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21.3739 · Motion · 2021-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit der Post in ihrer Strategie für die Jahre 2025-2028 zu verankern. Der Weg, den die Post mit ihrer Strategie "Post von morgen" (2021-2024) eingeschlagen hat, soll weitergeführt werden. Die Post soll auch in Zukunft die Grundversorgung aus eigener Kraft finanzieren können. Die Frage der Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots der PostFinance und einer möglichen Privatisierung soll nicht Teil dieses Auftrages sein und separat abgehandelt werden.

Begründung

Das Umfeld der Post hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten stark verändert. Die Briefmengen und Schaltergeschäfte brechen ein, und ein Ende dieser Tendenz ist nicht abzusehen. Der Paketmarkt kennt zwar ein starkes Wachstum. Da die Post aber in diesem Bereich keine Monopolstellung hat, sind die Margen entsprechend klein. Diese Entwicklung hat klare Auswirkungen auf den Gewinn der Post (178 Millionen im J. 2020, 255 im J. 2019).

Die Bemühungen der Postleitung, auch in Zukunft ein auf dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit beruhender Service Public anzubieten, sind begrüssenswert und zu unterstützen. Die Modernisierungsschritte der letzten Jahre müssen fortgeführt werden. Die Strategie der Post für die Jahre 2021-2024 ("Post von morgen") geht in die richtige Richtung. Sie sieht eine Stärkung der finanziellen Autonomie der Post, u.a. dank einer engeren - aber nichtdiskriminierenden - Zusammenarbeit mit privaten Akteuren, vor.

In seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats 19.3532 legt der Bundesrat mehrere Optionen vor, wie die Grundversorgung der Post an die neuen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft angepasst werden könnte, ohne das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit zu verwerfen: Technologieneutrale Vorgaben, Anpassung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr, Berücksichtigung der neuen Mobilitätsentwicklungen der Bevölkerung, Frequenz der Brief-Verteilung, usw. All diese Optionen, welche zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Post beitragen könnten, sollen geprüft werden. Wichtig ist, dass die Post mehr Spielraum erhält, um ihre Dienstleistungen modernisieren zu können, ohne dabei Qualitätseinbussen für die Bürgerinnen und Bürger zu verursachen.

Die Diskussionen um die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots der PostFinance und ihrer Privatisierung sind weiter fortgeschritten und sollen separat durchgeführt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats 19.3532 festgehalten hat, erachtet er eine breite Diskussion über die künftige Ausgestaltung und Finanzierung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen als unerlässlich.

Die Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) sieht vor, PostFinance die selbstständige Gewährung von Hypotheken und Krediten an Dritte zu ermöglichen. Der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (und damit indirekt des Bundes) an PostFinance flankiert werden. Die Privatisierung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Auswirkungen des Ausscheidens von PostFinance aus dem Postkonzern auf die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs geklärt sind.

Mit der Einsetzung der "Expertenkommission Grundversorgung Post" wurde der erste konkrete Schritt rund um die Neuorganisation der Grundversorgung unternommen.

Die Motion strebt eine Vorwegnahme der Finanzierungsfrage durch das Festschreiben des Eigenwirtschaftlichkeitsprinzips in der Unternehmensstrategie der Post nach dem Horizont 2024 an. Hierzu ist Folgendes zu bemerken:

- Der Bundesrat entscheidet nicht über die Unternehmensstrategie der Post. Als Steuerungsinstrument stehen ihm die strategischen Ziele zur Verfügung. Bei der Formulierung der strategischen Ziele ist der Bundesrat an den geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen gebunden.

- Das Eigenwirtschaftlichkeitsprinzip ist im Postgesetz (PG) verankert.

- Anlässlich der vom Bundesrat angestossenen grundsätzlichen Diskussion über die Zukunft der postalischen Grundversorgung wird zu prüfen sein, ob das Eigenwirtschaftlichkeitsprinzip angesichts der Dynamik von Kundenverhalten und Technologie noch die nachhaltigste Form der Finanzierung für eine neu definierte Grundversorgung darstellt.

- Die POG-Revision ist unabhängig und zeitlich vor der PG-Revision anzugehen.

Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Motion als verfrüht und zu wenig auf den Gesamtkontext abgestimmt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.