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21.3766 · Postulat · 2021-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die verschiedenen Szenarien für die Schweiz darzulegen, die eintreten könnten, falls international eine Mindeststeuer von mindestens 15 Prozent auf den Gewinnen von Unternehmen eingeführt wird. Er soll die Folgen für die Schweiz ausführen und die Massnahmen präsentieren, die er zu ergreifen gedenkt, falls die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine der möglichen Varianten von 15 Prozent, 18 Prozent oder 21 Prozent einführt. Dies sind die Zahlen, die von gewissen Staaten eingebracht wurden und die im Rahmen der Verhandlungen aufgenommen werden könnten.

In seinem Bericht soll der Bundesrat die Positionen erläutern, die er innerhalb der OECD zu vertreten gedenkt. Zudem soll er die Massnahmen beschreiben, die er ergreifen will, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu bewahren und gleichzeitig auf internationaler Ebene eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen und eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage sicherzustellen.

Da sich die G7-Finanzministerinnen und -minister kürzlich auf eine Mindeststeuer von mindestens 15 Prozent auf dem Gewinn von Unternehmen geeinigt haben, wird die Schweiz ihre Strategie zwingend anpassen müssen. Denn obwohl der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der OECD noch nicht besiegelt ist, werden die Grossmächte, die auch unsere hauptsächlichen Wirtschaftspartner sind, sehr wahrscheinlich einen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent beschliessen, und zwar falls nötig unilateral.

Zudem wird dieses Vorhaben voraussichtlich schnell vorankommen, da das Feld der Staaten, die dagegen sind, rasch kleiner wird. Luxemburg und die Niederlande haben zum Beispiel bereits erklärt, dass sie sich einem Steuersatz von 15 Prozent nicht widersetzen wollen.

Der Bundesrat hat sich immer für einen möglichst tiefen Steuersatz starkgemacht. Ist er bereit, seinen Standpunkt zu überdenken und diese Initiative willkommen zu heissen, die nur positive Auswirkungen auf die der öffentlichen Hand zur Verfügung stehenden Mittel hätte, womit gesellschafts-, gesundheits-, wirtschafts- und klimapolitische Herausforderungen besser bewältigt werden könnten? Das ist auch im Interesse unseres Landes.

Mehrere Kantone, die unlängst ihre Steuersätze im Rahmen der STAF-Steuerreform massiv gesenkt haben, werden sich unter dem Steuersatz von 15 Prozent befinden. Bekanntlich gehören diese Steuersätze zu den tiefsten der Welt und wurden einzig deshalb so festgelegt, um für multinationale Unternehmen attraktiv zu bleiben. Wäre es da nicht sinnvoll, in der Schweiz einen Mindeststeuersatz auf gleicher Höhe zu erwägen, wie sie die OECD beschliessen wird?

All diese Fragen rechtfertigen die Erstellung eines detaillierten Berichts.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 1. Juli 2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest. Die Eckwerte sehen eine moderate Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer sowie einen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent vor.

Für die Schweiz steht das Gesamtpaket der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den eigenen Standort im Zentrum, die nachhaltiges Wachstum fördern sollen. Im Rahmen der multilateralen Verhandlungen setzt sie sich für einen breit akzeptierten und weltweit einheitlich angewendeten Standard ein, da dies für die Unternehmen planerische Sicherheit und die Vermeidung eines Wirrwarrs nationaler Lösungen bedeutet. Bei der Umsetzung sollen die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.

Eine Einigung auf multilateraler Ebene wird bis Ende Jahr erwartet. Der Bundesrat wird nach Vorliegen dieser Einigung im Kontext der OECD/G20-Arbeiten eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schweiz vornehmen und über die nationale Umsetzung entscheiden. Dabei wird er sich an der Verfassung und den strategischen Zielsetzungen der Standortattraktivität, der internationalen Akzeptanz sowie der fiskalischen Ergiebigkeit orientieren. Der Mindeststeuersatz soll sich auf grosse multilaterale Konzerne beschränken. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die Steuern für sämtliche Unternehmen zu erhöhen.

Der Bundesrat geht derzeit davon aus, dass er im ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan befinden wird. Eine departementsübergreifende Projektorganisation erarbeitet derzeit die für diesen Entscheid erforderlichen Grundlagen, unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.