21.3761 · Motion · 2021-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, rasch ein Massnahmenpaket vorzubereiten, damit sich von struktureller Arbeitslosigkeit Betroffene durch die Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Förderung der Aus- und Weiterbildung gezielt auf ein neues Berufsfeld vorbereiten können.
Begründung
Die Aussichten für den Arbeitsmarkt hellen sich gemäss Seco auf. Es gebe weniger Arbeitslose als befürchtet, die Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung fielen tiefer aus als erwartet. Allerdings sei davon auszugehen, dass gewisse Branchen aufgrund der Krise sich nur sehr langsam erholen würden. Diese erfreuliche Entwicklung darf nicht darüber hinwegtäuschen: noch viele Erwerbstätige werden ihre Arbeit verlieren, etwa in der Luftfahrt oder im Gastgewerbe oder auch in der Industrie. Wer dort den Job verliert, hat keine Perspektiven und droht in die Langzeitarbeitslosigkeit abzugleiten.
Demgegenüber steht die demografische Entwicklung, die massiv an Schwung gewinnt. Das wird den Fachkräftemangel in gewissen Sektoren massiv verschärfen.
Gemäss der Antwort des Bundesrats auf meine Interpellation 20.4351 gehören die Förderung der Weiterbildung und die berufliche Umschulung nicht zum Grundauftrag der Arbeitslosenversicherung. Die ALV könne aber ermöglichen, fehlende Kompetenzen zu erwerben, wenn diese für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt nicht einer Höherqualifikation dienen. Diese Einschränkung verhindert in der Praxis sinnvolle Massnahmen für Menschen, die aufgrund einer strukturellen Veränderung in der Branche oder im bisherigen Berufsfeld keine Aussicht haben, zügig wieder eingegliedert zu werden. Dank der Möglichkeit, mittels Pilotversuchen von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen, kann das Anliegen rasch umgesetzt werden und Erfahrungen können gesammelt werden, wie das AVIG ggf. anzupassen sein wird. Mittels einer sofortigen Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit zu Beginn der Arbeitslosigkeit und der Bereitschaft, sich im Rahmen einer länger-dauernden Ausbildung zu engagieren, sind geeignete Bewerber auszuwählen. Sie sollen die Aus- und Weiterbildung bei gesichertem Einkommen nach den Ansätzen der Arbeitslosenversicherung absolvieren. Geprüft werden soll auch die finanzielle Unterstützung der Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen in Branchen mit Fachkräftemangel. Wiedererreichung der Arbeitsmarktfähigkeit statt Däumchen drehen ist das Motto.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Folgen der Covid-19-Krise trotz der leichten Entspannung der Lage auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor spürbar sind. Daher hat er eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um die besonders stark betroffenen Unternehmen sowie ihre Mitarbeitenden weiterhin gezielt zu unterstützen. Ausserdem hat der Bundesrat im Juni 2021 eine wirtschaftspolitische Transitionsstrategie genehmigt. Damit will er die Erholung der Wirtschaft nach der Aufhebung der Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Massnahmen mit bewährten Instrumenten begleiten und das langfristige Wachstumspotenzial der Schweiz steigern.
Seit dem Beginn der Covid-19-Krise hat die Arbeitslosenversicherung (ALV) die Unternehmen massiv mit Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) unterstützt, wodurch sich eine Konkurswelle und somit auch zahlreiche Entlassungen bisher vermeiden liessen. Im Rahmen der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit für die Weiterbildung der Mitarbeitenden nutzen. Durch diese berufliche Weiterbildung erlangen die Arbeitnehmenden Kenntnisse oder Fertigkeiten, die ihnen auch bei einem Stellenwechsel nützlich sein können. Die Weiterbildung soll nämlich nicht im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen. Die indirekten Kosten für diese Weiterbildung werden durch die KAE getragen. Da die Personen, die eine solche Weiterbildung besuchen, nicht bei der ALV angemeldet sind und die Weiterbildung vom Arbeitgeber finanziert wird, kann sie durchaus auch zu einer Höherqualifizierung führen. Diesbezüglich bestehen keine Einschränkungen seitens der ALV.
Es ist nicht Aufgabe der ALV, Grundausbildungen und Höherqualifizierungen für arbeitslos gemeldete Personen zu finanzieren. Ihr Ziel ist die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. So will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich jede und jeder auf Kosten der ALV ausbilden lassen kann. Wie in der Antwort auf die Interpellation Lohr 20.4351 bereits ausgeführt wurde, ermöglicht die ALV den versicherten Personen aber, fehlende Kompetenzen zu erwerben, die unerlässlich sind für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt, auch in anderen Branchen oder anderen Berufen, vorausgesetzt, dadurch kann die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Mit den Ausbildungszuschüssen (vgl. Art. 66a ff. AVIG, SR 837.0) kann die ALV unter gewissen Voraussetzungen zudem den Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe II erleichtern, insofern sie die indirekten Ausbildungskosten übernimmt.
2019 hat der Bundesrat zudem zusätzliche Massnahmen zur Unterstützung von schwervermittelbaren und älteren Arbeitslosen beschlossen. Die Kantone können innerhalb der bestehenden Strukturen neue Massnahmen zur Unterstützung dieser Zielgruppen umsetzen. Ausserdem wird zwischen 2020 und 2024 in einem Pilotversuch die Methode "Supported Employment" in der ALV getestet, bei der sich Job Coaches intensiv an der Stellensuche beteiligen und die Stellensuchenden sowie die Arbeitgeber auch nach dem Stellenantritt begleitet werden. Damit werden die Strukturen der ALV optimiert und noch besser auf die Bedürfnisse der stellensuchenden Personen ausgerichtet.
Diese zwei Massnahmen werden zudem in die Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials einfliessen, die das EJPD im Auftrag des Bundesrats zusammen mit dem WBF und unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner bis zum ersten Quartal 2024 erstellen wird. Gestützt auf diese Gesamtschau wird der Bundesrat entscheiden, ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind.
Was schliesslich die neu entstehenden Berufsfelder anbelangt, setzen sich Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt für ein ausreichendes Angebot in der Berufsbildung ein. Die Initiative zur Schaffung von Ausbildungsplätzen geht von den Betrieben aus. Dadurch sichern sie sich ihren eigenen Nachwuchs an Fachkräften. Kantonale Lehrstellenförderinnen und -förderer beraten die Betriebe bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Auch die Organisationen der Arbeitswelt setzen sich in ihren Branchen für die Nachwuchsförderung ein. Der Bund kann Projekte zur Lehrstellenförderung finanziell unterstützen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der geltende gesetzliche Rahmen der ALV sowie die erwähnten weiteren Massnahmen eine ausreichende Unterstützung für die Ausbildung und die berufliche Umschulung bieten, um die Folgen der Covid-19-Krise abzufedern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.