21.3750 · Motion · 2021-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um moderne Agroforstwirtschaftsprojekte in der Schweiz zu unterstützen und auszuweiten. Er soll den aktuellen gesetzlichen Rahmen anpassen, um diesem landwirtschaftlichen System zu ermöglichen, seine vielen Vorteile sowohl für die Landwirtschaft als auch für das Klima und die Biodiversität zu entfalten. Die jetzige Gesetzgebung setzt Bäuerinnen und Bauern nicht genügend Anreize, Bäume und Sträucher in ihren Kulturen zu pflanzen, insbesondere Laubbäume, die auch für die Wertholzproduktion interessant sind. Bäume und Sträucher in agroforstwirtschaftlichen Systemen sind von jenen in Hecken oder Wäldern zu unterscheiden.
Begründung
Die moderne Agroforstwirtschaft verbindet die Lebensmittel- und Futtermittelproduktion mit Obstbaukulturen und mit der Produktion von Energie-, Nutz- und Düngeholz (fragmentiertes Zweigholz FZH). Agroforstsysteme bringen gleichzeitig den Kulturen, den Bäumen, den Böden und dem Wohl der Tiere einen Nutzen. Man spricht manchmal insofern von der Landwirtschaft auf mehreren Etagen, als die Wurzeln der Bäume unterirdisch unter den Feldern wachsen und "Netze zum Ressourceneinfang" bilden, die für die Bewässerung und den Zugang zu Licht und Nährstoffen nützlich sind.
Zudem reguliert die Agroforstwirtschaft die Umwelt und trägt so zum Schutz der Böden und des Wassers bei und hilft bei der Anpassung an die Klimaerwärmung. Sie ermöglicht insbesondere die Ausweitung ökologischer Korridore und die Verbindung zwischen Biodiversitätszonen. Die Agroforstwirtschaft hat auch einen Einfluss auf den Klimawandel, da sie die Speicherung von CO2 ermöglicht. Agroscope schreibt: "Würden 13,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz zu Agroforstsystemen umgewandelt, so könnten bis zu 13 Prozent der Treibhausgasemissionen des Sektors Landwirtschaft kompensiert werden."
Aus wirtschaftlicher Sicht ermöglicht die Agroforstwirtschaft, die Produktion und die Erträge zu diversifizieren. Gemäss BioAktuell.ch wurden "[im] langjährigen Mittel von Agroforstversuchsanlagen [...] im Agroforst-System 30 Prozent mehr Erträge als bei getrennten Wald- und Ackerflächen erzielt." Das Projekt "Agro4esterie", ein vom Bundesamt für Landwirtschaft unterstütztes interkantonales Projekt zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, ist ein gutes Beispiel für die Entwicklung dieser Praktiken in den Kantonen Neuenburg, Jura, Waadt und Genf. Rund hundert Projekte werden derzeit umgesetzt. Dieses moderne System zur Lebensmittelproduktion hat ein enormes Potenzial.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der modernen Agroforstwirtschaft für die Landwirtschaft bewusst. Dank ihrer positiven Auswirkungen auf die Verbesserung der Bodenstruktur, auf die Wasserverfügbarkeit für die Kulturen und auf die Artenvielfalt kann die Agroforstwirtschaft eine konkrete Antwort auf die Herausforderungen bieten, die der Klimawandel der Landwirtschaft stellt.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (BBl 2020 3955) vorgeschlagen, im Rahmen der Produktionssystembeiträge eine Massnahme zur Förderung der Agroforstwirtschaft zu unterstützen. Der Bundesrat schlägt demnach vor, das Anlegen und die Pflege von Agroforstflächen durch Direktzahlungen gezielt zu fördern.
Zudem finanziert der Bund im Rahmen der Programme zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (Art. 77a und 77b LwG; SR 910.1) das Projekt Agro4estry über einen Zeitraum von acht Jahren mit 6,9 Millionen Schweizer Franken. Das im Jahr 2020 gestartete Projekt unterstützt das Anlegen von modernen Agroforstparzellen auf 140 Westschweizer Betrieben mit einer Gesamtfläche von rund 280 Hektaren.
In der Frühjahrssession 2021 beschloss das Parlament, die Beratungen zur AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur Beantwortung des Postulats WAK-S "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" (20.3931) und des zusätzlichen Postulats WAK-N (21.3015) erstellt hat. Die Postulate verlangen, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt.
Da die Forderungen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurden und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei den Beratungen zur AP22+ in den Händen des Parlaments liegt, sieht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.