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Schutz von Minderheitenrechten und Klima in der Arktis. Strategie der Schweiz im Arktischen Rat

21.3808 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der "Ottawa Declaration" von 1996, dem Gründungsdokument des Arktischen Rats, hat dieser zum Ziel, die Kooperation und Koordination der acht Anrainerstaaten sowie der indigenen Gemeinschaften der Arktis zu gemeinsamen Themen, insbesondere zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz, zu verbessern. In jüngster Zeit haben wirtschaftliche und militärische Fragen in der Arktis an Bedeutung gewonnen und die machtpolitischen Spannungen zugenommen. Die Schweiz hat seit 2017 Beobachterstatus im Arktischen Rat. Im Mai 2021 übernahm Russland für zwei Jahre den Vorsitz des Arktischen Rats. Russland präsentierte kürzlich seine neue Arktisstrategie, die eine starke Expansion in der Arktis vorsieht. Auch die USA wollen ihre wirtschaftliche und militärische Stellung in der Arktis stärken.

Bereits heute leiden zahlreiche indigene Gemeinschaften in der Arktis unter der Verdrängung unter dem Ausbau von Infrastrukturprojekten auf ihren Territorien und der damit verbundenen Umweltverschmutzung.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Haltung vertritt der Bundesrat in Bezug auf zunehmende Besitzansprüche und die steigende wirtschaftliche Nutzung der Arktis? Wie sind diese mit dem Ziel nach Frieden und Sicherheit in der Region vereinbar?

2. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Schweiz im Arktischen Rat?

3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass wirtschaftliche und militärische Belange im Rahmen des Forums geregelt werden sollten?

4. Wie setzt sich die Schweiz für den Schutz der Zivilgesellschaften und der Rechte der indigenen Gemeinschaften in der Arktis und deren Anrainerstaaten ein?

5. Wie engagiert sich die Schweiz für einen adäquaten Einbezug der indigenen Gemeinschaften im Rat?

6. Wie kann die Schweiz innerhalb des Arktischen Rats Einfluss auf den Schutz der Umwelt und die Wahrung der Rechte der indigenen Gemeinschaften der Arktis sowie der Zivilgesellschaften nehmen?

7. Was unternimmt die Schweiz für bedrohte Menschenrechtsverteidiger/innen, insbesondere in der Russischen Föderation, welche sich für die Rechte von Indigenen in der Arktis einsetzen?

8. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Schweizer Unternehmen keinen Beitrag zu Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen im fragilen Ökosystem der Arktis leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Trotz des grossen wirtschaftlichen Potenzials und der offenen Fragen zum rechtlichen Status der Seewege haben die Akteure in der Region ein Interesse daran, miteinander zu kooperieren und die allgemeine Stabilität zu wahren. Die Schweiz verfügt über wissenschaftliche Expertise, die sie in die nachhaltige Entwicklung der Region einbringt, insbesondere im Rahmen des Arktischen Rates. Dieses Engagement ermöglicht es der CH, eine Rolle bei der Förderung der Anerkennung der universellen Bedeutung der Region und der friedlichen internationalen Zusammenarbeit zu spielen.

2) Als Beobachterin im Arktischen Rat setzt sich die Schweiz dafür ein, wissenschaftliche Erkenntnisse zu fördern und die negativen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Veränderungen in der Arktis zu begrenzen. Durch den Beobachterstatus können Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Arbeitsgruppen des Rates teilnehmen und Beiträge leisten.

3) Militärische Fragen werden bewusst aus dem Rat ausgeschlossen, um das reibungslose Funktionieren der arktischen Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Aufnahme dieser Themen in den Arktischen Rat würde das Risiko bergen, ihn und damit die gesamte arktische Governance zu lähmen. Wirtschaftliche Fragen werden im Rat unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Entwicklung behandelt, insbesondere in der Sustainable Development Working Group (SDWG), in der die Schweiz mit einem Experten vertreten ist.

4) und 5) und 7) Eine angemessene Vertretung der indigenen Völker im Arktischen Rat wird durch das Sekretariat für indigene Völker des Arktischen Rates sichergestellt. Indigene Völker werden durch ihre eigenen Organisationen vertreten, die einen besonderen Status haben ("Ständige Teilnehmer"). Die Schweiz hört mit Interesse den arktischen Ländern und der Ständigen Teilnehmern des Rates zu. Darüber hinaus steht die Schweiz auch in Kontakt mit nichtoffiziellen Vertretern und NGOs. Im Sinne der Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 setzt sich das EDA für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger ein. Wichtig ist beispielsweise der regelmässige Kontakt des schweizerischen Aussennetzes und des EDA mit entsprechenden Personen und Organisationen, um rasch auf allfällige Entwicklungen reagieren zu können.

6) Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der betroffenen Anrainerstaaten, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz des Ökosystems und der Rechte der indigenen Völker und Zivilgesellschaften zu treffen. Es ist wichtig, dass die Völker der Arktis bei allen Bergbauaktivitäten in der Region umfassend konsultiert werden. Die UN-Deklaration über die Rechte der indigenen Völker, die 2007 verabschiedet wurde, garantiert die individuellen und kollektiven kulturellen und wirtschaftlichen Rechte indigener Völker. Dazu gehört auch das Recht auf Anhörung, zum Beispiel zu Vorschlägen für industrielle Aktivitäten in der Region.

8) Der grösste Teil der arktischen Region unterliegt der Souveränität der Anrainerstaaten. Schweizer Unternehmen müssen für jede wirtschaftliche Tätigkeit in dieser Region die nationalen Vorschriften und Genehmigungsverfahren einhalten. Es versteht sich von selbst, dass Schweizer Unternehmen den internationalen Rechtsrahmen, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, einhalten müssen. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen ihre Verantwortung gemäss international anerkannten CSR-Standards und -Richtlinien wahrnehmen. So empfehlen beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte die Einhaltung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Insbesondere auf der Grundlage des Aktionsplans zur Unternehmensverantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023 führt der Bund verschiedene Aktionen durch, um das Bewusstsein zu schärfen und die Rohstoffunternehmen bei einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu unterstützen.

Antwort des Bundesrates.

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