21.3889 · Interpellation · 2021-06-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Weltweit regt sich Widerstand gegen die unverhältnismässige Präsenz und den Einfluss grosser Konzerne bei der Vorbereitung des Welternährungsgipfels. Wichtige Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich einem Boykott gegen den Gipfel angeschlossen. Es wird kritisiert, dass der Prozess intransparent ist und eine Abkehr von den Grundsätzen, die im Rahmen der vergangenen World Food Summits (1996, 2009) - organisiert von der FAO - festgelegt wurden, darstellt. Es ist ferner festzustellen, dass der menschenrechtliche Bezug, der mit der Bauernrechtsdeklaration (UNDROP) gegeben wäre, weitgehend fehlt.
Auf kommunaler und zivilgesellschaftlicher Ebene sind in den von der UNO angeregten Nationalen Dialogen, insbesondere in den sogenannten Städtedialogen, einige lobenswerte Entwicklungen in Gang geraten. Diese reichen aber nicht. Sie sind kein Ersatz für einen transparenten Aktionsplan, der ernsthaft gegen den Hunger, die Klima- und die Biodiversitätskrise auf der Basis der Bestandesaufnahme der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und der Verwundbarsten unter ihnen vorgeht.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der Bundesrat seine Position zur Integration der privatwirtschaftlichen Akteure kritisch evaluieren und Regelungen anstreben, die auf eine legitime Basis, wie dem IAASTD-Weltagrarbericht, beruhen?
2. Welche Ansätze sieht er, um den Forderungen der Zivilgesellschaft gerecht zu werden?
3. Wird er sich im Rahmen des Welternährungsgipfels dafür einsetzen, dass die Rechte der Bäuerinnen und Bauern, wie sie in der UNDROP festgelegt sind, über die profitorientierten und patentrechtlichen Interessen der Konzerne gestellt werden und diese, inklusive Kontrollmechanismen, in die Schlussdeklaration aufgenommen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz begrüsst den Beschluss des UN-Generalsekretärs Guterres, im September 2021 im Rahmen der Dekade zur Umsetzung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung ("SDGs") einen Gipfel über Ernährungssysteme durchzuführen. So unterstützt sie auch die Vorbereitungsarbeiten des Gipfels finanziell mit 1,2 Millionen Franken, beteiligt sich inhaltlich in verschiedenen Arbeitsgruppen und hat eine Reihe von Dialogen auf nationaler Ebene und mit städtischen Akteuren durchgeführt, sowie auf globaler Ebene unter anderem mit Partnern der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit.
Fragen 1. und 2.: Der Bundesrat hat von der Kritik aus bestimmten zivilgesellschaftlichen Kreisen Kenntnis genommen. Die Arbeiten zum UN-Gipfel über Ernährungssysteme erfolgen im Rahmen eines breit angelegten Prozesses mit einem ausgeprägten Fokus auf den Einbezug und die Beteiligung aller Akteure. So werden beispielsweise wichtige Vorbereitungsgefässe, die sogenannten "Action Tracks", von Vertreterinnen und Vertretern renommierter zivilgesellschaftlicher Organisationen geleitet, und der gesamte Prozess wird durch eine Gruppe international anerkannter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begleitet, in der auch ein Schweizer Mitglied vertreten ist. Die Schweiz engagiert sich beispielsweise im Action Track 3 zum Thema der agrarökologischen Transformation, auf die im IAASTD-Weltagrarbericht verwiesen wird. Weiter ist der Bundesrat der Überzeugung, dass es für eine Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen das Mitwirken aller Akteure braucht. Hierzu gehört neben den öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Akteuren auch die Privatwirtschaft. Nur mit der Beteiligung aller Akteure können Lösungen für die globalen Herausforderungen unserer Zeit gefunden und umgesetzt werden.
Frage 3.: Der Gipfel steht im Zeichen der Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele, bei denen u.a. auch Menschenrechte und Armutsbekämpfung im Mittelpunkt stehen. Der Vorbereitungsprozess verfügt über eine Arbeitsgruppe zu Menschenrechten, welche vom UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf angemessene Nahrung geführt wird. Die Schweiz unterstützt den UN-Sonderberichterstatter seit 2018 finanziell um die Berücksichtigung der Menschenrechte und des Rechts auf angemessene Nahrung in Prozessen wie dem UN-Gipfel zu Ernährungssystemen zu fördern. Eine Vielzahl der aktuell knapp 60 vorgeschlagenen Lösungsansätze des Gipfels sind auf die zentralen Themen Hunger, Klima und Biodiversität ausgerichtet, verschiedene davon mit einem expliziten Fokus auf Menschenrechte, die lokale Bevölkerung sowie die verwundbarsten Personen. Anliegen, wie sie auch in der UNDROP enthalten sind, werden vom Gipfel angesprochen. Für die Umsetzung der Resultate des Gipfels, inklusive der Kontrolle der Resultaterreichung, sind bestehende Mechanismen vorgesehen und es sollen gemäss UNO keine neuen Institutionen oder Instrumente dafür geschaffen werden. Der Bundesrat unterstützt dieses Vorgehen.
Antwort des Bundesrates.