Warum plötzlich eine Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots von Postfinance ohne gleichzeitige Vollprivatisierung und ohne Prüfung der Grundversorgung?
21.3801 · Interpellation · 2021-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Überraschend kündigte der Bundesrat am 26. Mai 2021 in der Interpellationsbeantwortung 21.3137 die Verabschiedung der Botschaft zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) noch im 1. Halbjahr 2021 an. Dies offenbar mit Gewährung des vollen Kredit- und Hypothekarvergaberechts an PostFinance, aber ohne gleichzeitige Privatisierung und ohne Überprüfung des Grundauftrages.
In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Trifft es zu, dass der Bundesrat entgegen seinem Entscheid vom 21. Januar 2021 für die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots von PostFinance keine vorgängige Privatisierung von PostFinance und keine Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen mehr voraussetzt?
2. Weshalb will der Bundesrat dem Parlament die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots für PostFinance beantragen, ohne vorgängig eine gesamtheitliche Auslegeordnung zur Zukunft von PostFinance vorzunehmen, nachdem er selber die "Expertenkommission Grundversorgung Post" mit diesem Ziel eingesetzt hat?
4. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt ohne vorher erfolgte Vollprivatisierung nicht wettbewerbsverzerrend und stabilitätsgefährdend für den Finanzplatz ausfällt?
5. Auf welche Verfassungsgrundlage stützt sich der Bundesrat mit seinem Entscheid zur Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots, nachdem ein vom Bundesrat eingeholtes Gutachten des Bundesamts für Justiz unmissverständlich festhält, dass die Verfassungsgrundlage für eine Postbank fehlt, aber zwingend nötig ist?
6. Wie will der Bundesrat die Marktfähigkeit von PostFinance mit den notwendigen Eigenmitteln sicherstellen, ohne ihr durch die staatliche Zusicherung des fehlenden Kapitals von rund 3 Milliarden Franken einen unstatthaften Wettbewerbsvorteil mit Steuergeldern zu verschaffen?
7. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass ein zeitgemässer Grundversorgungsauftrag für Zahlungsverkehrsdienstleistungen öffentlich ausgeschrieben werden könnte und müsste?
Begründung
Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 entschieden, die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots für PostFinance mit deren Privatisierung zu flankieren. Aufgrund der Herauslösung von PostFinance aus dem Postkonzern folgt das Erfordernis einer Neuorganisation der Grundversorgungsaufträge mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen.
Mit der angekündigten Abgabe der kapital- und stimmenmässigen Mehrheit der Post und damit des Bundes an PostFinance reagierte der Bundesrat auf die Kritik an seiner Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des POG. Gegenüber der Absicht, PostFinance ohne vorgängige Vollprivatisierung den Eintritt in den Kredit- und Hypothekarmarkt zu ermöglichen, äusserten zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer schwerwiegende Bedenken. Diese betrafen die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens, beanstandeten wettbewerbsverzerrende Effekte und prognostizierten eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität.
In Folge seiner Privatisierungsankündigung beauftragte der Bundesrat die zuständigen Behörden mit Abklärungen zur Privatisierung von PostFinance und zur vorgängigen Änderung des Postgesetzes (PG). Am 18. März 2021 setzte er zudem eine "Expertenkommission Grundversorgung Post" ein. Der Bundesrat zeigte sich damit scheinbar einsichtig und anerkannte, dass die zukünftige Ausgestaltung des Geschäftsmodells von PostFinance auf einer Gesamtschau, inklusive politisch neu definierter Grundversorgung basieren muss.
Seit dem 26. Mai 2021 ist dies plötzlich wieder in Frage gestellt. In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3137 von Nationalrätin Kaja Christ kündigte der Bundesrat an, die Botschaft zur Teilrevision des POG bereits im 1. Halbjahr 2021 zu verabschieden. Damit torpediert er sein bisheriges Vorgehen in zweifacher Hinsicht.
Erstens beabsichtigt der Bundesrat offensichtlich erneut, PostFinance ohne vorgängige, dringend nötige Auslegeordnung zur Zukunft der Grundversorgung vorzeitig in den Kredit- und Hypothekarmarkt eintreten zu lassen. Indem der Bundesrat auf die zeitlich vorgelagerte Vollprivatisierung von PostFinance verzichtet, nimmt er Wettbewerbsverzerrungen, eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität und die Verfassungswidrigkeit einer staatlichen Postbank in Kauf.
