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21.3859 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat die (rechtlich unverbindlichen) Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) einstimmig. Seither arbeitet ein Teil der Staaten an deren Umsetzung, u.a. mittels Nationaler Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), so auch die Schweiz.

Die nationalen Umsetzungen erfolgen in der Regel in nicht rechtsverbindlicher Form, und die unterschiedlichen NAP gewährleisten keine internationale Einheitlichkeit und damit - sowohl für Betroffene als auch für Unternehmen - keine Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit. Gemäss Kommentar zu Leitprinzip 3 sollten die Staaten im Sinne eines 'smart mix' jedoch "eine intelligente Mischung nationaler und internationaler, bindender und freiwilliger Massnahmen in Erwägung ziehen".

Die internationale und gleichzeitig verbindliche Achse hat in den bisherigen Bemühungen weitgehend gefehlt. Sie ist jedoch unabdingbar, um den auf der Basis der UNGP begonnenen Prozess erfolgreich weiterzuführen und abzusichern. Der einzige Prozess in dieser Stossrichtung ist die seit 2015 laufende Ausarbeitung des UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte.

Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die UNGP zwar einen wichtigen Baustein bilden, aber bei weitem nicht das einzige Instrument bleiben können, das den Staaten ermöglicht, ihre menschenrechtliche Schutz- und Erfüllungspflicht im wirtschaftlichen Kontext umzusetzen?

2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein internationales verbindliches Instrument unabdingbar ist, um den Schutz der Menschenrechte und den Zugang zu Wiedergutmachung ausreichend zu garantieren, um effektive Rechts- und Wettbewerbsgleichheit herzustellen und für von den UNGP nicht behandelte Themen einheitliche und verbindliche Lösungen zu finden?

3. Ist der Bundesrat bereit, hierzu am entstehenden UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte als komplementärem Instrument zu den UNGP aktiv und inhaltlich konkret mitzuwirken?

4. Ist der Bundesrat bereit, hierzu der Schweizer Delegation ein Verhandlungsmandat für die nächste Verhandlungsrunde im Oktober 2021 zu erteilen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiterhin den Referenzrahmen darstellen. Sie geniessen die breite Unterstützung der Staaten, des Privatsektors und in der Zivilgesellschaft. Die Staaten können im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte geeignete gesetzliche oder andere Massnahmen ergreifen, um Verstösse von Unternehmen zu verhindern oder wiedergutzumachen. Die Leitprinzipien geben folglich die Art der Massnahmen, welche Staaten ergreifen können, nicht vor. Die vom Bundesrat umgesetzten Massnahmen sind, wie in der Aussenpolitischen Strategie erwähnt, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2020-2023) dargelegt.

2. Der Bundesrat ist nicht grundsätzlich gegen international verbindliche Massnahmen. Er ist hingegen der Meinung, dass der in der UNO laufende Prozess zur Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Vertrags über Wirtschaft und Menschenrechte kaum für einen besseren Schutz und einen besseren Zugang zu Wiedergutmachung für die Opfer sorgen wird. Zu den Gründen gehören, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Friedl 21.3259 dargelegt hat, das Fernbleiben der wichtigsten westlichen Volkswirtschaften von den Verhandlungen, die sehr kritische Haltung der grossen Staaten, die an den Verhandlungen teilnehmen, und die erheblichen Unstimmigkeiten mit den UNO-Leitprinzipien.

3. und 4. Wie in der Antwort auf die Interpellation Friedl 21.3259 erwähnt, wird der Vorsitz der Arbeitsgruppe im Sommer 2021 einen dritten Textentwurf vorlegen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklungen und wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob er der Schweizer Delegation ein Verhandlungsmandat erteilt.

Antwort des Bundesrates.