Lexipedia

Erneuerung des Pflanzenkapitals. Massnahmen des Bundes, die nach den Volksabstimmungen vom 13. Juni 2021 sinnvoll sind

21.3735 · Interpellation · 2021-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Für Dauerkulturen wie Reben, Obstbäume, gewisse kleinfrüchtige Arten und Spargeln stellt der Aufbau des Pflanzenkapitals eine grosse und langfristige Investition dar. Oft überschreitet sie 100 000 Franken pro Hektar und wird für Kulturen eingesetzt, die mehr als 25 Jahre andauern können.

Ohne regelmässige und langfristige Investitionen in das Pflanzenkapital ist bei diesen Pflanzenarten keine Produktion möglich. Insbesondere für junge Bäuerinnen und Bauern stellen diese hohen Investitionen jedoch häufig ein grosses Hindernis für den Einstieg in den Landwirtschaftssektor dar. Im Zusammenhang mit Spezialkulturen gibt es gegenwärtig zahlreiche Herausforderungen, namentlich die Anpassung an den Klimawandel, die Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel und die Erreichung des gesetzlichen Ziels zur Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der wirtschaftliche Druck des notwendigen Übergangs zu effizienteren und weniger arbeitsintensiven Anbaumethoden, der Kampf gegen eingeschleppte Krankheiten usw. Diese Herausforderungen erhöhen die Dringlichkeit, die Kulturen anzupassen, das heisst, das Pflanzenkapital zu erneuern und entsprechende Investitionen in obengenanntem Umfang in Erwägung zu ziehen. Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Anerkennt er die obengenannten Herausforderungen und die Dringlichkeit der Erneuerung des Pflanzenkapitals für Spezialkulturen?

2. Hält er resiliente Sorten für ein angemessenes Mittel, um das Ziel der Reduktion im Bereich der Pflanzenschutzmittel zu erreichen? Ist ihre Förderung wünschenswert?

3. Welche Massnahmen trifft der Bund zurzeit, um die notwendige Erneuerung des Pflanzenkapitals für Spezialkulturen zu unterstützen?

4. Welchen Einfluss haben die entsprechenden Massnahmen in der EU und ihren Mitgliedsstaaten auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktposition der Schweizer Spezialkulturen?

5. Ist der Bundesrat bereit, zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Erneuerung des Pflanzenkapitals in der Schweiz für Spezialkulturen in Erwägung zu ziehen, um das Ziel der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und die Wiederaufnahme der Debatte über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Der Bundesrat sieht den Anbau resistenter Sorten als eine von mehreren geeigneten Massnahmen, um dem Schädlings- und Krankheitsdruck auf die Kulturen zu reduzieren und damit zu einem geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beizutragen. Er unterstützt die Züchtung von mit Resistenzen ausgestatteten Sorten z.B. bei Äpfeln, Birnen, Reben und Aprikosen, die für die klimatischen und agronomischen Verhältnisse in der Schweiz geeignet sind. Resistente Sorten werden auch im Aktionsplan des Bundesrats zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln thematisiert. Unter anderem wurde eine Massnahme aufgenommen, mit der geprüft werden soll, wie der Anbau resistenter Kernobst- und Rebsorten und die Nachfrage nach den entsprechenden Produkten gestärkt werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund der hohen Investitionskosten für den Anbau neuer Obst- und Rebsorten und der Tatsache, dass die Kulturen erst nach einigen Jahren in die Vollertragsphase kommen.

3. Gemäss Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) kann der Bund für die Erneuerung von Dauerkulturen Investitionskredite gewähren. Diese Kredite sind rückzahlbare, zinslose Darlehen und betragen maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten nach Abzug von allfälligen Beiträgen durch die öffentliche Hand.

4. Die Europäische Union (EU) kann die Umstellung von Kulturen auf umweltfreundliche Sorten über einen finanziellen Beitrag an den Betriebsfonds der von ihren Mitgliedsstaaten anerkannten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse unterstützen. Sie kann zudem Beiträge ausrichten für die Umstrukturierung und die Sortenumstellung von europäischen Rebflächen. Die resistenten Sorten müssen, wie in der Schweiz auch, agronomische, handelsspezifische und geschmackliche Anforderungen ausreichend erfüllen, um sich auf dem Markt etablieren zu können. In dieser Hinsicht ist das Konsumverhalten entscheidend für die Ausdehnung der Pflanzungen von resistenten Sorten. Entsprechend haben die EU-Beiträge für Rebsortenumstellungen keinen entscheidenden Effekt auf die Wettbewerbsbedingungen auf dem Schweizer Weinmarkt mit seiner schon jetzt reichen Produktpalette. Was die Schweizer Produktion von Früchten, Gemüse und Beeren betrifft, so profitiert diese neben den gegenüber der EU vergleichsweise hohen Direktzahlungen zusätzlich von einem starken Grenzschutz. Folglich werden die Wettbewerbsbedingungen auf dem Schweizer Markt für diese Produkte wenig von den Stützungsmassnahmen der EU beeinflusst.

5. Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" Massnahmen vor, die zur weiteren Senkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft beitragen. Wichtig ist, dass die ganze Wertschöpfungskette von den Produzentinnen und Produzenten bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten einen Beitrag zur Zielerreichung leistet.

Antwort des Bundesrates.

Erneuerung des Pflanzenkapitals. Massnahmen des Bundes, die nach den Volksabstimmungen vom 13. Juni 2021 sinnvoll sind | Lexipedia | Lexipedia