sich um die älteren Kinder kümmert, damit die Eltern zu einem Termin gehen oder kurz schlafen können. Sie kann gegen Ende der Schwangerschaft oder bei drohender Frühgeburt oder anderen Problemen Mahlzeiten zubereiten oder im Haushalt helfen.
Die Doula bietet zwei bis drei Wochen vor der Geburt eine 24-Stunden-Betreuung. Sie kommt zum Paar, sobald dieses sie anruft. Bei einer langen und intensiven Vorgeburtsphase kann die Doula in Absprache mit der Hebamme oder dem Entbindungspfleger anwesend sein und für das Wohlbefinden der Familie sorgen.
Bei einer Spitalgeburt ist selten eine bestimmte Hebamme oder ein bestimmter Entbindungspfleger während der gesamten Entbindung durchgehend anwesend; meistens müssen Hebammen oder Entbindungspfleger gleichzeitig Frauen in mehreren Gebärzimmern betreuen. Die Doula hat jedoch die Möglichkeit, ununterbrochen für die werdenden Eltern da zu sein, egal wie lange die Geburt dauert. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen dem Paar und den medizinischen Fachpersonen und kann, je nach Zusatzausbildung, in Absprache mit dem medizinischen Personal Möglichkeiten vorschlagen, die eine physiologische Geburt fördern und die Risiken medizinischer Eingriffe reduzieren.
In der Zeit nach der Geburt besucht die Doula die Eltern in ihrem Zuhause, um sie und das Kind zu treffen, allfällige Ängste zu besprechen, die Geburt nachzubesprechen, die Mutter zu unterstützen, ihr Netzwerk zu aktivieren usw. Sie versucht, dem Paar/der Mutter eine kleine Atempause in diesem neuen Leben mit ihrem Baby zu verschaffen und eine Entlastung beim Erlernen des "Elternberufes" zu sein. Da die Doula mehrere Stunden im Zuhause der Eltern anwesend ist und ein Vertrauensverhältnis besteht, kann sie dazu beitragen, eine postpartale Depression oder eine Störung der Bindungsbeziehung zu erkennen. Sie kann die Hebamme oder den Entbindungspfleger oder eine andere medizinische Fachperson alarmieren oder die Eltern an Selbsthilfegruppen verweisen.
Zusammengefasst bietet die Doula eine Unterstützung, die jene der Hebamme oder des Entbindungspflegers ergänzt, und trägt so zur Verringerung der Risiken in einer heiklen Lebensphase bei, deren bestmögliche Begleitung im Interesse unserer Gesellschaft liegt.
In Anbetracht dessen möchte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:
- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine besondere Unterstützung für Frauen/Eltern in der sehr speziellen Zeit während und nach der Schwangerschaft notwendig ist?
- Erhalten die Dienstleistungen von Doulas derzeit die gebührende Aufmerksamkeit von den zuständigen Bundesbehörden?
- Beabsichtigt der Bundesrat, angesichts der hohen Rate an postpartalen Depressionen und anderen Formen von Leiden bei Frauen mit Schwierigkeiten während der Schwangerschaft oder während oder nach der Geburt die Möglichkeiten der Anerkennung dieser Begleiterinnen und der Förderung ihrer Dienste bei Eltern in Absprache mit den zuständigen Stellen zu prüfen?
- Wenn ja, wie steht der Bundesrat dazu, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, um die Leistungen von Doulas, die vom Verband Doula Schweiz anerkannt sind, in das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) aufzunehmen, genauer gesagt in Artikel 29 KVG in Verbindung mit den Artikeln 13 und 16 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sowie in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen?
- Welche weiteren Massnahmen könnten ergriffen werden, um Frauen/Eltern während und nach der Schwangerschaft besser zu betreuen, und welche Rolle können Schweizer Doulas spielen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass Frauen und Familien während der Schwangerschaft, des Wochenbetts und der Stillzeit besondere Beachtung benötigen. Dabei müssen bestimmte besondere Bedingungen geschaffen werden, damit sich das Kind normal entwickeln kann und die Mutter gesund bleibt. Diese Bedingungen sind bereits in verschiedenen rechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel im Arbeitsgesetz (ArG), im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) oder in kantonalen Ausführungsbestimmungen (kantonales Rotes Kreuz, Beratungsstellen usw.), enthalten.
2. Die Dienstleistungen der Doulas werden derzeit keiner Prüfung unterzogen.
3. bis 5. Aus Sicht des Bundesrates können Doulas für gewisse Personen eine wertvolle Unterstützung darstellen, er sieht jedoch keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die Anerkennung der Doulas oder die Förderung ihrer Tätigkeit. Die Schulung dieser Art von Begleiterinnen fällt unter die berufsorientierte Weiterbildung. Die Organisationen, die diese Art von privater Bildung anbieten, gestalten die Schulung nach ihrem eigenen Konzept. Die Kantone sind für allfällige Regelungen zur Ausübung der Tätigkeit zuständig.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Aufnahme eines neuen Leistungserbringers nicht nötig ist, solange die Leistungen, von denen hier die Rede ist, von kompetenten, bereits zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugelassenen Fachpersonen erbracht werden können. Dasselbe gilt für den aktuellen Leistungskatalog der OKP, der bereits spezifische Mutterschaftsleistungen über den gesamten Zeitraum von der Schwangerschaft bis zum Wochenbett umfasst (insbesondere Art. 29 KVG und Art. 13-16 der Krankenpflege-Leistungsverordnung [KLV]). In Bezug auf die Behandlung und Vorbeugung von Depressionen soll eine regelmässige Betreuung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin, die Hebamme, das Spital oder auch das Geburtshaus, welche die Frau durch die verschiedenen Phasen der Mutterschaft begleiten, eine frühzeitige Erkennung und angemessene Unterstützung ermöglichen. Dieser Katalog wird als ausreichend erachtet. Zudem würde ein Ausbau des Leistungskatalogs oder die Aufnahme eines neuen Leistungserbringers zu Mehrkosten für die OKP führen, was sich auf die Prämien auswirken würde.
Des Weiteren gibt es bereits kantonale Unterstützungsangebote in diesem Bereich, wie zum Beispiel Geburtsvorbereitungskurse, Beratungen durch Kinderkrankenschwestern und andere Vereinigungen zur Unterstützung bei der Geburt, Familiendienste des Roten Kreuzes und Zentren für sexuelle Gesundheit, die alle Personen im Hinblick auf die verschiedenen Phasen ihres reproduktiven Lebens informieren, anleiten, unterstützen und begleiten sollen.
Ebenso stehen schwangeren Frauen und ihren Begleitpersonen, wie in der Antwort auf die Motion 20.3301 von Siebenthal ausgeführt, schweizweit Angebote für fachlich anerkannte medizinische und psychosoziale Beratung zur Verfügung. Das heutige Unterstützungsangebot in den verschiedenen Phasen der Mutterschaft ist ausreichend, und der Bundesrat sieht keinen Erweiterungsbedarf.
In Anbetracht dieser Darlegungen erachtet der Bundesrat die derzeitigen Massnahmen als ausreichend.
Antwort des Bundesrates.