Zweitens desavouiert der Bundesrat mit diesem Vorgehen die von ihm selber im letzten März eingesetzte
Expertenkommission. Anstatt ihre Überlegungen zur Ausgestaltung einer zukunftsträchtigen und ausschreibungsfähigen postalischen Grundversorgung abzuwarten, schafft der Bundesrat mit der Teilrevision des POG vorzeitig Fakten. Dies zum Nachteil des funktionierenden Finanzsystems, der Wettbewerbsfähigkleit und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit Beschluss vom 20. Januar 2021 hat der Bundesrat entschieden, zusätzlich zur Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots die Privatisierung von PostFinance und die Neuorganisation der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen anzustreben. Die entsprechende Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) wurde am 30. Juni 2021 verabschiedet. Die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post an PostFinance und die damit einhergehende Herauslösung von PostFinance aus dem Postkonzern kann jedoch erst erfolgen, wenn mit der Änderung des Postgesetzes (PG) die Grundversorgung neu geregelt ist, und wenn eine Beteiligung für private Investoren an PostFinance attraktiv genug ist.
2. Die "Expertenkommission Grundversorgung Post" befasst sich mit der Neugestaltung der Grundversorgung im gesamten Tätigkeitsbereich der Post. Die Richtung für die Weiterentwicklung von PostFinance hat der Bundesrat bereits mit seinem Entscheid vom 20. Januar 2021 vorgegeben: Zunächst Umwandlung in eine vollwertige inlandorientierte Geschäftsbank, anschliessend - sobald die wirtschaftlichen und regulatorischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind - Privatisierung.
3. Bei seinem Entscheid zur Privatisierung von PostFinance hat der Bundesrat die gewichtigen Einwände aus der Vernehmlassung (Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität) berücksichtigt. Wie bereits unter Frage 1 dargelegt, kann die Privatisierung von PostFinance erst erfolgen, wenn potenzielle Investoren vom Gewinnpotenzial der PostFinance überzeugt sind, wozu der Eintritt in den Hypothekar- und Kreditmarkt beiträgt.
Ein Aufschieben der POG-Revision bis zum Zeitpunkt, in dem die PG-Revision entscheidreif ist, steht für den Bundesrat nicht zur Diskussion, weil ein Zuwarten eine weitere Verschlechterung der Ertragskraft von PostFinance zur Folge hätte. Die Finanzmarktstabilität ist aus Sicht des Bundesrates durch den Markteintritt von PostFinance nicht gefährdet.
4. Gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Vincent Martenet von der Universität Lausanne vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Kredit- und Hypothekarvergabe durch PostFinance - mit Beschränkung auf das Volumen der Kundeneinlagen aus der Grundversorgung - mit dem Verfassungsrecht (Art. 92 BV) in Einklang steht.
5. Die zeitlich und umfangmässig beschränkte Kapitalisierungszusicherung des Bundes an die Post in der Höhe von 1,7 Milliarden Franken widerspiegelt die Verpflichtung des Bundes als Gewährleister der Grundversorgung und als Eigentümer, für eine ausreichende Kapitalisierung von Post inkl. PostFinance zu sorgen. Die Erfüllung der Eigenmittelanforderungen ist primär durch die Post und PostFinance sicherzustellen. Aufgrund der verminderten Ertragskraft ist es ihnen nicht möglich, die aus den Anforderungen der FINMA resultierende Notfallkapitallücke vollständig und zeitgerecht zu decken. Deshalb kommt hier subsidiär die Kapitalisierungszusicherung zum Tragen. Um eine Wettbewerbs-verzerrung zu vermeiden, muss die Post die Kapitalisierungszusicherung marktgerecht abgelten.
6. Die "Expertenkommission Grundversorgung Post" erarbeitet bis Ende Jahr konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten. Diese bilden eine Grundlage für die anstehende politische Diskussion über die Grundversorgung der Zukunft, welche im Rahmen einer Revision des Postgesetzes (PG) festzulegen sein wird.
Antwort des Bundesrates.