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21.3830 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Jeweils im Sommer entwickeln sich die Grünflächen entlang der Autobahnen und entlang der Eisenbahnen zu wahren Biodiversitätszerstörflächen. Weil diese Grünflächen viel zu spät oder gar nicht gemäht werden können Neophyten im grossen Stil versamen. Durch diese massive Verbreitung der Neophyten und anderer Unkräuter werden heimische Pflanzen verdrängt. Die Biodiversität leidet. Des weiteren ist die Giftigkeit gewisser Pflanzen ein grosses Problem. Denn durch das Absamen gelangen sie in die Landwirtschaftsflächen und somit ins Futter für die Tiere. Diese Problematik wirft mehrere Fragen auf:

1. Wie viel Grünfläche entlang der Bahninfrastruktur wird nicht landwirtschaftlich genutzt?

2. Wie erachtet der Bundesrat das Potenzial zur ökologischer Aufwertung und Förderung der Biodiversität auf Flächen entlang dem Schienennetz welches momentan nicht landwirtschaftlich genutzt wird?

3. Gibt es Vorgaben wie die SBB ihre Grünflächen pflegen muss um die Biodiversität zu erhöhen?

4. Was macht die SBB um auf ihren Grünflächen die Neophyten zu bekämpfen und die Verbreitung zu minimieren?

5. Werden zur Pflege der Bahninfrastruktur auf den Grün und Schotterflächen noch Herbizide eingesetzt?

6. Wie hoch ist der reine Pflegeaufwand der Grünflächen beim Schienennetz?

7. Weshalb werden Eisenbahn und Autobahnböschungen weiterhin gemulcht, obwohl das nachweislich für die Biodiversität und Kleinstlebewesen schädlich ist.

8. Was für Massnahmen unternimmt das ASTRA damit die Biodiversität entlang von dem Nationalstrassennetz aufgewertet werden kann.

9. Was unternimmt das ASTRA um die Verbreitung von Neophyten und nicht einheimischen Pflanzen zu verhindern?

10. Ist sich das ASTRA bewusst das sich durch ihre eingeschränkte und falsche Pflege der Grünflächen Neophyten und Unkräuter auf die angrenzenden Landwirtschaftsflächen verbreiten? Wer trägt hier die Folgekosten?

11. Wie hoch ist der reine Pflegeaufwand der Grünflächen beim Nationalstrassennetz?

12. Was unternimmt der Bundesrat gegen den Rückgang der Biodiversitätsflächen auf den Grünflächen der Autobahn und der Eisenbahn?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Dem Bundesrat liegen keine entsprechenden Angaben vor.

2. Das Potential zur ökologischen Aufwertung und Förderung der Biodiversität ist stellenweise vorhanden. Wo relevantes Potential gegeben ist und die Sicherheit des Schienenverkehrs nicht tangiert ist, erfolgen die entsprechenden Aufwertungsmassnahmen gemäss Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS).

3. Ja. Es gibt Normen und bahninterne Regeln zum fachgerechten Unterhalt der Grünflächen entlang der Bahn. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2021-2024 ist die SBB zudem in der Pflicht, die Massnahmen aus dem AP SBS umzusetzen. Dabei müssen Grünflächen unter anderem entsprechend dem jeweilig auf der Fläche gesetzten Ziel zur Biodiversitätssteigerung gepflegt werden, mit dem mittelfristigen Ziel, mindestens 20 Prozent der Grünflächen natürlich oder naturnah zu erhalten.

4. Neophytenbestände werden in einer Datenbank erfasst und gemäss SBB-internem Konzept bekämpft. Sie werden insbesondere entfernt, wenn sie zum Problem werden für die Sicherheit des Personals und der Infrastruktur, sowie im Rahmen von Bauvorhaben.

5. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Betriebstauglichkeit des Bahntrasses wird die Schotterfläche vegetationsfrei gehalten. Dazu wird - bei abnehmender Tendenz - eine minimale Menge an Herbiziden eingesetzt. Die SBB hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Unterhalt in naher Zukunft möglichst ohne Herbizid-Einsatz zu bewältigen. Im Sicherheitsstreifen (Grünflächen) findet ausser zur Neophytenbekämpfung kein Herbizideinsatz statt.

6. Dieser Aufwand ist dem Bundesrat nicht bekannt.

7. Heute werden sowohl bei der Bahn wie bei der Strasse unterschiedliche Unterhaltsmethoden angewandt. Der Pflegeaufwand (Effizienz) und die Kosten, aber stellenweise auch die Sicherheit sind die Hauptgründe dafür, dass viele Flächen maschinell gemulcht werden. Auf einzelnen Abschnitten ist das maschinelle Mulchen zudem die zweckmässigste Möglichkeit der Bewirtschaftung (Zugänglichkeit, Sicherheit).

8. Im Rahmen des AP SBS werden 20 Prozent der Grünräume der Nationalstrasse als Biodiversitätsflächen identifiziert und entsprechend gepflegt. Die Pflege erfolgt auf Basis der Richtlinie "18007 - Grünräume an Nationalstrassen" des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).

9. Die Bekämpfung der invasiven Neophyten und der einheimischen Problempflanzen basiert auf der Biodiversitätsstrategie des Bundes. Diese Vorgaben sind in diversen Richtlinien und Merkblättern des ASTRA festgehalten und werden von den Strassenunterhaltsdiensten (Gebietseinheiten) im Rahmen des Unterhaltes der Grünflächen umgesetzt. Sie sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit den Gebietseinheiten für den betrieblichen Unterhalt der Grünflächen der Nationalstrasse. Zusätzlich hält man sich bei der Bekämpfung an die Empfehlungen der "Arbeitsgruppe invasive Neobiota" (AGIN). In Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden werden zusätzliche Projekte unterstützt und finanziert, welche das Ziel haben, gemeinsam die Neophyten zu bekämpfen. Eines dieser Projekte ist die automatisierte Erfassung invasiver Neophyten an Autobahnen. Es liefert durch die automatisierte Arterkennung gut reproduzierbare, räumlich hoch aufgelöste Verbreitungskarten. Die Gesamtkoordination all dieser Arbeiten obliegt dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Neben der Berücksichtigung und Umsetzung aller gesetzlichen und normativen Vorgaben werden zusätzliche Massnahmen ergriffen wie z.B. die Umsetzung der "schwarzen Mitte". Diese Massnahme erfolgt im Zuge von Erhaltungsprojekten. Dabei wird, wenn dies technisch möglich ist, der grüne Mittelstreifen durch einen Belag ersetzt. Dies verhindert die Ansiedlung von Neophyten auf dem Mittelstreifen.

10. Das ASTRA nimmt die Bekämpfung von Neophyten ernst. Die Bekämpfung erfolgt mit diversen Massnahmen gesetzeskonform und basiert auf der Biodiversitätsstrategie des Bundes (vgl. dazu Ziff. 9). Die Frage nach den Folgekosten stellt sich damit gar nicht erst.

11. Der Pflegeaufwand für die Grünflächen entlang der Nationalstrassen beträgt pro Jahr rund 36 Mio. Franken.

12. Der Bundesrat hat eine "Strategie Biodiversität" erlassen. Im Bereich Nationalstrassen wird diese Strategie vom ASTRA bzw. von den Gebietseinheiten umgesetzt. Die Entwicklung wird jährlich rapportiert. Im Bereich Eisenbahn wurde das Thema Biodiversität gemäss AP SBS in die Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen aufgenommen. In der jährlichen Berichterstattung werden die ISB aufzeigen, was sie in diesem Bereich erreicht haben und wie die weiteren Massnahmen zur Förderung der Biodiversität aussehen.

Antwort des Bundesrates.