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21.3884 · Motion · 2021-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesamt für Justiz wird gemäss Medienmitteilung vom 26. Mai 2021 analysieren, wo es heute Differenzen zwischen dem EU-Recht und der schweizerischen Rechtsordnung gibt und wo eine rechtliche Angleichung sinnvoll und im gegenseitigen Interesse sein könnte. Dieser Prozess soll autonom und unter Einbezug der Sozialpartner und der Kantone erfolgen. Der Bundesrat wird beauftragt, dabei mit hoher Priorität folgende Aspekte einzubeziehen:

Differenzen zwischen EU-Recht und Schweizer Recht sollen dahingehend beurteilt werden, ob diese Differenzen

- generell zu tieferen Regulierungskosten in der Schweiz führen,

- der global ausgerichteten Wirtschaft Vorteile bringen,

- der auf den Schweizer Binnenmarkt ausgerichteten Wirtschaft Vorteile bringen,

- Schweizer Interessen in einem anderen Politikbereich, etwa der Sicherheitspolitik oder der Umweltpolitik entspringen.

Begründung

Diese Analyse der Unterschiede zwischen EU-Recht und Schweizer Recht darf sich keinesfalls einseitig auf die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU konzentrieren, sondern muss die gesamte Wirtschaft und auch andere Politikbereiche im Auge behalten. Es müssen bei dieser Beurteilung unbedingt die vielfältigen Vorteile einer eigenständigen Rechtssetzung und eines unabhängigen Rechtssystems berücksichtigt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die vertiefte Analyse der Regelungsunterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht soll innerhalb der sektoriellen Binnenmarktabkommen diejenigen Fälle identifizieren, in welchen es im Interesse der Schweiz sein könnte, einseitig gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Wie vom Motionär gefordert, muss das Interesse der Schweiz dabei ganzheitlich verstanden und untersucht werden. Zu den Kriterien, anhand derer die Interessen der Schweiz beurteilt werden, gehören unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft, die Stellung der EU als Wirtschaftspartnerin der Schweiz sowie die Bedeutung der bilateralen Beziehung zwischen der Schweiz und der EU.

Im Weiteren findet das Anliegen des Motionärs auch im Rahmen der Reformagenda für die weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz Berücksichtigung (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 21.3498 Die Mitte-Fraktion. Die Mitte, EVP. "Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU").

In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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