Lexipedia

21.3717 · Motion · 2021-06-15

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, im Geschäftsreglement festzulegen, dass der Nationalrat jeweils am ersten Montag der Session eine Strophe der Schweizer Nationalhymne in einer der vier Landessprachen singt.

Begründung

In der Schweiz wird der Schweizerpsalm lediglich am Bundesfeiertag und bei politischen, militärischen und sportlichen Veranstaltungen gesungen. Man hört ihn darum, im Unterschied zu anderen Ländern, nur ganz selten.Die Schweizerinnen und Schweizer kennen die Nationalhymne nicht richtig. Dies ist enttäuschend, wenn man sieht, was für eine verbindende und einende Funktion die Nationalhymne in vielen Ländern hat. Auch im Parlament wird der Schweizerpsalm jeweils nur bei der konstituierenden Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen gesungen. Wie soll die Bevölkerung den Schweizerpsalm gut kennen, wenn die Institutionen nicht mit gutem Beispiel vorangehen?

Antrag des Bundesrates

Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit (Aeschi Thomas, Aebi Andreas, Büchel Roland) beantragt, die Motion anzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Thema des Singens der Landeshymne zu Beginn jeder Session wurde bereits mit den Motionen "08.3071 Estermann. Würdigung der Landeshymne im Parlament" und "17.4025 Glarner. Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn" dem Nationalrat zum Entscheid unterbreitet. Der Nationalrat hat jedoch beide Motionen auf Antrag des Büros abgelehnt. Die Landeshymne wird hingegen seit 2011 in beiden Räten jeweils zur Eröffnung der neuen Legislatur gesungen, wie es mit der Motion "09.3946 Marra. Nationalhymne zur Eröffnung der Legislaturperiode", die von beiden Räten angenommen worden ist, verlangt wurde. Das Büro möchte diese Praxis beibehalten und hält gleichzeitig an seinen früheren Beschlüssen fest, die Landeshymne nicht zu Beginn jeder Session zu singen. Seit der Einreichung der beiden abgelehnten Motionen (08.3071 und 17.4025) sind keine neuen Argumente hinzugekommen, die für die Annahme der Motion sprechen würden. Das Büro beantragt deshalb, die vorliegende Motion abzulehnen, und verweist auf seine Begründung zu den beiden früher eingereichten Motionen (08.3071 und 17.4025).Will der Motionär an seinem Anliegen festhalten und das Geschäftsreglement entsprechend anpassen, steht ihm der Weg über die Einreichung einer parlamentarischen Initiative offen.