Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens Schweiz-EU durch den Bundesrat. Welche Folgen für die Nordwestschweiz und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit?
21.3802 · Interpellation · 2021-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Seit 2002 entwickelt sich der Bilaterale Weg der Schweiz mit der EU erfolgreich. Er trägt entscheidend zum Wohlstand und zur wirtschaftlichen Prosperität der Schweiz bei. Dies gilt ganz besonders für die export- und innovationsstarke Nordwestschweiz im Dreiland Schweiz - Frankreich - Deutschland für welche die grenzüberschreitenden Beziehungen, die Mitarbeit in verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien und der bilaterale Austausch täglich von Bedeutung sind.
Aus der Sicht der Nordwestschweiz müssen der bilaterale Weg und die Beziehungen Schweiz-EU insgesamt gesichert, stabilisiert und weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund nimmt man in der Nordwestschweiz den Beschluss des Bundesrates vom 26. Mai 2021, kein institutionelles Abkommen Schweiz-EU abzuschliessen, konsterniert und mit grosser Sorge zur Kenntnis.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie und in welchem Rahmen wird der Bundesrat die Grenzkantone, welche besonders vom Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens CH-EU betroffen sind, zeitnah über die Auswirkungen informieren? Und ist der Bundesrat bereit, nach 1994 (BBI 1994 II 620) wieder einen neuen Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit konkreten Massnahmen vorzulegen?
2. Welche konkreten, kurz- und mittelfristigen Folgen des Scheiterns der Verhandlungen sieht der Bundesrat für die in allen Bereichen erfolgreich vernetzten Grenzregionen der Schweiz, die von zwei Dritteln der Kantone und insbesondere auch von den Nordwestschweizer Kantonen gebildet werden, und wie gedenkt er diese zu aufzufangen resp. zu vermeiden?
3. Welche konkreten nächsten Schritte plant der Bundesrat, damit sowohl der Ist-Zustand, als auch der Ausbau des Markzugangs zum europäischen Binnenmarkt gesichert werden kann? Auf welcher Terminschiene plant er diese Schritte und wie werden die betroffenen Regionen einbezogen?
4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die jeweilige anstehende Aktualisierung des MRA für alle 20 betroffenen Branchen, insbesondere die Medizinaltechnik, Medizinprodukte, etc. gewährleistet bleibt?
5. Die voll assoziierte Teilnahme am Horizon-Programm (2021-27) der EU ist insbesondere für den Bildungs-, Forschungs- und lnnovationsstandort Nordwestschweiz zentral. Auf die Frage 21.7400 Brenzikofer hält der Bundesrat fest, dass er die Konsequenzen nicht abschätzen kann, solange die Position der EU nicht definitiv bekannt sei. Was bedeutet das konkret, zeitlich und welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um das Assoziierungsabkommen erfolgreich abzuschliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./3. Der Bundesrat pflegt einen regelmässigen Dialog mit den Kantonen zu aussenwirtschaftspolitischen und europapolitischen Themen. So findet beispielsweise im Rahmen des 2012 eingerichteten Europadialogs ein regelmässiger Austausch über die Entwicklungen in den Beziehungen mit der EU statt.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der EU-Binnenmarkt sind von zentraler Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft. Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Die grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten sind im Handel mit der EU besonders ausgeprägt, was auch Dank der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglicht wird. Aus Sicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen. Der Bundesrat ist bestrebt, die Partnerschaft mit der EU auf Basis des bilateralen Vertragswerks fortzusetzen und wo möglich und im gegenseitigen Interesse auszubauen. Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für die gesamte Schweiz einschliesslich der Grenzregionen zu gewährleisten.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des institutionellen Abkommens auch mit Nachteilen verbunden ist. Diese weist er in seinem Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen vom 26. Mai 2021 aus (Ziff. 3.5). Die Grenzregionen könnten aufgrund ihrer ausgeprägten Vernetzung mit den Wirtschaftsräumen der Nachbarstaaten stärker von gewissen Nachteilen betroffen sein. Die Folgen hängen aber auch von der Reaktion der EU sowie der zukünftigen Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts ab. Grundsätzlich haben aber die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auch ohne institutionelles Rahmenabkommen weiterhin Bestand. In Erfüllung der Postulate 13.3151 Aeschi Thomas, 14.4080 Grüne Fraktion und 17.4147 Naef erarbeitet der Bundesrat derzeit einen Bericht zu den Beziehungen mit der EU. Dieser wird eine Beurteilung der Beziehungen der Schweiz zur EU vornehmen sowie Massnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zum EU-Binnenmarkt und einer guten Zusammenarbeit mit der EU umfassen.
4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es im beidseitigen Interesse ist, die bestehenden Abkommen mit der EU weiterhin zu aktualisieren. Dies gilt auch in Bezug auf die Medizinprodukte für das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, MRA. Für die Schweiz geht es darum, bei technischen Regulierungen alle Abweichungen zwischen Schweizer und EU-Recht zu vermeiden, die nicht absolut notwendig sind.
Jede materielle Abweichung könnte die Kosten für die Wirtschaftsakteure erhöhen und neue Hindernisse im bilateralen Handel verursachen. Der Zugang zum Binnenmarkt der EU und die Beseitigung technischer Handelshemmnisse in den vom MRA abgedeckten Sektoren können jedoch nicht durch einseitige Massnahmen der Schweiz erreicht werden.
Dazu braucht es ein Abkommen mit der EU, welches das Schweizer Recht als gleichwertig zum EU-Recht anerkannt. Derzeit setzt sich die Schweiz in Gesprächen mit der EU dafür ein, dass zumindest nach altem EU-Recht bereits zertifizierte Medizinprodukte weiterhin vom MRA profitieren können.
5. Die Europäische Kommission hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 12. Juli informiert, dass die Schweiz im Jahr und bis auf weiteres für alle Ausschreibungen von Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen den Status eines nicht-assoziierten Drittstaates hat. Die Frage einer Assoziierung der Schweiz an "Horizon Europe" wird seitens der EU in den Kontext der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gestellt. Entsprechend besteht noch kein Mandat der EU für Verhandlungen mit der Schweiz. Der Bundesrat strebt nach wie vor eine baldige Assoziierung an "Horizon Europe" an. Mit der Genehmigung der finanziellen Mittel in der Höhe von 6,15 Mrd. Schweizerfranken und der Verabschiedung des Verhandlungsmandates sind in der Schweiz alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um mit der EU über die Assoziierung der Schweiz an "Horizon Europe" und den damit verbundenen Programmen umgehend Verhandlungen aufnehmen zu können. Gleichzeitig erlaubt der Bundesbeschluss zum Horizon-Paket 2021-2027 und die am 1. März in Kraft getretene revidierte "Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation" die direkte Bundesfinanzierung von Schweizer Teilnahmen an von der EU positiv evaluierten Verbundprojekten sowie Schweizer Projekten beim Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC).
Antwort des Bundesrates.